Verpackungslizenzierung – was ist das?
Eine Verpackungslizenzierung bzw. die Beteiligung an einem dualen System ist laut Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sowohl für Hersteller als auch Händler obligatorisch, die Verkaufs- oder Umverpackungen erstmalig in Deutschland in Umlauf bringen. Sie gelten in diesem Fall als sogenannte „Erstinverkehrbringer“. Das bedeutet: Wer eine systembeteiligungspflichtige Verpackung erstmalig mit Ware befüllt und vertreibt, muss diese lizenzieren oder anders gesagt: an einem dualen System beteiligen. Dies ist unabhängig davon, ob das in Verkehr bringen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Das geht bei uns dank unseres Lizenzrechners ganz einfach online. Mit wenigen Klicks kalkulieren Sie das Beteiligungsentgelt für Ihre Verpackungsmengen und schließen direkt online den Vertrag ab. Beachten Sie: Wer seiner gesetzlichen Pflicht zur Beteiligung nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen und sogar Vertriebsverbote. Damit das nicht passiert, hier zur Verpackungslizenzierung.
Ihre Pflichten laut VerpackDG
Wer verpackte Waren, die an einen Endverbraucher weitergegeben wird, als „Erster“ in Verkehr bringt, muss deren Verpackungsmengen an einem dualen System beteiligen. Diese Beteiligung schreibt das Verpackungsgesetz vor. So wird sichergestellt, dass Hersteller und Händler für die Rücknahme ihrer Verpackungen aufkommen. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zu Ihren Pflichten.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
In der Regel zählen alle mit Ware befüllten Verkaufs‑, Versand‑, Service‑, und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, als systembeteiligungspflichtig. Nur Transportverpackungen, die ausschließlich beim gewerblichen Händler verbleiben, müssen nicht an einem dualen System beteiligt werden.
In 3 Schritten zur Verpackungslizenzierung
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur gesetzeskonformen Verpackungslizenzierung mit Noventiz Dual
Registrieren Sie sich hier bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID.
Berechnen Sie mit unserem Lizenzrechner Ihr für das Jahr voraussichtlich zu zahlendes Entgelt für Ihre benötigten Mengen an Verkaufsverpackungen und schließen Sie in wenigen Klicks online unter Angabe der Registrierungsnummer einen Vertrag zur Verpackungslizenzierung mit uns ab.
Jahresabschluss-Mengenmeldung:
Geben Sie zu Beginn des Folgejahres eine Jahresabschluss-Mengenmeldung bei uns sowie bei der Zentralen Stelle ab. Damit ist die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeint.
Was kostet eine Verpackungslizenzierung?
Finden Sie in wenigen Klicks mit unserem Online Lizenzrechner heraus, was Sie die Verpackungslizenzierung, bzw. die Beteiligung Ihrer Verpackungsmengen kostet. Und wenn Sie mögen, können Sie auch sofort Ihren Vertrag für die Verpackungslizenzierung abschließen.
Gut zu wissen
Zu Vertragsbeginn muss eine Planmenge der voraussichtlich in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen für das jeweilige Kalenderjahr abgegeben werden. Die Mengenangabe des Verpackungsmaterials erfolgt in Kilogramm.
Ihnen liegen keine Informationen hinsichtlich des Verpackungsgewichts vor?
Dann wiegen Sie eine Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und multiplizieren Sie diesen Wert mit der Stückzahl der jeweiligen Verpackung. Daraus ergibt sich das Gesamtgewicht des in Verkehr gebrachten Materials.
Das sind Ihre Noventiz Vorteile
- Einfacher Online Lizenzrechner
- Online Portal für Mengenmeldungen
- Persönliche Beratung
- Kundenfreundliche Kündigungsfristen
- Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr
- Preisgarantie auch für Nachmeldungen (für Verpackung Direkt Kunden)
- Keine Systemkosten pro Mengenänderung
- CO2 Zertifikat
- Infoservice zu Meldungsfristen
- Rabattaktionen für EU-Service Verpackungen
- Alles aus einer Hand- WEEE und Batterie auch für kleine Mengen
Das sagen unsere Kunden
Anja Tauwel,
Tineco
Als Online-Händler ist u.a. das Thema Verpackungslizenzierung für uns sehr abstrakt. Noventiz hat uns super dabei geholfen, unsere Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen. Vor allem die einfache Handhabung des Mengenkalkulators auf der Website möchte ich hervorheben. Eine klare Empfehlung!
Andreas Burkhardt,
Burkardt Feinkostwerke
Noventiz liefert ein gutes Preis-Leistungsverhältnis und geht auf unsere Wünsche ein. Wir schätzen die langjährige Partnerschaft.
Norma Sachse ZwillingGenau diese flexible und verlässliche Rund-um-Betreuung haben wir gesucht. Mit Noventiz haben wir den für uns optimalen Partner gefunden.
Wer braucht eine Verpackungslizenzierung?
Ob ein Hersteller oder Händler zur Lizenzierung seiner Verkaufsverpackung verpflichtet ist, hängt davon ab, ob er systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt. Unternehmen, welche nur das reine Verpackungsmaterial produzieren, gelten folglich nicht als Hersteller im Sinne des VerpackDG.
Kleinunternehmer
Die Pflichten aus dem VerpackDG gelten unabhängig von der Gewerbegröße auch für Kleinunternehmer. Das heißt, es gibt hier keine Bagatellgrenze. Eine Beteiligung ist ab der ersten befüllten und in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackung unerlässlich.
Onlinehändler
Alle gewerbsmäßig tätigen Onlinehändler müssen zumindest Ihre Versandverpackungen lizenzieren. Die Pflicht greift bereits ab dem ersten befüllten Karton. Ist der Händler gleichzeitig Hersteller oder Importeur der Ware, muss er auch die Menge der in Verkehr gebrachten Produktverpackungen beteiligen.
