Gilt das deutsche Verpackungsrecht auch für ausländische Unternehmen?
Gilt das deutsche Verpackungsrecht auch für ausländische Unternehmen?
Ja. Unternehmen mit Sitz im Ausland können Herstellerpflichten in Deutschland haben, insbesondere bei Direktlieferungen leerer Verpackungen oder verpackter Produkte an Endabnehmer in Deutschland.