Bis wann muss die Vollständigkeitserklärung abgegeben werden?
Bis wann muss die Vollständigkeitserklärung abgegeben werden?
Die geprüfte Vollständigkeitserklärung für das vorangegangene Kalenderjahr ist grundsätzlich jährlich bis zum 15. Mai elektronisch in LUCID zu hinterlegen.