Wer muss eine Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung abge­ben?

Wer muss eine Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung abge­ben?

Eine Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung ist erfor­der­lich, wenn im Vor­jahr min­des­tens 80 Ton­nen Glas, 50 Ton­nen Papier, Pap­pe und Kar­ton oder 30 Ton­nen der übri­gen erfass­ten Mate­ri­al­ar­ten bereit­ge­stellt wur­den. Die ZSVR oder die zustän­di­ge Lan­des­be­hör­de kann sie auch unter­halb die­ser Schwel­len ver­lan­gen.