Verpackungen europaweit rechtssicher lizenzieren
Sie verkaufen Ihre Produkte auch im europäischen Ausland? Dann müssen Sie im jeweiligen Land die gesetzlichen Vorgaben rund um Verpackungen erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei, sich auch hinsichtlich Ihrer im Ausland in Verkehr gebrachten Verpackungen rechtssicher aufzustellen.
Welche Verpackungsgesetze gibt es in Europa?
Was in Deutschland das Verpackungsgesetz regelt, regelt im Ausland das nationale Recht des jeweiligen Landes. Hintergrund dieser nationalen Regelungen war bisher die sogenannte EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG). Hier gab es eine bedeutende Veränderung: Am 11. Februar 2025 ist die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (kurz PPWR) in Kraft getreten, welche die bisher geltende Richtlinie ersetzt. Eine Besonderheit ist dabei, dass es sich bei der PPWR um eine europäische Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt. Das bedeutet: Die Regelungen der PPWR werden unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten und müssen nicht erst durch nationale Gesetzgeber umgesetzt werden.
Die PPWR gilt darüber hinaus nur für Mitgliedsstaaten der europäischen Union. In anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, Großbritannien oder Norwegen, gelten andere lokale Gesetze, die gesetzliche Vorgaben rund um Verpackungen machen.
Verpackungslizenzierung in Europa: Die Herausforderungen
Viele Unternehmen fühlen sich von der Komplexität und dem Aufwand überfordert, der mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rund um Verpackungen in Europa einhergeht. Sich über die europaweiten Gesetze und Vorgaben auf dem Laufenden zu halten braucht viel Zeit und Sachkenntnis. Dazu nimmt die Umsetzung der Vorgaben zusätzliche Ressourcen in Anspruch.
- Hohe Komplexität durch viele unterschiedliche Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc. in Europa
- Konstante Veränderung der Anforderungen durch neue Gesetze, wie zum Beispiel der PPWR, Single Use Plastics Directive und teilweise jährliche Änderungen der Rechtslage in einzelnen europäischen Staaten
- Oftmals sind Gesetzestexte und Dokumente nur in der jeweiligen Landessprache vorhanden
- Auch die Kommunikation mit unterschiedlichen Organisationen erfolgt häufig nur in der nationalen Sprache
- Hoher Organisationsaufwand durch die Vielzahl involvierter Akteure, von nationalen Behörden über Rücknahmesysteme, Serviceanbieter und Vertretungsberechtigte
- Sanktionen und Geldstrafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben
EU-Verpackungslizenzierung: Europaweit rechtssicher aufstellen
In unserem kostenfreien Webinar geben wir einen kompakten Überblick über die Verpackungslizenzierung in Europa
Verpackungslizenzierung Europa: Wer ist betroffen?
Unternehmen, die verpackte Ware im europäischen Ausland in Verkehr bringen
Z.B. Hersteller, Importeure, Händler, Produzenten, Online-Händler
Teilweise schon ab dem 1. Gramm
Beispiele für unterschiedliche Vorgaben rund um Verpackungen
Frankreich
- Verschiedene Meldearten
- Verpflichtung zur Registrierung
- Kennzeichnungspflichten (Triman Logo mit Sortierhinweis)
- Informationspflichten
- Online Marktplätze verlangen Vorlage der entsprechenden Registrierungsnummer
Österreich
- Verschiedene Meldearten
- Registrierung beim Ministerium
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Informationspflichten
Verpackungslizenzierung in Europa: So unterstützen wir Sie
Wir wissen wie komplex die Gesetzeslage im Bereich Verpackungen in Europa ist. Daher haben wir ein Team aus Experten zusammengestellt, das sich speziell mit diesem Thema beschäftigt. Mit dem Noventiz Europa Service bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – von der Analyse bis zur Umsetzung:
Individuelle Länderanalyse
Dieser umfassende Service eignet sich für Unternehmen, die verpackte Produkte im europäischen Ausland auf den Markt bringen und sich detailliert über die geltenden Vorgaben informieren möchten. Die Analyse wird speziell für Sie durchgeführt und ist maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen,
- Detaillierte Analyse Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
- Automatische Updates bei Gesetzesänderungen (inkl. PPWR)
- Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Diese Umsetzung durch Noventiz, z. B. durch Registrierung bei Behören oder Durchführung von Meldungen, ist bereits im Preis inkludiert.
Europa Kompakt: Kompakte Übersicht über europäische Verpackungsvorgaben
Unsere „Europa Kompakt“-Dokumente sind ideal für einen schnellen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen in einem bestimmten europäischen Land.
- Kompakte Übersicht ohne Individualisierung
- Einmalige Bereitstellung eines Dokuments zum Status Quo
Leitfaden Kennzeichnungspflicht
Sie möchten wissen, welche Verpackungskennzeichnungen in Europa verpflichtend sind? Wir bieten eine kompakte Übersicht über verpflichtende Kennzeichnungen von Verpackungen in Europa.
- Übersicht über aktuell geltende Kennzeichnungsvorschriften
Erstellung von Kennzeichnungssymbolen und Sortierhinweisen
Sie haben keine eigene Grafikabteilung und benötigen Unterstützung? Wir bieten Ihnen gerne unseren Service „Erstellung der Kennzeichnung“ im jeweiligen Land an und erstellen für Sie die passenden Symbole für spezifische Länder.
- Individuelle Erstellung der benötigten Kennzeichnungen
Unsere Services auf einen Blick
In unserer Produktbroschüre finden Sie eine Übersicht unserer Services rund um Verpackungslizenzierung in Europa.
