Erfahren Sie, wo Ihre Verpackungen heute stehen
Gesetzgeber, Kunden und Handel stellen wachsende Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Mit der europäischen Verpackungsverordnung PPWR wird die Recyclingfähigkeit künftig zu einer Voraussetzung für den Marktzugang in der EU.
Noventiz bewertet mit rotate den Materialaufbau Ihrer Verpackungen nach dem jeweils geltenden Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister, identifiziert mögliche Risiken und zeigt konkrete Optimierungspotenziale auf. So erhalten Sie eine belastbare Einschätzung, wo Ihre Verpackungen heute stehen und an welchen Stellen Handlungsbedarf bestehen kann.
PPWR: Recyclingfähigkeit von Verpackungen wird zur Marktzugangsvoraussetzung
Recyclingfähige Verpackungen sind längst kein Nice-to-have mehr. Mit der europäischen Verpackungsverordnung PPWR wird ihre Recyclingfähigkeit künftig zu einer Voraussetzung dafür, dass Verpackungen in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die PPWR sieht vor, dass Verpackungen grundsätzlich ab 2030 recyclingfähig sein und anhand verbindlicher Kriterien Leistungsstufen zugeordnet werden müssen. Verpackungen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 2038 sollen nur noch Verpackungen der Leistungsstufen A und B zulässig sein.
Die konkrete europäische Berechnungs- und Bewertungsmethodik wird noch durch einen delegierten Rechtsakt zu Artikel 6 PPWR festgelegt. Eine Bewertung nach dem derzeit geltenden deutschen Mindeststandard ist deshalb noch kein abschließender Nachweis der zukünftigen PPWR-Konformität. Sie ermöglicht Unternehmen jedoch bereits heute eine wichtige Standortbestimmung und zeigt, bei welchen Verpackungen Optimierungsbedarf bestehen kann.
Erzeuger und Importeure sollten daher frühzeitig Transparenz über die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen schaffen und die für eine spätere Bewertung erforderlichen Verpackungsdaten strukturiert erfassen.
rotate: Die anerkannte Prüfmethode für Verpackungen
Unser Recyclingfähigkeits-Siegel rotate basiert auf den Bewertungskriterien der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Die Prüfung folgt der zum Zeitpunkt der Bewertung geltenden Fassung des Mindeststandards und berücksichtigt damit die tatsächliche Sortier- und Verwertungspraxis in Deutschland.
Bewertung nach dem aktuellen Mindeststandard
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht jährlich im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Der Mindeststandard berücksichtigt die tatsächliche Sortier- und Verwertungspraxis in Deutschland. Er bewertet, welcher Gewichtsanteil einer Verpackung nach Abzug gestaltungsbedingter Wertstoffverluste tatsächlich als Wertstoff für das Recycling zur Verfügung steht. Das Ergebnis wird als Prozentwert ausgewiesen.
Mit der Ausgabe 2026 wurde die grundlegende Bewertungsmethodik beibehalten. Bestehende Regelungen wurden jedoch präzisiert und die materialspezifischen Anhänge überarbeitet.
Zu den Änderungen gehören unter anderem:
- eine neue Systematik für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,
- die Anpassung der Definition von Verbundverpackungen an die PPWR,
- Präzisierungen bei der Bewertung von lackiertem und eingefärbtem Glas,
- ergänzte und differenzierte Verpackungsattribute sowie
- eine geänderte Einstufung bestimmter Beschichtungen und Klebstoffapplikationen.
rotate berücksichtigt bei der Bewertung immer die zum Prüfzeitpunkt geltende Fassung des Mindeststandards. So erhalten Unternehmen eine aktuelle Einschätzung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und können mögliche Optimierungspotenziale frühzeitig erkennen.
Unsere Leistung: Überprüfung, Zertifizierung und Optimierung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Noventiz bietet mit dem Eigenlabel rotate eine modulare Lösung, die sich flexibel an Ihren individuellen Bedarf anpasst – kein Pauschalpaket, sondern genau das, was Sie wirklich benötigen.
