Branchennews

Kennzeichnungspflicht mit Grünem Punkt in Spanien entfällt
Branchennews

Kennzeichnungspflicht mit Grünem Punkt in Spanien entfällt

Seit dem 01.01.2023 ist die gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol „Grüner Punkt“ nun auch in Spanien, dem letzten Land in dem die Pflicht bestand, nicht mehr verpflichtend. Damit sind Exporteure nach Spanien von den Lizenzkosten und dem Verwaltungsaufwand befreit.

Die Verwendung des “Grünen Punkts” wird von einer Pflicht zu einer freiwilligen Angelegenheit. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, können das Symbol weiterhin auf ihren Verpackungen anbringen, während diejenigen, die es von ihren Verpackungen entfernen möchten, dies ebenfalls tun dürfen.

Die Pflicht entfällt

Der Hintergrund war, dass bisher bei Export nach Spanien die gesetzliche Verpflichtung bestand, das Symbol „Grüner Punkt“ auf den Verpackungen anzubringen und die Verpackungen bei einem lokalen Lizenzgeber zu lizenzieren.

Dies gehört nun der Vergangenheit an. Das Symbol hat nichts über die Recyclingfähigkeit einer Verpackung ausgesagt und war höchstens ein Zertifikat dafür, dass der Hersteller oder Händler einen finanziellen Beitrag zum Recycling entrichtet. Dies ist durch die Registrierung im Verpackungsregister der Zentralen Stelle mittlerweile ohnehin gegeben.

Recyclinglabel rotate

Eine Alternative mit realer Aussagekraft bieten wir mit unserem Recyclinglabel rotate an. Lassen Sie Ihre Verpackungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit prüfen, zertifizieren und zeigen Sie Ihre nachweisliche Recyclingfähigkeit mit unserem anerkannten Logo rotate. Mit hochgradig recyclingfähigen Verpackungen leisten Sie einen realen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Sehr gern beraten wir Sie dazu, kontaktieren Sie uns gern hier. Mehr Informationen zu rotate finden Sie hier.

Branchennews

Noventiz präsentiert sich mit neuem Logo und neuer Adresse

Zum Endspurt des Jahres gibt es bei Noventiz Neuigkeiten: Ab sofort präsentiert sich das Unternehmen mit neuem Unternehmensauftritt und neuer Adresse.

Mit der Zugehörigkeit zur weltweit tätigen Reconomy Gruppe begann für die Noventiz im Jahr 2020 ein neuer Abschnitt in der Unternehmensgeschichte. Dies wird nun auf den ersten Blick erkennbar, denn der Unternehmensauftritt wurde grundlegend überarbeitet. Noventiz präsentiert sich ab sofort mit neuem Logo, das nicht zufällig an die Reconomy Group erinnert: Der neue Unternehmensauftritt wurde bewusst so gestaltet, um die Gruppenzugehörigkeit zu betonen.

In den kommenden Wochen werden alle Materialien und Dokumente schrittweise auf das neue Logo umgestellt. Auch an einem neuen Webauftritt wird bereits gearbeitet.

Passend zum veränderten Unternehmensauftritt gibt es auch neue Räumlichkeiten. Ab jetzt ist die Noventiz unter folgender Adresse erreichbar:

Noventiz Gruppe
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3
50858 Köln

Zur Noventiz Gruppe gehören die Noventiz GmbH, Noventiz Dual GmbH, Noventiz Digital GmbH und Noventiz Select GmbH. Alle Unternehmensformen sind nun über die neue Adresse erreichbar.

Natürlich verändert sich nicht alles: Noventiz ist weiterhin ein zuverlässiger Partner und legt großen Wert auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern jeglicher Art. Auch die bekannten Ansprechpartner und Prozesse verändern sich nicht.

Sollten Sie dennoch eine Frage haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da!

Branchennews

Neuer Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Wann ist eine Verpackung recyclingfähig – und wann nicht? Antworten darauf gibt der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz).

Was besagt der neue Mindeststandard ab 31. August 2022?

Faserbasierte Verpackungen: Nachweispflicht wird eingeführt

Es werden immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert, in denen unter anderem Teigwaren, Kaffee oder Wurst vertrieben werden. Diese suggerieren den Verbrauchern zwar einen ökologischen Mehrwert, lassen sich allerdings in Wahrheit oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Die Recyclingfähigkeit von faserbasierten Verpackungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und dadurch wieder zu neuen Fasern verarbeitet werden können. Dieser Sachverhalt spiegelt sich im aktuellen Mindeststandard wider – und zwar mit folgender Regelung: „Bei faserbasierten Verbundverpackungen (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), die nicht typischerweise trockene Füllgüter enthalten, muss nun immer ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Gleiches gilt für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.“

Netze und Korbflaschen: Materialkombinationen erschweren das Recycling

Generell lässt sich Altglas sehr gut recyceln, wenn es richtig entsorgt und sortiert wird. Allerdings gibt es im Glasbereich Verpackungsmerkmale oder Materialkombinationen, die das Recycling erschweren oder verhindern. Dazu zählen Flaschen, die mit einem feinen Metallnetz umgeben sind. Bevor Altglas eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet wird, muss es zu Glasscherben zerkleinert und von Fremdstoffen befreit werden. Das Metallnetz verhindert allerdings, dass die Glasscherben voneinander getrennt werden können. Ein weiteres Beispiel sind Korbflaschen, mit denen unter anderem Wein vertrieben wird.

