Unternehmer registrieren sich im Verpackungsregister

Die PPWR kommt – und mit ihr die Pflicht zur Kon­for­mi­täts­er­klä­rung

Eine zen­tra­le Ver­pflich­tung der Ver­ord­nung für alle Erzeu­ger ist, dass für jede ein­zel­ne Ver­pa­ckungs­ein­heit eine Kon­for­mi­täts­er­klä­rung (Decla­ra­ti­on of Con­for­mi­ty, DoC) erstellt wer­den muss.

In weni­gen Klicks zur PPWR‑konformen Kon­for­mi­täts­er­klä­rung gemäß Art. 39 PPWR. Das Online-Tool DoC Gene­ra­tor von Noven­tiz unter­stützt Sie digi­tal, struk­tu­riert und rechts­si­cher bei der Erstel­lung Ihrer Kon­for­mi­täts­er­klä­rung.

Was Unter­neh­men kon­kret tun müs­sen:

Noch

Tage – die PPWR kommt!

Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen manu­ell erstel­len?

Vie­le Unter­neh­men sehen sich mit der Her­aus­for­de­rung kon­fron­tiert, eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Ver­pa­ckun­gen zu doku­men­tie­ren. Beson­ders bei vie­len Ver­pa­ckungs­va­ri­an­ten steigt der Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand erheb­lich.

Manu­el­le Pro­zes­se sind dabei nicht nur zeit­auf­wen­dig und feh­ler­an­fäl­lig, son­dern auch schwer ska­lier­bar – ins­be­son­de­re bei Ände­run­gen von Mate­ria­li­en, Designs oder recht­li­chen Vor­ga­ben.

Der DoC Gene­ra­tor – Ihre digi­ta­le Lösung für die PPWR‑Konformitätserklärung

Der DoC Gene­ra­tor von Noven­tiz ist ein web­ba­sier­tes Tool zur struk­tu­rier­ten Erstel­lung PPWR‑konformer Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen. Durch eine geführ­te Daten­ein­ga­be wer­den alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig erfasst und auto­ma­tisch in eine rechts­si­che­re Struk­tur über­führt.

So unter­stützt Sie der DoC Gene­ra­tor:

Ihre Ver­ant­wor­tung als Erzeu­ger

Wenn Sie eine Ver­pa­ckung oder ein ver­pack­tes Pro­dukt unter Ihrem Namen oder Ihrer Mar­ke her­stel­len oder her­stel­len las­sen, gel­ten Sie gemäß PPWR als Erzeu­ger.

Auch bei Nut­zung des DoC Gene­ra­tors ver­blei­ben bestimm­te Pflich­ten bei Ihnen als Erzeu­ger. Dazu zäh­len die kor­rek­te Daten­ein­ga­be, die Prü­fung und Vali­die­rung Ihrer Anga­ben sowie die Aktua­li­sie­rung der Infor­ma­tio­nen bei Ände­run­gen der Ver­pa­ckung oder der Rechts­la­ge.

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

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Möch­ten Sie Ihre PPWR‑Konformitätserklärung effi­zi­ent und PPWR-kon­form umset­zen?

Häu­fi­ge Fra­gen zur Kon­for­mi­täts­er­klä­rung nach PPWR

Die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung (Decla­ra­ti­on of Con­for­mi­ty) ist ein ver­pflich­ten­der Nach­weis gemäß Art. 39 PPWR. Sie bestä­tigt, dass eine Ver­pa­ckung alle rele­van­ten Anfor­de­run­gen der EU‑Verpackungsverordnung erfüllt und geset­zes­kon­form in Ver­kehr gebracht wird.

Zur Erstel­lung einer Kon­for­mi­täts­er­klä­rung sind alle Erzeu­ger von Ver­pa­ckun­gen ver­pflich­tet, die Ver­pa­ckun­gen auf dem EU‑Markt bereit­stel­len. Die Ver­ant­wor­tung liegt unab­hän­gig von Unter­neh­mens­grö­ße oder Bran­che beim jewei­li­gen Erzeu­ger.

Als Erzeu­ger gilt im Sin­ne der PPWR das Unter­neh­men, das eine Ver­pa­ckung oder ein ver­pack­tes Pro­dukt unter sei­nem Namen oder sei­ner Mar­ke her­stellt oder her­stel­len lässt und erst­mals auf dem EU‑Markt bereit­stellt.

Pro Ver­pa­ckungs­ein­heit ist jeweils eine eige­ne Kon­for­mi­täts­er­klä­rung erfor­der­lich.

Die Pflicht zur Kon­for­mi­täts­er­klä­rung gilt ab dem 12. August 2026, wenn die PPWR in allen EU‑Mitgliedstaaten ver­bind­lich ange­wen­det wird.

Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen müs­sen Behör­den auf Anfra­ge bereit­ge­stellt wer­den:

  • 5 Jah­re bei Ein­weg­ver­pa­ckun­gen
  • 10 Jah­re bei Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen

Ja. Der DoC Gene­ra­tor von Noven­tiz unter­stützt Sie Schritt für Schritt bei der struk­tu­rier­ten Daten­ein­ga­be und erstellt auto­ma­tisch eine PPWR‑konforme Kon­for­mi­täts­er­klä­rung gemäß Art. 39. Die Doku­men­te wer­den ver­si­ons­si­cher gespei­chert und kön­nen jeder­zeit expor­tiert wer­den.

Nein. Die Ver­ant­wor­tung für die kor­rek­te Daten­ein­ga­be, Prü­fung und Aktua­li­sie­rung der Anga­ben ver­bleibt beim Erzeu­ger. Der DoC Gene­ra­tor stellt jedoch sicher, dass die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung for­mal kor­rekt, voll­stän­dig und rechts­si­cher auf­ge­baut ist.

Web­i­nar

PPWR 2026: Sind Sie Her­stel­ler oder Erzeu­ger?

Mit der EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung (PPWR) wer­den bis­her bekann­te Rol­len und Ver­ant­wort­lich­kei­ten neu defi­niert. Ab August 2026 stellt sich für vie­le Unter­neh­men die zen­tra­le Fra­ge: Wer gilt euro­pa­weit als Her­stel­ler, wer als Erzeu­ger – und wel­che gesetz­li­chen Pflich­ten erge­ben sich dar­aus?

In unse­rem kos­ten­frei­en Web­i­nar gibt unse­re Rechts­exper­tin Judith Bon­gartz einen fun­dier­ten und pra­xis­na­hen Über­blick über die aktu­el­len Defi­ni­tio­nen der PPWR.

Ter­min: 23.04.2026  Ι Uhr­zeit: 11:00 Uhr
Dau­er: 1 Stun­de (inkl. Zeit für Ihre Fra­gen)