Wir prüfen
Wir prüfen die Recyclingfähigkeit Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach der zum Prüfzeitpunkt geltenden Fassung des Mindeststandards.
Wir beraten
Wir beraten Sie bei der Optimierung Ihrer Verpackungen mit Blick auf eine höhere Recyclingfähigkeit.
Wir bewerten
Wir bewerten den für das Recycling verfügbaren Wertstoffgehalt und berücksichtigen relevante Einflussfaktoren wie Sortierbarkeit, Trennbarkeit und mögliche Recyclingunverträglichkeiten.
Wir zertifizieren
Wir dokumentieren die durchgeführten Analysen und stellen ein Zertifikat mit dem ermittelten Grad der Recyclingfähigkeit aus.
Wir bereiten Sie auf kommende Anforderungen vor
Wir helfen Ihnen dabei, frühzeitig Transparenz über Ihre Verpackungslandschaft zu schaffen und sich strukturiert auf die zukünftigen Anforderungen der PPWR vorzubereiten.
Wir unterstützen Ihre Kommunikation
Für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation können Sie das rotate Markenlogo nutzen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch mit passendem Website-Content und bei der verständlichen Darstellung des Bewertungsergebnisses.
Was fordert die Gesetzgebung konkret?
Auf nationaler Ebene bildet der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister die Grundlage für die Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Die Bewertung orientiert sich an der tatsächlichen Sortier- und Verwertungspraxis in Deutschland.
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommt ab 2030 ein verbindlicher europäischer Rahmen hinzu. Dieser geht über den nationalen Mindeststandard hinaus: Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen soll künftig anhand harmonisierter Kriterien bewertet und in Leistungsstufen eingeteilt werden. Die hierfür maßgebliche europäische Berechnungs- und Bewertungsmethodik wird noch durch einen delegierten Rechtsakt konkretisiert.
Eine Bewertung nach dem deutschen Mindeststandard erfüllt damit eine wichtige Funktion: Sie schafft heute Transparenz über den Status quo und kann Optimierungsbedarf sichtbar machen. Sie ersetzt jedoch nicht den zukünftigen Nachweis der PPWR-Konformität.
Mit rotate können Unternehmen ihre Verpackungen bereits jetzt nach dem aktuellen Mindeststandard bewerten lassen und sich strukturiert auf die kommenden PPWR-Anforderungen vorbereiten.
Gesetzliche Fristen
Wann gilt was? Ein Überblick über die Vorgaben der PPWR:
Ab 1. Januar 2030
Design for Recycling (DfR): Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein. Die Recyclingfähigkeit wird gewichtsbasiert berechnet und in den Leistungsstufen A, B oder C ausgedrückt. Verpackungen schlechter als Stufe C dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Ab 1. Januar 2035
Recycled at Scale (RaS): Zusätzlich muss die Verpackung in der bestehenden Verwertungsinfrastruktur in großem Maßstab recycelbar sein – d. h., das recycelte Material muss jährlich mindestens 55 % des gesamten Verpackungsmaterials ausmachen (bei Holz: 30 %).
Ab 1. Januar 2038
Leistungsstufe C entfällt vollständig. Nur noch Verpackungen mit sehr guter oder guter Recyclingfähigkeit (Stufen A und B) dürfen in der EU vermarktet werden.
Konformitätserklärung und technische Dokumentation
Seit dem 12. August 2026 müssen Erzeuger und Importeure für Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Die Grundlage bildet eine technische Dokumentation, mit der die Erfüllung der jeweils geltenden PPWR-Anforderungen nachvollziehbar belegt wird.
Die Recyclingfähigkeit ist künftig ein Bestandteil dieser Dokumentation. Da die verbindliche europäische Methodik zur Bewertung der Recyclingfähigkeit noch aussteht, sollte eine heutige Prüfung nach dem Mindeststandard nicht als endgültiger PPWR-Konformitätsnachweis bezeichnet werden.
Sie unterstützt Unternehmen jedoch dabei, relevante Verpackungsdaten zusammenzuführen, den aktuellen Status ihrer Verpackungen zu bewerten und möglichen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen.
