Gilt das VerpackDG auch für B2B-Unternehmen? Ja. Auch B2B-Unternehmen können Herstellerpflichten haben. Für die Systembeteiligung zählt, ob die Verpackung nach einer typisierenden Gesamtmarktbetrachtung typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt.