Das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland
Pflichten, Fristen & Umsetzung für Unternehmen
Jetzt Verpackungen lizenzieren
Was ist das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz, abgekürzt VerpackG, ist ein deutsches Bundesgesetz. Es ist am 1. Januar 2019 als deutsche Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in Kraft getreten und löste die vorher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Kurz zusammengefasst regelt das Verpackungsgesetz folgendes: Wer in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, ist gleichzeitig für deren umweltschonende Entsorgung verantwortlich. In der Praxis übertragen verpflichtete Unternehmen diese Aufgabe an die dualen Systeme. Man spricht von der „Verpackungslizenzierung“ oder der „Beteiligung von Verpackungen an einem dualen System“.
Ausblick: VerpackDG wird VerpackG ablösen
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird künftig das Verpackungsgesetz vollständig ablösen und die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling weiter zu stärken und die Kreislaufwirtschaft in Europa verbindlich voranzubringen. Wichtig: Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Ziel ist der Abschluss bis zum Sommer 2026, damit die wesentlichen Bestimmungen zum 12. August 2026 wirksam werden können.
Wen betrifft das VerpackG?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Dazu gehören Hersteller, Importeure, Online-Händler und stationäre Händler.
Achtung: Mit der PPWR (europäische Verpackungsverordnung) tritt auch ein neuer Herstellerbegriff in Kraft. Dadurch verändern sich künftig Rollen und Pflichten, sodass einige Unternehmen die Lizenzierung von Verpackungen übernehmen müssen, die bisher keine Verpflichtung zur Lizenzierung hatten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Welche Verpackungsarten sind vom Verpackungsgesetz betroffen?
Die Pflicht zur Lizenzierung bei einem System gilt für die sogenannten systembeteiligungspflichtigen Verpacken. Das sind Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
In Abgrenzung dazu gibt es nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wie zum Beispiel Mehrwegverpackungen oder großgewerbliche Verpackungen, die in der Industrie verbleiben. Achtung bei Transportverpackungen: Diese müssen zwar nicht lizenziert werden, Inverkehrbringer müssen sich aber dennoch im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Welche Pflichten ergeben sich aus dem Verpackungsgesetz für Unternehmen?
Herstellende Unternehmen, Importeure, Handelsunternehmen, Versandhändler und Onlinehändler müssen folgende Punkte erfüllen, um die Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes hinsichtlich ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu erfüllen:
1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, um sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.
2. Beteiligung an einem dualen System (Verpackungslizenzierung)
Unsere Anleitungen führen Sie durch die einzelnen Schritte der Verpackungslizenzierung und fassen die weiteren rechtlichen Verpflichtungen für Sie zusammen.
3. Daten und Mengenmeldungen
Nach Lizenzierung Ihrer Verpackungen für ein laufendes oder vergangenes Jahr, bestehen verschiedene Meldepflichten. Die Meldung der Verpackungsmengen sowie die Verlängerung des Vertrages sind jährlich wiederkehrende To Dos.
Häufige Irrtümer rund um das Verpackungsgesetz
Es kursieren viele Missverständnisse rund um das deutsche VerpackG, zum Beispiel darüber, wer verpflichtet ist, welche Verpackungen betroffen sind oder welche Anforderungen das Gesetz dfiniert. Wir räumen in diesem Artikel explizit mit den Halbwahrheiten auf und geben Ihnen geprüftes Faktenwissen an die Hand.
Verpackungsgesetz umsetzen mit Noventiz
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Persönlicher Kundenservice: Bei Fragen steht Ihnen unser erfahrenes Serviceteam gerne zur Verfügung. Keine KI, kein Chatbot, sondern echte Menschen mit Expertenwissen und Branchenerfahrung.
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Was passiert bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz?
Sämtliche dualen Systeme sowie alle Hersteller (Erstinverkehrbringer, Online-Händler, Importeure etc.) werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) fortlaufend kontrolliert und überwacht. Jeder kann über das öffentliche Verpackungsregister LUCID kostenlos einsehen, welcher Hersteller seiner gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Unternehmen, die dem Verpackungsgesetz nicht nachkommen, drohen Bußgelder im sechsstelligen Bereich und sogar Vertriebsverbote in Deutschland.
