Wenn Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland bereitstellen, müssen Sie sich gemäß deutschem Verpackungsrecht in LUCID registrieren, Ihre Verpackungen an einem System beteiligen und die erforderlichen Daten melden. Diese grundlegenden Pflichten bestehen auch im Zusammenspiel von PPWR und VerpackDG fort. Mit Noventiz erledigen Sie Ihre Verpackungslizenzierung digital und in nur drei Schritten.
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Warum ist eine Verpackungslizenzierung notwendig?
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verpflichtet Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, ihre Verpackungen an einem System zu beteiligen und die gesetzlich erforderlichen Daten zu melden. Die Verpackungslizenzierung ist die gebräuchliche Bezeichnung für diese Systembeteiligung. Damit finanziert der verpflichtete Hersteller die Sammlung, Sortierung und Verwertung der betreffenden Verpackungsabfälle. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID allein reicht daher nicht aus. Folgende Schritte sind obligatorisch:
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Systembeteiligung der betroffenen Verpackungen bei einem dualen System, z.B. bei Noventiz Dual
- Datenmeldung der beteiligten Verpackungsmengen in LUCID
Wichtig
Für Registrierung und Systembeteiligung gibt es grundsätzlich keine Mindestmenge. Auch geringe Verpackungsmengen sind melde- und beteiligungspflichtig.
Wer muss Verpackungen lizenzieren?
Wer in Deutschland systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals bereitstellt, muss die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Das bedeutet: Der verpflichtete Hersteller muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, seine Verpackungen an einem dualen System beteiligen und die erforderlichen Datenmeldungen vornehmen. Dabei ist nicht die Unternehmensgröße entscheidend. Auch Online-Händler, Start-ups, Kleinunternehmer oder Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen können betroffen sein. Maßgeblich sind vielmehr die konkrete Lieferkette, die Verpackungsart und die Rolle des Unternehmens nach PPWR und VerpackDG.
Typische betroffene Unternehmen:
- Online-Händler und E‑Commerce-Unternehmen
- Hersteller und Markeninhaber
- Importeure verpackter Produkte
- Start-ups und Kleinunternehmer
- Händler mit Eigenmarke
- Unternehmen, die Versandverpackungen nutzen
PPWR und Verpackungslizenzierung: Was gehört zusammen?
Die PPWR unterscheidet insbesondere zwischen zwei Rollen: Der Erzeuger (manufacturer) ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich.
Der Hersteller (producer) trägt die erweiterte Herstellerverantwortung in dem Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Dazu gehört in Deutschland insbesondere die Finanzierung des Verpackungsrecyclings über die Systembeteiligung.
Konformität und Verpackungslizenzierung sind deshalb zwei unterschiedliche Pflichtbereiche. Ob Ihr Unternehmen für die Konformität verantwortlich ist, beantwortet nicht automatisch die Frage, ob es Verpackungen registrieren, systembeteiligen und melden muss.
Kleinstunternehmen: Keine pauschale Befreiung von der Verpackungslizenzierung
Häufiger Irrtum
„Wir haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Deshalb müssen wir unsere Verpackungen nicht lizenzieren.“
Das ist so pauschal falsch.
Die PPWR enthält für bestimmte Konstellationen mit Kleinstunternehmen eine Sonderregelung zur Erzeugerrolle. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann statt des Kleinstunternehmens der Lieferant der Verpackung als Erzeuger gelten. Diese Sonderregelung betrifft die Zuordnung der Erzeugerpflichten. Sie ist keine allgemeine Befreiung von Registrierung, Systembeteiligung oder Datenmeldung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Entscheidend ist eine getrennte Prüfung: Wer ist Erzeuger und für die Konformität verantwortlich? Wer ist Hersteller und trägt die erweiterte Herstellerverantwortung? Auch ein Kleinstunternehmen kann Hersteller sein und muss dann seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren, an einem System beteiligen und die gesetzlich erforderlichen Daten melden.
Kurz gesagt
Eine mögliche Sonderregelung bei der Konformitätsverantwortung bedeutet nicht automatisch, dass die Pflicht zur Verpackungslizenzierung entfällt.
In 3 Schritten zur Verpackungslizenz
Eine Verpackungslizenz zu kaufen ist schneller erledigt, als Sie denken! Bei Noventiz erfolgt die Abwicklung vollständig digital und dadurch maximal effizient:
Schritt 1: Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Registrieren Sie sich kostenfrei bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID. Sie erhalten nach erfolgter Registrierung eine LUCID-Nummer, die Sie benötigen, um Ihre Verpackungen lizenzieren zu können.