Was sind die Mindestkriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit?
Zur Ermittlung des für ein Recycling verfügbaren Wertstoffgehaltes sind mindestens die drei nachfolgenden Anforderungen zu prüfen und zu berücksichtigen:
Infrastruktur
Eine Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung muss vorhanden sein.
Sortierbarkeit und Trennbarkeit
Die Verpackung muss bezüglich des hochwertig zu verwertenden Anteils sortierbar sein, und die Verpackungskomponenten müssen soweit für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich trennbar sein.
Recyclingunverträglichkeiten
Keine der Verpackungskomponenten bzw. im Verpackungsmaterial enthaltenen Stoffe dürfen Recyclingunverträglichkeiten darstellen, die den Verwertungserfolg in der Praxis verhindern könnten.
Sind für eine Verpackung diese Anforderungen erfüllt, bestimmt der für ein Recycling verfügbare Wertstoffgehalt (bezogen auf die Gesamtverpackung) die maximale Recyclingfähigkeit.
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Peter El-Gazzar
Projektmanager rotate
Mit der PPWR wird Recyclingfähigkeit zu einer Voraussetzung für den Marktzugang. Unternehmen sollten deshalb nicht erst handeln, wenn alle europäischen Bewertungsdetails vollständig feststehen. Eine frühzeitige Prüfung nach dem aktuellen Mindeststandard schafft Transparenz, zeigt Optimierungspotenziale und hilft dabei, Verpackungen gezielt auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
Gerne berate ich Sie persönlich zum Thema Prüfung der Recyclingfähigkeit. Jetzt unverbindliche Anfrage senden.
Das sagen unsere Kunden über rotate
Andrea Greif
hitschler
Als es für unser Unternehmen an die Bewertung der Recyclingfähigkeit unserer Verpackungen ging, hat uns Noventiz als Partner zuverlässig und kompetent beraten.
Karsten Storck
Froneri
Mithilfe der konkreten Handlungsempfehlungen von Noventiz gestalten wir zukunftsorientierte recyclingfähige Verpackungen. Die Zusammenarbeit ist professionell und angenehm.
Naime Schimanski
Rügenwalder Mühle
Die Zertifizierung von Noventiz belegt die sehr gute Recyclingfähigkeit unserer Verpackung und bestätigt, dass nicht nur die Qualität des Produktes, sondern auch die Qualität der Verpackung bei uns im Fokus steht.
Kevin Hendzlik
Fresh Packing
Verpackung einsenden, Recyclingfähigkeit nach dem aktuellen Mindeststandard überprüfen lassen und den Grad der Recyclingfähigkeit erhalten. Und wenn man möchte, gibt es auch noch Optimierungsvorschläge dazu. Perfekt! Wir empfehlen Noventiz ohne Einschränkungen.
Salim Zor
Wolfram Berge Importhaus für Delikatessen GmbH & Co. KG
Für uns stellte sich die Frage, wie recyclingfähig unsere Verpackungen sind, da wir für die Zukunft gut aufgestellt sein möchten.
Für Noventiz, als Recyclingunternehmen mit langjähriger Expertise war die Überprüfung ein Leichtes. Es hat alles super funktioniert.
Andreas Behrend
MB-Karton Ernst Behrend GmbH
Noventiz hat uns zur Recyclingfähigkeit unserer Verpackungen sehr kompetent beraten. Wir haben mehrere Prüfungen und Zertifizierungen durchführen lassen und sind mehr als zufrieden. 100% empfehlenswert!
Hermine Kloos
Gudrun Sjödén GmbH
Mit Noventiz haben wir einen kompetenten Partner an unserer Seite, der sich nicht nur um die Belange des Unternehmens kümmert, sondern auch tatkräftig zur Seite steht, wenn es um die Recyclingfähigkeit unserer Verpackungen geht. Die zertifizierten Verpackungen passen perfekt zu unserem Anspruch als Unternehmen mit grüner Seele.
