Hier finden Sie Anleitungen für unser System, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Wissenswertes Rund um die Kreislaufwirtschaft
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle in der Europäischen Union zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie legt Anforderungen für die Recyclingfähigkeit, Nutzung, Herstellung, Kennzeichnung und Entsorgung von Verpackungen fest. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Erhöhung von Rezyklatanteilen in Verpackungen und die Reduzierung von…
Verpackungen, die nicht den Vorgaben der PPWR Verordnung entsprechen, dürfen künftig innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Umsatzeinbußen sowie mögliche Imageschäden.
Ja, die PPWR Verordnung betrifft auch Onlinehändler. Wie alle anderen Unternehmen müssen auch Onlinehändler sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit der Verpackungen, die Reduzierung des Verpackungsvolumens und die Begrenzung von Leerraum bei Versandverpackungen.
Adressiert werden nahezu alle Wirtschaftsakteure, von Erzeugern und Importeuren über Hersteller und Händler bis hin zu Lieferanten und Fulfillment-Dienstleistern. Sie gilt außerdem für alle in der EU ansässigen Unternehmen, sowie für solche Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen.
Die PPWR gilt für alle Verpackungen, unabhängig von dem verwendeten Material. Außerdem betrifft sie alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob diese Verpackungen in der Industrie, in sonstigen Herstellungs‑, Einzelhandels- oder Vertriebsunternehmen, in der Verwaltung, im Dienstleistungsbereich oder in Haushalten verwendet werden oder diese Verpackungsabfälle dort anfallen.
Die PPWR Verordnung ist bereits am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten. Nach einem Übergangszeitraum von 18 Monaten müssen die ersten Anforderungen ab dem 12.08.2026 erfüllt werden. Weitere Anforderungen erlangen schrittweise Gültigkeit.
Zentrale Ziele der PPWR sind es, den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung in der EU durch Verpackungsabfälle zu minimieren: Dazu soll zum einen die Menge an Verpackungsmaterial gesenkt werden. Zum anderen sollen Verpackungen zukünftig recyclefähig sein, um die Menge an nicht wiederverwendbaren Verpackungsabfällen zu reduzieren. Außerdem müssen besorgniserregende Stoffe im Verpackungsmaterial…
Die Abkürzung PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“. Der vollständige und offizielle deutsche Name der Verordnung lautet „Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der…
Nein. Sowohl die Registrierungsanforderungen als auch die Lizenzentgelte unterscheiden sich je nach Land erheblich. Während die Registrierung in einzelnen Ländern kostenfrei ist, fallen in anderen Fällen Gebühren an oder es wird ein Bevollmächtigter benötigt. Auch die Lizenzentgelte variieren – abhängig von Land, Rücknahmesystem, Materialfraktion und Abrechnungslogik. Noventiz unterstützt Sie mit…
Auch ohne deutsche Identifikationsnummer ist eine Lizenzierung möglich. Ausländische Unternehmen können sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, indem sie ihre Unternehmensdaten vollständig und korrekt angeben. Statt einer deutschen Steuernummer kann je nach Fall eine ausländische Steuer- oder Unternehmensnummer verwendet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine LUCID-Nummer und können Ihre Verpackungen…