Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung – was ist das?

Eine Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung bzw. die Betei­li­gung an einem dua­len Sys­tem ist laut Ver­pa­ckungs­recht-Durch­füh­rungs­ge­setz (Ver­packDG) sowohl für Her­stel­ler als auch Händ­ler obli­ga­to­risch, die Ver­kaufs- oder Umver­pa­ckun­gen erst­ma­lig in Deutsch­land in Umlauf brin­gen. Sie gel­ten in die­sem Fall als soge­nann­te „Erstin­ver­kehr­brin­ger“. Das bedeu­tet: Wer eine sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckung erst­ma­lig mit Ware befüllt und ver­treibt, muss die­se lizen­zie­ren oder anders gesagt: an einem dua­len Sys­tem betei­li­gen. Dies ist unab­hän­gig davon, ob das in Ver­kehr brin­gen ent­gelt­lich oder unent­gelt­lich erfolgt.

Das geht bei uns dank unse­res Lizenz­rech­ners ganz ein­fach online. Mit weni­gen Klicks kal­ku­lie­ren Sie das Betei­li­gungs­ent­gelt für Ihre Ver­pa­ckungs­men­gen und schlie­ßen direkt online den Ver­trag ab. Beach­ten Sie: Wer sei­ner gesetz­li­chen Pflicht zur Betei­li­gung nicht nach­kommt, dem dro­hen Geld­stra­fen und sogar Ver­triebs­ver­bo­te. Damit das nicht pas­siert, hier zur Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung.

Verpackungslizenzierung Mann hält lizenzierte Verpackung

In 3 Schrit­ten zur Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung

Wir beglei­ten Sie auf Ihrem Weg zur geset­zes­kon­for­men Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung mit Noven­tiz Dual

Regis­trie­ren Sie sich hier bei der Zen­tra­len Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter in der Daten­bank LUCID.

Berech­nen Sie mit unse­rem Lizenz­rech­ner Ihr für das Jahr vor­aus­sicht­lich zu zah­len­des Ent­gelt für Ihre benö­tig­ten Men­gen an Ver­kaufs­ver­pa­ckun­gen und schlie­ßen Sie in weni­gen Klicks online unter Anga­be der Regis­trie­rungs­num­mer einen Ver­trag zur Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung mit uns ab.

Die­se lizen­zier­te Men­ge (Plan­men­ge) mel­den Sie im Anschluss im LUCID Por­tal der Zen­tra­len Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter.

Schritt 4: Jahresabschluss Mengenmeldung

Jah­res­ab­schluss-Men­gen­mel­dung:

Geben Sie zu Beginn des Fol­ge­jah­res eine Jah­res­ab­schluss-Men­gen­mel­dung bei uns sowie bei der Zen­tra­len Stel­le ab. Damit ist die tat­säch­lich in Ver­kehr gebrach­te Men­ge an sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­gen Ver­pa­ckun­gen gemeint.

Was kos­tet eine Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung?

Frau beteiligt Verpackungen bei Noventiz

Fin­den Sie in weni­gen Klicks mit unse­rem Online Lizenz­rech­ner her­aus, was Sie die Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung, bzw. die Betei­li­gung Ihrer Ver­pa­ckungs­men­gen kos­tet. Und wenn Sie mögen, kön­nen Sie auch sofort Ihren Ver­trag für die Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung abschlie­ßen.

Das sind Ihre Noven­tiz Vor­tei­le

Noventiz Team während eines Meetings im Besprechungsraum

Wer braucht eine Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung?

Ob ein Her­stel­ler oder Händ­ler zur Lizen­zie­rung sei­ner Ver­kaufs­ver­pa­ckung ver­pflich­tet ist, hängt davon ab, ob er sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen in Deutsch­land in Ver­kehr bringt. Unter­neh­men, wel­che nur das rei­ne Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al pro­du­zie­ren, gel­ten folg­lich nicht als Her­stel­ler im Sin­ne des Ver­packDG.

Kurz erklärt: Das Ver­pa­ckungs­recht-Durch­füh­rungs­ge­setz in Deutsch­land

Was sagt das Ver­packDG?

Das Ziel ist, die Erstin­ver­kehr­brin­ger von Ver­pa­ckun­gen in die Pflicht zu neh­men, ihrer Pro­dukt­ver­ant­wor­tung nach­zu­kom­men. So wird u.a. sicher­ge­stellt, dass Her­stel­ler und Händ­ler ihrer Ver­pflich­tung für die Rück­nah­me und das Recy­cling ihrer Ver­pa­ckun­gen nach­kom­men.

Wer ver­pack­te Waren, die an einen End­ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben wird, als „Ers­ter“ in Ver­kehr bringt, muss deren Ver­pa­ckungs­men­gen an einem dua­len Sys­tem betei­li­gen. Die­se Betei­li­gung erfolgt bei einem der dua­len Sys­te­me und heißt Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung.

Die Leis­tung der dua­len Sys­te­me

Da Her­stel­ler, Ver­trei­ber sowie Ver­sand- und Online­händ­ler die Lizen­zie­rung betei­li­gungs­pflich­ti­ger Ver­pa­ckun­gen nur mit gro­ßem Auf­wand selbst sicher­stel­len könn­ten, kom­men an die­ser Stel­le die soge­nann­ten dua­len Sys­te­me wie wir, Noven­tiz Dual, ins Spiel. Die dua­len Sys­te­me sor­gen dafür, dass sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen beim pri­va­ten End­ver­brau­cher fach­ge­recht gesam­melt, sor­tiert und zu einem mög­lichst hohen Anteil wie­der­ver­wen­det wer­den. An das jewei­li­ge Sys­tem ent­rich­ten die Unter­neh­men als Her­stel­ler ein Ent­gelt, des­sen Höhe von Gewicht (Mas­se) und Mate­ri­al­art der Ver­kaufs­ver­pa­ckun­gen abhängt. Die­sen Vor­gang nen­net man auch Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung.