Ressourcen & weiterführende Inhalte
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Verpackungsgesetz für Einsteiger: Alle To Dos verständlich erklärt
Gründer:innen und junge Unternehmen starten oft mit voller Energie in die Selbstständigkeit, jonglieren Förderanträge, Genehmigungen und Versicherungen. Nur die Wenigsten kennen allerdings die gesetzlichen Vorgaben für Verpackungen aller Art oder auch Elektrogeräte. Und das kann teuer werden! Wir schaffen Abhilfe in unserem kostenfreien Webinar zum Thema „Verpackungsgesetz für Einsteiger“.
Alle Dokumente auf einen Blick
Anleitung
Anleitung: Verpackungslizenzierung in 3 Schritten
Anleitung
Anleitung: Anmeldeprozess im Verpackungsregister LUCID
Checkliste
Checkliste: Nächste Schritte nach Ihrer LUCID Registrierung
Infografik
Infografik: Welche Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig?
Wissen
Wissen: Verkaufs- vs. Transportverpackungen: Unterschiede & Pflichten
Häufige Fragen zum Verpackungsgesetz (FAQ)
FAQ zum Thema Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Registrierung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringen, zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und zur Übernahme der Kosten, die durch Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen entstehen. Dies erfüllen Unternehmen durch die Beteiligung ihrer Verpackungen…
Ein duales System ist ein nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zugelassenes System, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen organisiert. Unternehmen erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten, indem sie ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen (lizenzieren) und so die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungsmengen finanzieren. Voraussetzung dafür ist eine vorherige…
Das Verpackungsgesetz soll Verpackungsabfälle reduzieren, Recyclingquoten erhöhen und die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen. Gleichzeitig sorgt es durch transparente Registrierungspflichten für faire Wettbewerbsbedingungen.
Das Verpackungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2019 und hat die frühere Verpackungsverordnung vollständig abgelöst.
Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Vertriebsweg. Diese Unternehmen gelten rechtlich als Hersteller im Sinne des VerpackG und werden häufig auch als (Erst-)Inverkehrbringer bezeichnet. Betroffen sind somit nicht die Produzenten leerer Verpackungen, sondern die Unternehmen,…
Sie sind vom VerpackG betroffen, wenn Sie Verpackungen erstmals in Deutschland in den Verkehr bringen. Nicht betroffen sind Sie nur, wenn Ihr Lieferant nachweislich bereits Erstinverkehrbringer in Deutschland ist und Sie die Verpackung unverändert weitergeben.
Ja. Das Verpackungsgesetz gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Maßgeblich ist allein, ob Sie Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen – egal ob als Online-Händler oder stationärer Händler, Start-up oder Konzern.
Ja. Versandverpackungen inklusive Kartons, Umschlägen und Füllmaterial gelten als systembeteiligungspflichtige Verpackungen und müssen lizenziert werden.
Ja, sofern die Verpackungen bei privaten Endverbrauchern oder gleichgestellten Stellen wie Hotels, Kantinen oder Verwaltungen anfallen.
Entscheidend ist, wer als Erstinverkehrbringer gilt. In vielen Fällen ist dies der Händler, der die Ware in Deutschland erstmals anbietet oder importiert.
Bei fehlender Registrierung oder Lizenzierung drohen Vertriebsverbote, Bußgelder im sechsstelligen Bereich sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Ja. Marktplätze wie Amazon oder eBay sind verpflichtet, die VerpackG-Compliance zu prüfen, und sperren nicht konforme Angebote.
Nein. Die Systembeteiligungspflicht gilt ab dem ersten Gramm Verpackung.
Ab bestimmten Jahresmengen müssen Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einreichen. Darin werden die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen angegeben. Die Erklärung muss von einem registrierten Prüfer bestätigt werden und greift, sobald die gesetzlichen Mengenschwellen überschritten sind.
