Gilt das Ver­packDG auch für B2B-Unter­neh­men?

Gilt das Ver­packDG auch für B2B-Unter­neh­men?

Gilt das Ver­packDG auch für B2B-Unter­neh­men? Ja. Auch B2B-Unter­neh­men kön­nen Her­stel­ler­pflich­ten haben. Für die Sys­tem­be­tei­li­gung zählt, ob die Ver­pa­ckung nach einer typi­sie­ren­den Gesamt­markt­be­trach­tung typi­scher­wei­se mehr­heit­lich in pri­va­ten Haus­hal­tun­gen oder ver­gleich­ba­ren Anfall­stel­len als Abfall anfällt.