Sie verkaufen Produkte ins europäische Ausland?
Stellen Sie sich jetzt rechtsicher auf!
Für welche Länder gilt unser Service?
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- UK
- Ungarn
- Zypern
Geballte Power: 1 Team – 31 Länder
Unser Team Verpackungslizenzierung Europa
Unser Service – Ihre Vorteile
Rechtssicherheit in 31 Ländern
Persönlich und alles aus einer Hand
Kontinuierliche Compliance-Sicherheit
Rabatt auf unseren EU-Service für Noventiz Bestandskunden
Schreiben Sie uns
FAQs rund um die Verpackungslizenzierung Europa
Können die Verpackungsmengen, die im Ausland in Verkehr gebracht werden, einfach mit über die deutsche Mengenmeldung lizenziert werden?
Nein! Im Rahmen der Lizenzierung bei einem dualen System in Deutschland, wie z.B. der Noventiz, sind nur solche Mengen zu lizenzieren, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Verkaufen Sie verpackte Produkte ins Ausland, ist zwingend eine Lizenzierung in dem jeweiligen Land nötig!
Ist eine Registrierung bzw. Lizenzierung auch schon mit kleinen Mengen verpflichtend?
Dies regelt jedes Land anders. Es gibt in einigen Ländern sogenannte Bagatellgrenzen, ab denen eine Registrierung bzw. Lizenzierung erfolgen muss. In der Vielzahl der Länder besteht jedoch eine Lizenzierungs- bzw. Registrierungspflicht ab dem ersten Gramm, sodass auch Kleinstinverkehrbringer (Melder mit geringen Mengen) sich registrieren und ihre Mengen entpflichten müssen.
Kostet eine Registrierung in jedem Land dasselbe?
Nein! Dies begründet sich darin, dass sich in jedem Land die Registrierung bzw. die mit der Lizenzierung einhergehenden Anforderungen unterscheiden. In einigen Ländern erfolgt die Registrierung zwar kostenlos; in den meisten Ländern wiederum wird eine Gebühr für die Registrierung oder Verwaltung erhoben oder es bedarf sogar eines Bevollmächtigten, der weitere Kosten verursacht. Im Rahmen unseres Service Vertrages informieren wir Sie hierzu umfassend und transparent.
Kostet eine Verpackungsmenge in jedem Land dasselbe?
Nein! Die Berechnung der Lizenzentgelte ist in jedem Land nicht nur unterschiedlich, auch der Preis pro Tonne pro Materialfraktion unterscheidet sich! Hintergrund ist dafür, dass bei den jeweils zuständigen Rücknahmesystemen verschiedene Abrechnungskriterien herangezogen werden. Dies kann, ähnlich wie in Deutschland, ein Preis pro Materialart und Masse sein. Oder aber abhängig von der konkreten Ausgestaltung einer Verpackung sein. In einigen Ländern kommen zudem z.B. noch die Kosten für Verwaltung, Registrierung oder Bevollmächtigung hinzu. Im Rahmen unseres Service Vertrages informieren wir Sie hierzu umfassend und transparent.
Muss auf den Betrag, der für die Lizenzierung in dem jeweiligen Land zu zahlen ist, auch noch ein Aufschlag an die Noventiz gezahlt werden?
Nein! Sie zahlen an uns ausschließlich die vertraglich vereinbarte Dienstleistungspauschale pro Land. Wir erheben keinen Aufschlag auf die Rechnungen der ausländischen Entsorger, sondern leiten diese nach unserer Prüfung eins zu eins an Sie weiter.
Gibt es in Europa eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen?
In der EU gibt es keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Bspw. gibt es aktuell (Stand: Juni 2023) in Bulgarien, Frankreich und Italien folgende Kennzeichnungspflichten für Verpackungen:
Frankreich: Pflicht ist das Aufbringen eines Sortierhinweises, bestehend aus dem sogenannten Triman Logo sowie dem konkret auf die jeweilige Verpackung abgestimmten Verpackungs- und Entsorgungspiktogramm.
Italien: Die Kennzeichnung richtet sich nach dem Adressat der Verpackung. Grundsätzlich ist der für die Verpackungsmaterialien entsprechende alphanumerische Code anzugeben. Verpackungen, die für den Endverbraucher (B2C) bestimmt sind, müssen zusätzlich mit Angaben zur getrennten Abfallsammlung in italienischer Sprache gekennzeichnet sein.
Bulgarien: Ähnlich wie in Italien muss auf der Verpackung in Bulgarien der alphanummerische Code abgedruckt werden. Darüber hinaus jedoch auch das Möbiusband und der sogenannte Tidyman.
Wir beraten Sie gerne zu den jeweiligen Kennzeichnungspflichten und erstellen Ihnen im Rahmen einer gesonderten Dienstleistung die passenden Sortierhinweise.
Besteht eine Verpflichtung zur Nutzung des „Grünen Punktes“?
Nein! Seit dem 1. Januar 2023 besteht auch in Spanien nicht mehr die Verpflichtung, den „Grünen Punkt“ aufzubringen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen in einem Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und z.B. keine Registrierungen vorweisen kann?
Jedes Land hat einen eigenen Bußgeldkatalog, der, je nach Größe des Verstoßes, unterschiedliche Folgen und Bußgelder vorsieht. Es können z.B. Abmahnung erfolgen, oder aber auch ein Bußgeld verhängt werden, dass bis in einen 5‑stelligen Bereich gehen kann. Im schlimmsten Fall kann auch ein Verbot ausgesprochen werden, dass das Unternehmen seine Produkte in diesem Land nicht mehr verkaufen darf.