FAQ zum Thema Verpackungsregister LUCID
Ja, jede rechtlich eigenständige Organisation muss sich separat registrieren. Auch mehrere Marken eines Unternehmens benötigen unter Umständen eigene Einträge.
Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich zugänglich. Unternehmen können dort über eine Suchfunktion eingesehen werden. Hier [https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer] gelangen Sie zum öffentlichen Register.
Nein. Unternehmen müssen zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System (z.B. Noventiz Dual) schließen, um das System mit der Sammlung, Sortierung und Verwertung der in Verkehr gebrachten Verpackungen zu beauftragen. Dies nennt man auch “Beteiligung an einem dualen System”. Außerdem müssen regelmäßig Meldungen über die Verpackungsmengen erfolgen, sowohl an LUCID…
Nein. Für die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist eine USt-IdNr. nicht zwingend erforderlich. Alternativ kann auch eine Steuernummer angegeben werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen eindeutig identifizierbar ist und die Angaben korrekt und vollständig hinterlegt werden.
Für die Registrierung erforderlich sind Unternehmensdaten sowie eine steuerliche Identifikationsnummer, z. B. Steuernummer oder USt-IdNr. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier. [Link: Anmeldung in LUCID]
Die Registrierung erfolgt online im Verpackungsregister LUCID auf verpackungsregister.org. Dort legen Sie ein Unternehmenskonto an und geben Ihre Unternehmensdaten an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie sofort eine persönliche LUCID-Registrierungsnummer. Diese Nummer benötigen Sie, um Ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren und gesetzeskonform in Verkehr zu bringen.
Die Registrierung muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen abgeschlossen sein. Ohne gültige LUCID‑Nummer dürfen Sie keine verpackten Waren verkaufen.
Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos. Kosten entstehen erst durch die Systembeteiligung bei einem dualen System. Die Gebühren richten sich dabei nach der Art und Menge der Verpackungen.
LUCID ist das öffentliche Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Dort müssen sich alle verpflichteten Unternehmen registrieren, bevor sie Verpackungen in Verkehr bringen.
FAQ zum Thema Verpackungen
Ja, wenn gebrauchte Kartons als Versandverpackung eingesetzt werden und beim Endverbraucher anfallen, müssen sie systembeteiligt werden.
Ja. Füll- und Polstermaterial ist Bestandteil der Versandverpackung und unterliegt der Systembeteiligungspflicht.
Serviceverpackungen werden erst beim Verkauf befüllt, z. B. Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher. Der Letztvertreiber (z. B. Bäcker) muss die Verpackungen nicht zwingend selbst lizenzieren, sondern kann vorlizenzierte Verpackungen nutzen oder die Beteiligung durch den Vorvertreiber vornehmen lassen. Eine Registrierung im LUCID-Register ist dennoch erforderlich, mit dem Hinweis auf die Nutzung vorlizenzierter…
Versandverpackungen umfassen alle Verpackungen, die für den Versand genutzt werden, einschließlich Kartons und Füllmaterial. Sie sind stets systembeteiligungs- und registrierungspflichtig. Das bedeutet: Hersteller und Händler müssen sich im LUCID-Register registrieren und die Versandverpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
Verkaufsverpackungen umschließen das Produkt direkt und dienen dessen Schutz oder Präsentation, z. B. Produktkartons oder Folien. Sie sind in Deutschland registrierungs- und systembeteiligungspflichtig. Hersteller und Erstinverkehrbringer müssen sich im LUCID-Register registrieren und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
Systembeteiligungspflichtig sind alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, z. B. Verkaufs‑, Versand- und Serviceverpackungen. Nicht systembeteiligt sind Transportverpackungen. Wer ausschließlich Transportverpackungen in Verkehr bringt, benötigt nur eine Registrierung in LUCID.
FAQ zum Thema Transportverpackungen
Unternehmen, die Transportverpackungen in Verkehr bringen, sind verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Behältnisse im Rahmen ihrer Produzentenverantwortung zurückzunehmen, d.h., sie haben eine Rücknahmepflicht für diese. Dazu zählen Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber.
