VerpackDG vs. VerpackG: Was hat sich geändert? Das VerpackDG ergänzt die unmittelbar geltende PPWR und ersetzt die frühere rein nationale Regelungslogik durch ein Zusammenspiel aus EU-Recht und deutschem Durchführungsgesetz. Die Pflichten zur LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben für systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Kern bestehen. Geändert haben sich insbesondere die Rollen und Verantwortlichkeiten: Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeuger (manufacturer) und Hersteller (producer). Zusätzlich gelten schrittweise weitergehende Anforderungen an die Verpackung selbst, zum Beispiel zu Konformität, technischer Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Minimierung, Wiederverwendung und Kennzeichnung.