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Häu­fi­ge Fra­gen rund um die Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung

Ver­pa­ckungs­li­zen­zie­rung ist die gebräuch­li­che Bezeich­nung für die Betei­li­gung sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ger Ver­pa­ckun­gen an einem Sys­tem. Der Her­stel­ler finan­ziert damit die Samm­lung, Sor­tie­rung und Ver­wer­tung der betref­fen­den Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le.

Der Her­stel­ler betei­ligt die Ver­pa­ckun­gen vor ihrer Bereit­stel­lung oder im gesetz­lich gere­gel­ten Fall vor dem Aus­pa­cken bei einem oder meh­re­ren Sys­te­men. Er gibt Mate­ri­al­art, Mas­se und Regis­trie­rungs­num­mer an; das Sys­tem bestä­tigt die Betei­li­gung.

Benö­tigt wer­den Mate­ri­al­art und Mas­se der zu betei­li­gen­den Ver­pa­ckun­gen sowie die LUCID-Regis­­­trie­rungs­­­num­­­mer. Die Ent­gelt­be­rech­nung rich­tet sich nach dem Ver­trag mit dem gewähl­ten Sys­tem­be­trei­ber.

Nein. Für Regis­trie­rung und Sys­tem­be­tei­li­gung gibt es grund­sätz­lich kei­ne Min­dest­men­ge. Die Gren­ze von weni­ger als zehn Ton­nen betrifft nur die Art und den Zeit­punkt der Daten­mel­dung.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Ver­pa­ckungs­re­gis­ter Lucid

Die geprüf­te Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung für das vor­an­ge­gan­ge­ne Kalen­der­jahr ist grund­sätz­lich jähr­lich bis zum 15. Mai elek­tro­nisch in LUCID zu hin­ter­le­gen.

Nicht rich­ti­ge, nicht voll­stän­di­ge oder nicht recht­zei­ti­ge Daten­mel­dun­gen sind Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und kön­nen mit einem Buß­geld geahn­det wer­den.

Ja. Die in LUCID gemel­de­ten Anga­ben müs­sen die jewei­li­ge Sys­tem­be­tei­li­gung zutref­fend wie­der­ge­ben. Ände­run­gen sind eben­falls zu über­mit­teln.

Grund­sätz­lich sind die Anga­ben unver­züg­lich nach ihrer Über­mitt­lung an das Sys­tem auch an die ZSVR zu mel­den. Wer im Vor­jahr ins­ge­samt weni­ger als zehn Ton­nen sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen bereit­ge­stellt oder im gesetz­lich gere­gel­ten Fall aus­ge­packt hat, mel­det statt­des­sen bis zum 1. Juni des Fol­ge­jah­res.

Grund­sätz­lich sind Regis­trie­rungs­num­mer, Mate­ri­al­art und Mas­se, Name des Sys­tems und Betei­li­gungs­zeit­raum zu mel­den. Ände­run­gen und gesetz­lich gere­gel­te Rück­nah­men sind eben­falls zu über­mit­teln.

Nein. Für sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen sind zusätz­lich die Sys­tem­be­tei­li­gung und Daten­mel­dun­gen erfor­der­lich. Für ande­re Ver­pa­ckungs­ar­ten kön­nen wei­te­re Pflich­ten wie Rück­nah­me, Ver­wer­tung und künf­tig eine Zulas­sung gel­ten.

Nein. Regis­triert wird der jewei­li­ge Her­stel­ler als Rechts­trä­ger. Die Mar­ken­na­men, unter denen er Ver­pa­ckun­gen erst­mals in Deutsch­land bereit­stellt, wer­den inner­halb sei­ner Regis­trie­rung ange­ge­ben und aktu­ell gehal­ten.

Nein. Eine am 11. August 2026 bestehen­de Regis­trie­rung gilt fort. Erfor­der­li­che Ände­run­gen muss­ten nach der Über­gangs­re­ge­lung bis zum 12. Novem­ber 2026 vor­ge­nom­men wer­den; spä­te­re Ände­run­gen sind unver­züg­lich mit­zu­tei­len.

Erfor­der­lich sind unter ande­rem Unter­­­neh­­­mens- und Kon­takt­da­ten, eine euro­päi­sche oder natio­na­le Steu­er­num­mer, eine ver­tre­tungs­be­rech­tig­te Per­son, natio­na­le Kenn­num­mer, E‑Mail-Adres­­­se, Mar­ken­na­men und Anga­ben zu den Ver­pa­ckungs­ar­ten. Bei vor­ge­schrie­be­ner Bevoll­mäch­ti­gung kom­men Anga­ben zum Bevoll­mäch­tig­ten hin­zu.

Die Regis­trie­rung in LUCID ist kos­ten­frei. Kos­ten ent­ste­hen ins­be­son­de­re durch die Betei­li­gung sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ger Ver­pa­ckun­gen an einem Sys­tem und gege­be­nen­falls durch wei­te­re gesetz­li­che Pflich­ten.