ElektroG4 tritt 2026 in Kraft – das ändert sich für Hersteller und Händler
Der Bundestag hat im November 2025 die dritte Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4) beschlossen. Nach finaler Zustimmung des Bundesrats tritt das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2026 in Kraft. Deutschland liegt mit einer Sammelquote von nur 38,6 % weit hinter der EU-Vorgabe von 65 % zurück – die Gesetzesnovelle soll diese Lücke schließen und gleichzeitig Brandrisiken durch Lithiumbatterien minimieren.
Die wichtigsten Neuerungen des ElektroG4 im Überblick
Erweiterte Rücknahmepflichten (ab 1. Juli 2026)
- Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen diese kostenlos an allen Verkaufsstellen zurücknehmen – unabhängig vom Neukauf.
- Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Online-Handel (Fernabsatz).
Hintergrund: Fest verbaute Lithiumbatterien werden häufig falsch entsorgt und verursachen Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen.
Neue Kennzeichnungspflichten (ab 1. Juli 2026)
- Sammel- und Rücknahmestellen müssen einheitlich mit einem neuen, farbigen Symbol gekennzeichnet werden (ersetzt das bisherige schwarz-weiße Symbol).
- Händler müssen das Symbol gut sichtbar im Eingangsbereich platzieren (mindestens DIN A4).
- Online-Händler sind verpflichtet, die Kennzeichnung auf Produktseiten und vor der Bestellung zu integrieren.
- Produkte selbst müssen weiterhin die durchgestrichene Mülltonne tragen.
Neue Kennzeichnungspflichten (ab 1. Juli 2026)
- Sammel- und Rücknahmestellen müssen einheitlich mit einem neuen, farbigen Symbol gekennzeichnet werden (ersetzt das bisherige schwarz-weiße Symbol).
- Händler müssen das Symbol gut sichtbar im Eingangsbereich platzieren (mindestens DIN A4).
- Online-Händler sind verpflichtet, die Kennzeichnung auf Produktseiten und vor der Bestellung zu integrieren.
- Produkte selbst müssen weiterhin die durchgestrichene Mülltonne tragen.
Verschärfte Informationspflichten
- Hersteller und Bevollmächtigte müssen Hinweise zur getrennten Sammlung, zur sicheren Entnahme von Batterien/Lampen und zu den Risiken von Lithiumbatterien1. schriftlich jeder Warensendung beilegen und 2. zusätzlich online veröffentlichen.
- Rücknahmepflichtige Händler müssen Verbraucher noch deutlicher über Rückgabemöglichkeiten, Batterieentnahme und Sicherheitsaspekte informieren – vor Ort und digital.
„Thekenmodell“ an kommunalen Sammelstellen
Altgeräte dürfen künftig nur noch von geschultem Personal entgegengenommen werden.
Ziel: „Fehlwürfe“ vermeiden und Brandgefahr durch batteriebetriebene Geräte reduzieren.
Entlastung bei Meldepflichten
- Monatliche Mengenmeldungen für Exporte und Eigenrücknahmen werden auf jährliche Meldungen reduziert (Stichtag: 30. April für das Vorjahr).
- Hersteller können selbst entscheiden, ob zurückgenommene Altgeräte bei der Berechnung der Abholmengen angerechnet werden – ein Anreiz für mehr Eigenverantwortung.
Berechnung der 400-m²-Grenze
Für die Rücknahmepflicht zählt künftig die tatsächlich genutzte Regalfläche, also die Fläche der einzelnen Regalböden und nicht nur die Standfläche der Regale. Regal- und Versandflächen im In- und Ausland müssen dabei berücksichtigt werden.
Novelle ElektroG: Warum jetzt handeln?
Die Neuerungen des ElektroG bringen erhöhten administrativen Aufwand – vor allem für Hersteller. Prüfen Sie unbedingt, ob Sie Anpassungen bei der Informationsbereitstellung, Rücknahme usw. vornehmen müssen. Wer die Fristen versäumt, riskiert Bußgelder, Vertriebseinschränkungen und den Ausschluss von Online-Marktplätzen.
Fazit
Das ElektroG4 verschärft die Anforderungen an Hersteller und Händler, bietet aber gleichzeitig Bürokratieabbau bei den Meldepflichten. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet Compliance-Risiken und sichert den reibungslosen Vertrieb seiner Produkte.
Noventiz unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung aller ElektroG-Pflichten – von der Registrierung über Mengenmeldungen bis zur Rücknahmelogistik. So bleiben Sie jederzeit rechtssicher.
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