Wo müs­sen nicht sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen zurück­ge­nom­men wer­den?

Wo müs­sen nicht sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen zurück­ge­nom­men wer­den?

Die Rück­nah­me erfolgt grund­sätz­lich am Ort der tat­säch­li­chen Über­ga­be oder in des­sen unmit­tel­ba­rer Nähe. Bei wie­der­keh­ren­den Lie­fe­run­gen kann sie bei einer spä­te­ren Anlie­fe­rung erfol­gen; mit gewerb­li­chen End­ab­neh­mern sind abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen mög­lich.