Yvonne Fiedler
Petra Haushalts- und Industriereinigungsmittel GmbH
Klare Empfehlung unsererseits! Bei Noventiz steht uns ein fester Ansprechpartner zur Verfügung, der uns in allen „Verpackungsbelangen“ berät. Zuletzt haben wir Verpackungen auf die Recyclingfähigkeit prüfen und zertifizieren lassen. Alles Bestens!
Folke Poggenburg
ECO°COOL GmbH
Die rotate Bewertung und Zertifizierung unserer Verpackungen verlief schnell und reibungslos.
Im Gegensatz zu einer Bewertung durch ein Online-Tool, fühlen wir uns durch das fachmännische Knowhow eines Zertifizierers auf der sicheren Seite.
Hochwertige Arbeit trifft qualitative Verpackungslösungen. Wir sind sehr zufrieden.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation
Nachgefragt: So läuft die Überprüfung der Recyclingfähigkeit ab
Interview mit Prüfer und Zertifizierer Dipl.-Ing. Thomas Staudt, von der SRE GmbH. Thomas Staudt ist seit über 25 Jahren in der Materialbewertung und der Entsorgungsbranche tätig und ist einer der Prüfer von rotate.
Herr Staudt, wie kann man eine Recyclingfähigkeit feststellen?
Um die Recyclingfähigkeit bewerten zu können, brauchen wir detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien. Diese Informationen entnehmen wir dem Datenblatt der Verpackung und einem Verpackungsmuster, das uns der Kunde zusendet. Nehmen wir als Beispiel einen Kunststoffbecher mit einer Papierbanderole. Hier stellt sich die Frage: Wie hoch ist welcher Anteil in Prozent? Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen orientieren wir uns strikt am Mindeststandard der Zentralen Stelle (§ 21 Abs. 3 VerpackG), der jährlich überarbeitet und neu veröffentlicht wird.
Wie läuft eine Bewertung in der Praxis ab?
Der Kunde sendet der Noventiz bequem über ein Online-Portal das Datenblatt, in dem die Verpackungsspezifikationen aufgeführt sind. Nachdem wir dann die Leerverpackung erhalten haben, fangen wir mit der Prüfung und Testierung der Verpackungen an. Dabei gilt immer die Berücksichtigung des jeweils zum Zeitpunkt der Bewertung gültigen Mindeststandard der zentralen Stelle. Nach der Ermittlung des Grades der Recyclingfähigkeit stellen wir ein Zertifikat aus, das 2 Jahre gültig ist. In einem nächsten Schritt kann der Kunde die Optimierung der Verpackung beauftragen. Wir legen großen Wert auf eine verlässliche Bewertung, die die Realität widerspiegelt. Deshalb möchten wir die Verpackung in Händen halten und persönlich in Augenschein nehmen. Nur dann kann man abschätzen, wie sich die Verpackung zum Beispiel in einer Sortieranlage verhalten würde. Eine reine Online-Überprüfung hat meiner Meinung nach nicht den gleichen Wert, bzw. die gleiche Aussagekraft.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Recyclingfähigkeit messen zu können? Welche Anforderungen muss eine recyclingfähige Verpackung erfüllen?
Es müssen eine Reihe von Faktoren erfüllt sein:
1. Infrastruktur: Besteht eine Infrastruktur für die Sortierung einer Verpackung? Oder sind Merkmale vorhanden, die eine Verwertung stören, wie z. B. Silikonkartuschen bei bestimmten Kunststoffen? Dies wird anhand von bestehenden Spezifikationen überprüft. Passt eine Verpackung in eine Spezifikation, kann sie problemlos sortiert werden.
2A. Sortierbarkeit: Ist die Verpackung mittels optischer Sensoren in der Sortieranlage sortierbar, z.B. mittels Infrarottechnik? Klar ist, dass Kunststoffarten, PPK und Verbunde, Getränkekartons, Glas, Papier und Holz sortierbar sind. Bei Verpackungen, die nicht eindeutig sind, machen wir in unserem Test-Labor für optische Sortierungen spezifische Versuche.