B2B-Bereich
Das VerpackDG sieht eine Systembeteiligungspflicht beim Verkauf von Ware an Unternehmen (B2B) vor, insofern es sich um vergleichbare Anfallstellen handelt. Dazu zählen u. a. Verwaltungseinrichtungen, Gaststätten oder landwirtschaftliche Betriebe. Verpackungen, die in diesen Bereichen anfallen, müssen lizenziert werden.
Kurz erklärt: Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Deutschland
Was sagt das VerpackDG?
Das Ziel ist, die Erstinverkehrbringer von Verpackungen in die Pflicht zu nehmen, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. So wird u.a. sichergestellt, dass Hersteller und Händler ihrer Verpflichtung für die Rücknahme und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen.
Wer verpackte Waren, die an einen Endverbraucher weitergegeben wird, als „Erster“ in Verkehr bringt, muss deren Verpackungsmengen an einem dualen System beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt bei einem der dualen Systeme und heißt Verpackungslizenzierung.
Die Leistung der dualen Systeme
Da Hersteller, Vertreiber sowie Versand- und Onlinehändler die Lizenzierung beteiligungspflichtiger Verpackungen nur mit großem Aufwand selbst sicherstellen könnten, kommen an dieser Stelle die sogenannten dualen Systeme wie wir, Noventiz Dual, ins Spiel. Die dualen Systeme sorgen dafür, dass systembeteiligungspflichtige Verpackungen beim privaten Endverbraucher fachgerecht gesammelt, sortiert und zu einem möglichst hohen Anteil wiederverwendet werden. An das jeweilige System entrichten die Unternehmen als Hersteller ein Entgelt, dessen Höhe von Gewicht (Masse) und Materialart der Verkaufsverpackungen abhängt. Diesen Vorgang nennet man auch Verpackungslizenzierung.
Kontrollinstanz Zentrale Stelle Verpackungsregister
Sämtliche duale Systeme sowie alle Hersteller (Erstinverkehrbringer, Online-Händler, Importeure etc.) werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) fortlaufend kontrolliert und überwacht. Jeder kann über das öffentliche Register LUCID kostenlos einsehen, welcher Hersteller seiner gesetzlichen Verpflichtung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unternehmen, die dem VerpackDG nicht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
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Häufige Fragen rund um die Verpackungslizenzierung
Verpackungslizenzierung ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Beteiligung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen an einem System. Der Hersteller finanziert damit die Sammlung, Sortierung und Verwertung der betreffenden Verpackungsabfälle.
Der Hersteller beteiligt die Verpackungen vor ihrer Bereitstellung oder im gesetzlich geregelten Fall vor dem Auspacken bei einem oder mehreren Systemen. Er gibt Materialart, Masse und Registrierungsnummer an; das System bestätigt die Beteiligung.
Benötigt werden Materialart und Masse der zu beteiligenden Verpackungen sowie die LUCID-Registrierungsnummer. Die Entgeltberechnung richtet sich nach dem Vertrag mit dem gewählten Systembetreiber.
Nein. Für Registrierung und Systembeteiligung gibt es grundsätzlich keine Mindestmenge. Die Grenze von weniger als zehn Tonnen betrifft nur die Art und den Zeitpunkt der Datenmeldung.
Häufige Fragen zum Verpackungsregister Lucid
Die geprüfte Vollständigkeitserklärung für das vorangegangene Kalenderjahr ist grundsätzlich jährlich bis zum 15. Mai elektronisch in LUCID zu hinterlegen.
Nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Datenmeldungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ja. Die in LUCID gemeldeten Angaben müssen die jeweilige Systembeteiligung zutreffend wiedergeben. Änderungen sind ebenfalls zu übermitteln.
Grundsätzlich sind die Angaben unverzüglich nach ihrer Übermittlung an das System auch an die ZSVR zu melden. Wer im Vorjahr insgesamt weniger als zehn Tonnen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bereitgestellt oder im gesetzlich geregelten Fall ausgepackt hat, meldet stattdessen bis zum 1. Juni des Folgejahres.
Grundsätzlich sind Registrierungsnummer, Materialart und Masse, Name des Systems und Beteiligungszeitraum zu melden. Änderungen und gesetzlich geregelte Rücknahmen sind ebenfalls zu übermitteln.
Nein. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind zusätzlich die Systembeteiligung und Datenmeldungen erforderlich. Für andere Verpackungsarten können weitere Pflichten wie Rücknahme, Verwertung und künftig eine Zulassung gelten.
Nein. Registriert wird der jeweilige Hersteller als Rechtsträger. Die Markennamen, unter denen er Verpackungen erstmals in Deutschland bereitstellt, werden innerhalb seiner Registrierung angegeben und aktuell gehalten.
Nein. Eine am 11. August 2026 bestehende Registrierung gilt fort. Erforderliche Änderungen mussten nach der Übergangsregelung bis zum 12. November 2026 vorgenommen werden; spätere Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Erforderlich sind unter anderem Unternehmens- und Kontaktdaten, eine europäische oder nationale Steuernummer, eine vertretungsberechtigte Person, nationale Kennnummer, E‑Mail-Adresse, Markennamen und Angaben zu den Verpackungsarten. Bei vorgeschriebener Bevollmächtigung kommen Angaben zum Bevollmächtigten hinzu.
Die Registrierung in LUCID ist kostenfrei. Kosten entstehen insbesondere durch die Beteiligung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen an einem System und gegebenenfalls durch weitere gesetzliche Pflichten.







