Arti­kel 5: Besorg­nis­er­re­gen­de Stoffe/Ewigkeitschemikalien

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Arti­kel 5: Besorg­nis­er­re­gen­de Stoffe/Ewigkeitschemikalien

Die­ser Leit­fa­den erläu­tert die Anfor­de­run­gen aus Arti­kel 5 der PPWR zu PFAS, Ewig­keits­che­mi­ka­li­en und wei­te­ren besorg­nis­er­re­gen­den Stof­fen sowie die erfor­der­li­chen Nach­wei­se für die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung.

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