2B. Trennbarkeit: Eine Trennbarkeit der Materialien, bzw. ihrer Komponenten in der Verwertung muss gegeben sein. Entscheidende Kriterien sind hier etwa die Dichte von polyolefinischen Kunststoffen oder die Nassfestigkeit von Papierverpackungen.
3. Unverträglichkeiten:Es dürfen keine Materialkombinationen oder Substanzen zum Einsatz kommen, die einen Verwertungserfolg verhindern können. Beispiel: Polyethylen-Verpackung mit einer PVC-Beschichtung.
Wie wird der Grad der Recyclingfähigkeit genau ermittelt?
Der genaue Grad der Recyclingfähigkeit wird über die Verteilung der einzelnen Komponenten in der Verpackung und über den Hauptwertstoffanteil ermittelt, der, abhängig von der vorgegebenen Verwertungsstruktur, die Recyclingfähigkeit bestimmt.
Welche Tipps haben Sie für Unternehmen: Was sollte schon beim Verpackungsdesign beachtet werden? Was erleichtert das Recycling einer Verpackung?
Optimales Recycling beginnt bereits bei der Entwicklung von Verpackungen. Deshalb ist es wichtig, sich von Beginn an auch schon Gedanken über das Recycling der Verpackungen zu machen. Das Wichtigste ist, dass man möglichst wenig unterschiedliche Materialien in einer Verpackung vereint. Je sortenreiner eine Verpackung ist, desto idealer ist es für das Recycling. Und dann muss man sich immer die Frage stellen: Ist eine Verwertbarkeit in bestehenden Verwertungswegen gegeben? Siehe Kriterien zu Recyclingfähigkeit.
Vielen Dank für das Gespräch Herr Staudt!
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FAQs rund um die Bewertung der Recyclingfähigkeit
Gilt die Recyclingfähigkeitspflicht der PPWR schon ab August 2026 oder erst ab 2030?
Die Pflicht zur Recyclingfähigkeit gilt ab dem 1. Januar 2030 – oder zwei Jahre nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts der EU-Kommission, je nachdem, was später eintritt. Ab dem 12. August 2026 müssen Erzeuger jedoch bereits eine Konformitätserklärung für jede Verpackung ausstellen. Der deutsche Mindeststandard zur Prüfung der Recyclingfähigkeit bleibt bis dahin für die nationale Systembeteiligung gültig, ersetzt aber keine PPWR-Konformität.
Welche Vorgaben macht das Verpackungsgesetz und was müssen Hersteller künftig hinsichtlich der Recyclingfähigkeit ihrer Kunststoffverpackungen beachten?
Verpackungen sind so herzustellen und zu vertreiben, dass Verpackungsvolumen und ‑masse auf ein Mindestmaß begrenzt werden und die Wiederverwendung oder Verarbeitung möglich ist. Zuerst sind die im Vergleich zur Verpackungsverordnung erheblich höheren Quoten zu nennen. Bezüglich der werkstofflichen Kunststoffverwertung ein Plus von 75 % und dies bei gesunkener Eignung der Kunststoffverpackungen zum Recycling.
Welche Anforderungen muss eine recyclingfähige Verpackung erfüllen?
- Eine Infrastruktur für die Sortierung einer Verpackung muss gegeben sein.
- Die Verpackung muss bezüglich des hochwertig zu verwertenden Anteil sortierbar sein, und die Verpackungskomponenten müssen soweit für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich trennbar sein.
- Keine der Verpackungskomponenten bzw. im Verpackungsmaterial enthaltenen Stoffe dürfen Recyclingunverträglichkeiten darstellen, die den Verwertungserfolg in der Praxis verhindern könnten.
Bin ich als Importeur auch betroffen?
Ja. Importeure, die Verpackungen oder verpackte Produkte aus Drittstaaten erstmals in der EU in Verkehr bringen, gelten nach PPWR rechtlich als Erzeuger – sofern kein anderer EU-Erzeuger benannt ist. Sie tragen dann die volle Verantwortung für die Bewertung der Recyclingfähigkeit, die Technische Dokumentation und die Konformitätserklärung.
