Wann benö­ti­gen aus­län­di­sche Unter­neh­men einen Bevoll­mäch­tig­ten?

Wann benö­ti­gen aus­län­di­sche Unter­neh­men einen Bevoll­mäch­tig­ten?

Her­stel­ler ohne Nie­der­las­sung in Deutsch­land müs­sen nach Maß­ga­be der PPWR und des Ver­packDG vor dem erst­ma­li­gen Bereit­stel­len einen Bevoll­mäch­tig­ten für die erwei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung beauf­tra­gen bezie­hungs­wei­se benen­nen.