Schritt 2: Unverbindlich Lizenzgebühren berechnen
Nutzen Sie unseren Lizenzrechner und geben Sie die Mengen an Verpackungen ein, die Sie voraussichtlich auf den Markt bringen werden. Der Rechner zeigt Ihnen schnell und unverbindlich an, wie hoch die Lizenzgebühren für Ihre persönlichen Verpackungsmengen wären.
Im Anschluss können Sie dann in wenigen Klicks unter Angabe Ihrer LUCID-Registrierungsnummer einen rechtssicheren Vertrag abschließen und so Ihre Verpackungen lizenzieren.
Schritt 3: Verpackungsmengen bei LUCID melden
Nachdem Sie Ihre Verpackungen bei Noventiz lizenziert haben, müssen Sie dieselbe lizenzierte Menge, auch Planmenge genannt, im LUCID Portal der ZSVR hinterlegen. Geben Sie dann dort als duales System „Noventiz Dual“ an – so schnell geht’s!
Ihre Vorteile mit Noventiz
Mit Noventiz setzen Sie auf einen erfahrenen Partner für Ihre Verpackungslizenzierung:
- Vollständig digitaler Vertragsabschluss
- Transparente Berechnung nach Materialart und Verpackungsmenge
- Persönlicher Support per E‑Mail oder Telefon
- Digitale Abwicklung der Mengenmeldungen im Kundenportal
- Hinweise zu relevanten Meldefristen
- Informationen zu Änderungen im Verpackungsrecht
Häufige Fragen zur Verpackungslizenzierung und PPWR
Müssen Kleinstunternehmen ihre Verpackungen lizenzieren?
Ja. Auch Kleinstunternehmen können als Hersteller zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung verpflichtet sein. Eine allgemeine Befreiung allein wegen der Unternehmensgröße gibt es nicht. Entscheidend sind die konkrete Rolle des Unternehmens, die Lieferkette und die Art der Verpackung.
Wenn ich als Kleinstunternehmen nicht für die PPWR-Konformität verantwortlich bin, entfällt dann die Verpackungslizenzierung?
Nein. Die Verantwortlichkeit für die Konformität und die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung sind getrennt zu prüfen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann bei bestimmten Konstellationen mit Kleinstunternehmen der Lieferant der Verpackung als Erzeuger gelten. Daraus folgt keine automatische Befreiung des Kleinstunternehmens von Registrierung, Systembeteiligung oder Datenmeldung, wenn es Hersteller ist.
Wie hängen PPWR und VerpackDG zusammen?
Die PPWR bildet den europäischen Rechtsrahmen. Das VerpackDG ergänzt ihn in Deutschland um nationale Verfahren und Zuständigkeiten, insbesondere für LUCID, Systembeteiligung, Datenmeldungen und Kontrollen.
Was hat sich durch die PPWR bei der Verpackungslizenzierung geändert?
Die grundlegenden Pflichten bleiben bestehen: Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Verändert hat sich insbesondere die Zuordnung der Rollen und Verantwortlichkeiten. Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeuger für die Konformität und Hersteller für die erweiterte Herstellerverantwortung.
Gibt es eine Mindestmenge für die Verpackungslizenzierung?
Nein. Für Registrierung und Systembeteiligung gibt es grundsätzlich keine Mindestmenge. Auch kleine Verpackungsmengen können daher lizenzierungspflichtig sein.
Welche Verpackungen müssen typischerweise systembeteiligt werden?
Systembeteiligungspflichtig sind insbesondere Verpackungen, die typischerweise mehrheitlich bei privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Dazu können Verkaufs‑, Um‑, Versand- und Serviceverpackungen sowie Füll- und Polstermaterialien gehören.
Was kostet die LUCID-Registrierung?
Die Registrierung in LUCID ist kostenfrei. Kosten entstehen insbesondere für die Systembeteiligung. Diese richten sich nach Materialart und Masse der Verpackungen sowie nach dem Vertrag mit dem Systembetreiber.
Welche Angaben benötige ich für die Verpackungslizenzierung?
Für die Systembeteiligung benötigen Sie insbesondere die Materialarten und Massen Ihrer Verpackungen sowie Ihre LUCID-Registrierungsnummer.
Was kann bei fehlender Registrierung oder Systembeteiligung passieren?
Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Registrierung sowie bei fehlender Systembeteiligung können Bereitstellungsverbote greifen. Verstöße können außerdem als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Gilt die deutsche Verpackungslizenzierung auch für Verkäufe ins Ausland?
Verpackungen, die nachweislich nicht an Endabnehmer in Deutschland abgegeben werden, sind nicht in Deutschland systemzubeteiligen. Im Zielland können eigene Registrierungs‑, Beteiligungs- und Meldepflichten bestehen.
Sie haben Fragen zum Thema Verpackungen lizenzieren?
Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E‑Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir sind gerne für Sie da!
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Andreas Burkhardt,
Burkardt Feinkostwerke
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Anja Tauwel,
Tineco
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