Welche Sanktionen drohen bei Nichtkonformität?
Bei fehlender oder fehlerhafter Konformitätserklärung fordert die Behörde zunächst zur Korrektur auf. Bleibt die Nichtkonformität bestehen, kann das Inverkehrbringen untersagt, ein Rückruf angeordnet oder die Verpackung vom Markt genommen werden (Art. 62 PPWR). Weitere Sanktionen werden durch die Mitgliedstaaten festgelegt.
Warum ist eine Prüfung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen sinnvoll?
Die Gründe sind vielfältig und greifen ineinander: Recyclingfähige Verpackungen sind ein echter Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, den immer mehr Verbraucher aktiv einfordern und honorieren. Gleichzeitig setzen VerpackG und PPWR klare gesetzliche Leitplanken: Der Mindeststandard des ZSVR definiert heute, was als recyclingfähig gilt – und ab 2030 entscheidet die PPWR-Leistungsstufe über den Marktzugang. Auch der Handel macht Druck: Viele Händler haben sich bereits das Ziel vollständig recyclingfähiger Eigenmarkenverpackungen gesetzt. Dazu gilt: Je besser die Einstufung, desto niedriger die EPR-Gebühren. Wer jetzt prüft, spart später – regulatorisch und finanziell.
Wie ist der Ablauf der Bewertung und welche Unterlagen werden benötigt?
Der Kunde sendet der Noventiz bequem über ein Online-Portal das Datenblatt, in dem die Verpackungsspezifikationen aufgeführt sind. Nach Erhalt der Leerverpackung beginnt die Prüfung und Testierung. Dabei gilt immer die Berücksichtigung des jeweils zum Zeitpunkt der Bewertung gültigen Mindeststandards der Zentralen Stelle. Nach der Ermittlung des Grades der Recyclingfähigkeit wird ein Zertifikat ausgestellt, das 2 Jahre gültig ist. In einem nächsten Schritt kann die Optimierung der Verpackung beauftragt werden.
Nach welcher Prüfmethode wird bewertet?
Die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen orientiert sich am Mindeststandard der Zentralen Stelle, der jährlich überarbeitet und neu veröffentlicht wird. Grundlage für die Bewertung ist die zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Fassung des Mindeststandards.
In welchen Ländern ist das Zertifikat gültig?
Unsere Bewertung bezieht sich auf die in Deutschland vorhandene Infrastruktur. Jedes Land verfügt über unterschiedliche Erfassungs‑, Sortier‑, und Verwertungssysteme. Wenn eine ähnliche Infrastruktur besteht, kann davon ausgegangen werden, dass unser Ergebnis auch dort gültig ist.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Ein Zertifikat ist mindestens für den Zeitraum von 2 Jahren nach Ausstellung gültig. Das Zertifikat verliert jedoch seine Gültigkeit bei qualitativer oder quantitativer Änderung der ursprünglich testierten Verpackungskomponenten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Gesamtverpackung und einer Kombinationsverpackung?
Gesamtverpackung:
Es handelt sich um die unbefüllte Verpackung als Ganzes, inklusive aller zugehörigen Verpackungskomponenten wie Etiketten, Siegelfolien, Deckel und Verschlüsse, Klebstoffapplikationen etc. Eine Bemessung der Recyclingfähigkeit auf Basis einzelner Verpackungskomponenten infolge einer theoretischen Zerlegung der Verpackung ist unzulässig. Eine Ausnahme bilden Kombinationsverpackungen.
Kombinationsverpackung:
Kombinationsverpackungen sind mehrteilige Verkaufsverpackungen bestehend aus unterschiedlichen Materialien, die händisch trennbar sind.
Kann ich meine Verpackungen mit dem Bewertungsergebnis kennzeichnen?
Nach der Bewertung besteht auf Basis einer Markennutzung die Möglichkeit, unser rotate Markenlogo auf der Verpackung zu nutzen.