Zu Transportverpackungen zählt alles, was die Ware beim Transport schützt: Holzpaletten, Holzboxen, expandiertes Polystyrol (EPS), Folien, Kartonagen aller Art, Umreifungen und Klebeband. Transportverpackungen fallen nicht beim Endverbraucher an. Sie sind nicht systembeteiligungspflichtig, unterliegen aber einer Rücknahmepflicht. Inverkehrbringer müssen sich außerdem in LUCID registrieren.
FAQ zum Thema Verpackungslizenzierung
Bei der Verpackungslizenzierung schließen Sie einen Vertrag mit einem dualen System ab, z. B. Noventiz Dual. Dort geben Sie an, welche Verpackungsmengen und Verpackungsarten Sie voraussichtlich in Verkehr bringen, und entrichten das entsprechende Entgelt. Dieselben Angaben müssen Sie auch im Verpackungsregister LUCID melden.
Anzugeben sind Materialarten und Verpackungsgewichte bzw. Jahresmengen. Daraus wird das Lizenzentgelt berechnet.
Die Kosten einer Verpackungslizenz richten sich grundsätzlich nach der Materialart (z. B. Papier/Pappe, Kunststoff, Glas, Metall) und der jährlich in Verkehr gebrachten Menge. Mit unserem Lizenzkostenrechner [https://direct.noventiz.de/order/calculate] können Sie Ihre Lizenzkosten unverbindlich kalkulieren, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Im Rahmen von Mengenmeldungen geben Unternehmen an, welche Verpackungsmengen sie in Verkehr bringen. Üblicherweise sind folgende Meldungen abzugeben: Planmengenmeldung: Schätzung der Verpackungsmengen zu Beginn eines Kalenderjahres beim dualen System. Jahresabschlussmeldung (Ist-Mengen): Meldung der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Jahresende Unterjährige Meldungen: Zusätzliche Meldungen, abhängig vom Vertrag mit dem dualen…
Meldungen müssen fristgerecht gemäß den Vorgaben des dualen Systems erfolgen. In der Regel geben Unternehmen zu Jahresbeginn eine Planmengenmeldung ab und am Anfang des Folgejahres die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen als Jahresabschlussmeldung. Noventiz begleitet seine Kunden mit Hilfe verschiedener Übersichten und unserem Erinnerungsservice durch das Jahr. So behalten Sie…
Falsche Mengenmeldungen können Nachzahlungen, Prüfungen und im Ernstfall Sanktionen nach sich ziehen.
Nein. Das Verpackungsgesetz gilt nur für Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Für Exporte gelten die Regelungen des Ziellands.
Auch ohne deutsche Identifikationsnummer ist eine Lizenzierung möglich. Ausländische Unternehmen können sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, indem sie ihre Unternehmensdaten vollständig und korrekt angeben. Statt einer deutschen Steuernummer kann je nach Fall eine ausländische Steuer- oder Unternehmensnummer verwendet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine LUCID-Nummer und können Ihre Verpackungen…
FAQ zum Thema Verpackungslizenzierung Europa
Nein. Sowohl die Registrierungsanforderungen als auch die Lizenzentgelte unterscheiden sich je nach Land erheblich. Während die Registrierung in einzelnen Ländern kostenfrei ist, fallen in anderen Fällen Gebühren an oder es wird ein Bevollmächtigter benötigt. Auch die Lizenzentgelte variieren – abhängig von Land, Rücknahmesystem, Materialfraktion und Abrechnungslogik. Noventiz unterstützt Sie mit…
Ja. Ausländische Unternehmen müssen ihre Verpackungen lizenzieren, wenn sie diese erstmals in Deutschland in Verkehr bringen oder direkt an deutsche Endkunden verkaufen.
Nein. Im Rahmen der Lizenzierung bei einem dualen System in Deutschland können nur die Verpackungsmengen lizenziert werde, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Verkaufen Sie verpackte Produkte ins Ausland, ist zwingend eine Lizenzierung in dem jeweiligen Land nötig. Noventiz unterstützt Sie gerne mit dem Europa Service bei der Lizenzierung…