Müs­sen bereits regis­trier­te Unter­neh­men sich neu regis­trie­ren?

Müs­sen bereits regis­trier­te Unter­neh­men sich neu regis­trie­ren?

Nein. Eine am 11. August 2026 bestehen­de Regis­trie­rung gilt fort. Erfor­der­li­che Ände­run­gen muss­ten nach der Über­gangs­re­ge­lung bis zum 12. Novem­ber 2026 vor­ge­nom­men wer­den; spä­te­re Ände­run­gen sind unver­züg­lich mit­zu­tei­len.