Unter­stützt Noven­tiz auch Ver­pa­ckungs­lö­sun­gen für den EU-wei­ten Ver­trieb?

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Häufig gestellte Fragen zur Kreislaufwirtschaft und EPR

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz, PPWR, Verpackungslizenzierung, LUCID-Registrierung und weiteren Compliance-Themen.

Die EU-Ver­­­pa­­ckungs­­­ver­­or­d­­nung (PPWR) ver­folgt das Ziel, Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le in der Euro­päi­schen Uni­on zu redu­zie­ren und die Kreis­lauf­wirt­schaft zu för­dern. Sie legt Anfor­de­run­gen für die Recy­cling­fä­hig­keit, Nut­zung, Her­stel­lung, Kenn­zeich­nung und Ent­sor­gung von Ver­pa­ckun­gen fest. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Ver­bes­se­rung der Recy­cling­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen, die Erhö­hung von Rezy­klat­an­tei­len in Ver­pa­ckun­gen und die Redu­zie­rung von…

Ver­pa­ckun­gen, die nicht den Vor­ga­ben der PPWR Ver­ord­nung ent­spre­chen, dür­fen künf­tig inner­halb der EU nicht mehr in Ver­kehr gebracht wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der und Umsatz­ein­bu­ßen sowie mög­li­che Image­schä­den. 

Ja, die PPWR Ver­ord­nung betrifft auch Online­händ­ler. Wie alle ande­ren Unter­neh­men müs­sen auch Online­händ­ler sicher­stel­len, dass ihre Ver­pa­ckun­gen den Anfor­de­run­gen der EU-Ver­­­pa­­ckungs­­­ver­­or­d­­nung ent­spre­chen. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Anfor­de­run­gen an die Recy­cling­fä­hig­keit der Ver­pa­ckun­gen, die Redu­zie­rung des Ver­pa­ckungs­vo­lu­mens und die Begren­zung von Leer­raum bei Ver­sand­ver­pa­ckun­gen. 

Adres­siert wer­den nahe­zu alle Wirt­schafts­ak­teu­re, von Erzeu­gern und Impor­teu­ren über Her­stel­ler und Händ­ler bis hin zu Lie­fe­ran­ten und Ful­­fil­l­­ment-Diens­t­­leis­­tern. Sie gilt außer­dem für alle in der EU ansäs­si­gen Unter­neh­men, sowie für sol­che Unter­neh­men, die Ver­pa­ckun­gen in die EU ein­füh­ren.

Die PPWR gilt für alle Ver­pa­ckun­gen, unab­hän­gig von dem ver­wen­de­ten Mate­ri­al. Außer­dem betrifft sie alle Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le, unab­hän­gig davon, ob die­se Ver­pa­ckun­gen in der Indus­trie, in sons­ti­gen Her­stel­lungs‑, Ein­­zel­han­­dels- oder Ver­triebs­un­ter­neh­men, in der Ver­wal­tung, im Dienst­leis­tungs­be­reich oder in Haus­hal­ten ver­wen­det wer­den oder die­se Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le dort anfal­len. 

Die PPWR Ver­ord­nung ist bereits am 11. Febru­ar 2025 offi­zi­ell in Kraft getre­ten. Nach einem Über­gangs­zeit­raum von 18 Mona­ten müs­sen die ers­ten Anfor­de­run­gen ab dem 12.08.2026 erfüllt wer­den. Wei­te­re Anfor­de­run­gen erlan­gen schritt­wei­se Gül­tig­keit.

Zen­tra­le Zie­le der PPWR sind es, den Res­sour­cen­ver­brauch und die Umwelt­be­las­tung in der EU durch Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le zu mini­mie­ren: Dazu soll zum einen die Men­ge an Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al gesenkt wer­den. Zum ande­ren sol­len Ver­pa­ckun­gen zukünf­tig recy­cle­fä­hig sein, um die Men­ge an nicht wie­der­ver­wend­ba­ren Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len zu redu­zie­ren. Außer­dem müs­sen besorg­nis­er­re­gen­de Stof­fe im Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al…

Die Abkür­zung PPWR steht für „Pack­a­ging and Pack­a­ging Was­te Regu­la­ti­on“. Ins Deut­sche über­setzt bedeu­tet das „Ver­ord­nung über Ver­pa­ckun­gen und Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le“. Der voll­stän­di­ge und offi­zi­el­le deut­sche Name der Ver­ord­nung lau­tet „Ver­ord­nung (EU) 2025/40 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 19. Dezem­ber 2024 über Ver­pa­ckun­gen und Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le, zur Ände­rung der Ver­ord­nung (EU) 2019/1020 und der…

Nein. Sowohl die Regis­trie­rungs­an­for­de­run­gen als auch die Lizenz­ent­gel­te unter­schei­den sich je nach Land erheb­lich. Wäh­rend die Regis­trie­rung in ein­zel­nen Län­dern kos­ten­frei ist, fal­len in ande­ren Fäl­len Gebüh­ren an oder es wird ein Bevoll­mäch­tig­ter benö­tigt. Auch die Lizenz­ent­gel­te vari­ie­ren – abhän­gig von Land, Rück­nah­me­sys­tem, Mate­ri­al­frak­ti­on und Abrech­nungs­lo­gik. Noven­tiz unter­stützt Sie mit…

Auch ohne deut­sche Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ist eine Lizen­zie­rung mög­lich. Aus­län­di­sche Unter­neh­men kön­nen sich im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID regis­trie­ren, indem sie ihre Unter­neh­mens­da­ten voll­stän­dig und kor­rekt ange­ben. Statt einer deut­schen Steu­er­num­mer kann je nach Fall eine aus­län­di­sche Steu­er- oder Unter­neh­mens­num­mer ver­wen­det wer­den. Nach der Regis­trie­rung erhal­ten Sie eine LUCID-Num­­mer und kön­nen Ihre Ver­pa­ckun­gen…