Für Versandverpackungen besteht grundsätzlich eine Systembeteiligungspflicht. Wer sich auf eine bereits wirksame Systembeteiligung eines konkret wiederverwendeten Kartons beruft, sollte dies belastbar dokumentieren. Ohne tragfähigen Nachweis sollte der Karton erneut systembeteiligt werden; die konkrete Konstellation ist im Einzelfall zu prüfen.