Auch wasserfeste Haftklebeetiketten aus Kunststoff auf Glasverpackungen stören den Recyclingprozess, deshalb ist nun der recyclingfähige Anteil der Glasverpackung um die mit solchem Etikett bedeckter Glasanteil abzuziehen. Mit der Folge, dass vermutlich viele Glasverpackungen nicht mehr als hochgradig recyclingfähig eingestuft werden.

Der diesjährige Mindeststandard legt einen Schwerpunkt auf derartige Unverträglichkeiten. Diese werden auch weiterhin im Fokus stehen. Basierend auf den Ergebnissen von künftigen Studien sind noch präzisere Regelungen in diesem Bereich geplant.

Nagellack, Bitumen, Wachs: Produktreste wirken sich negativ aus

Reste von Nagellack, die im Fläschchen verbleiben, oder von Bitumen, die im Eimer kleben: Es gibt verschiedene Produkte, deren Reste in der Verpackung haften bleiben und sich daraus nur schwer oder überhaupt nicht entfernen lassen. Auch Wachse oder diverse Chemie- und Baustoffe gehören dazu. Derartige konstruktionsbedingte Produktreste wirken sich unter Umständen negativ auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung aus. Der Einzelfall ist hierbei entscheidend. Welche Folgen die Reste konkret für das Recycling haben, hängt maßgeblich vom jeweiligen Füllgut, der Gestaltung der Verpackung und dem verwendeten Packstoff ab. Doch klar ist: Die Einflüsse der Produktreste müssen bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit zwingend berücksichtigt werden. Das schlägt sich auch im aktuellen Mindeststandard der ZSVR nieder.

Drei Kriterien haben sich bewährt: Zur Struktur und Anwendung des Mindeststandards

Die Anwendung des Mindeststandards bleibt auch in der vierten Ausgabe gewohnt einfach: Bewährt haben sich die drei Standard-Kriterien, die im neuen Mindeststandard als grundlegende Struktur beibehalten werden. So muss bei der Frage, ob eine Verpackung gut recycelbar ist, das Vorhandensein einer Verwertungsinfrastruktur, die Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie die Recyclingunverträglichkeiten geprüft und berücksichtigt werden.

Damit die Rohstoffe aus Verpackungen im Kreislauf bleiben, müssen Verpackungen möglichst recyclingfreundlich gestaltet sein. Wir bieten Ihnen mit unserer Prüfmethode rotate die Bewertung der Recyclingfähigkeit an. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot.

Quelle:

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister:

 

Branchennews

Neue Studie: Trotz Inflation achtet jeder Dritte stärker auf nachhaltige Verpackungen – und akzeptiert Aufpreise

Laut einer aktuellen Studie der Strategieberatung Simon-Kucher & Partners legen zwei von drei Konsumenten Wert auf nachhaltige Verpackungen, obwohl die Inflation die Menschen in Deutschland stark finanziell belastet. Jeder Dritte sogar stärker als vor der Krise. Die meisten Verbraucher würden auch mehr bezahlen – im Schnitt einen Aufpreis von acht Prozent.

 Hier die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:

  • Trotz Inflation und Energiekrise legen 75 Prozent Wert auf nachhaltige Verpackungen
  • 31 Prozent achten in der Krise sogar mehr auf nachhaltige Verpackungen als zuvor
  • 72 Prozent sind bereit mehr zu zahlen, im Durchschnitt einen Aufpreis von acht Prozent
  • Neun Prozent wären sogar gewillt, einen Aufpreis von 20 Prozent oder mehr zu bezahlen

Inflation und Energiekrise bremsen das Interesse an Nachhaltigkeit nicht, sie steigern es. Laut der Simon-Kucher Verpackungsstudie achtet so rund jeder Dritte (31 Prozent) seit der Krise mehr auf nachhaltige Verpackungen als vorher.

Nachhaltigkeit ist krisenfest

Beachtlich ist auch der Anteil derer, die sich nicht von ihrer ohnehin positiven Einstellung zu nachhaltigen Verpackungen abbringen ließen. Denn selbst in Zeiten explodierender Supermarkt-Preise legen 43 Prozent nach wie vor Wert auf derartige Angebote. Nur 13 Prozent achten in der angespannten wirtschaftlichen Lage weniger auf die Verpackung. “Nachhaltigkeit in der Produktverpackung ist krisenfest”, unterstreicht Dr. Daniel Bornemann, Partner & Head der Global Packaging Practice von Simon-Kucher.

Rund jeder Zehnte würde 20 Prozent mehr zahlen

Die beste Zeit für Investitionen sei deshalb genau jetzt. So seien 72 Prozent bereit, für ein nachhaltig verpacktes Produkt mehr auszugeben. Im Schnitt ganze acht Prozent. Fast jeder Zehnte sei bereit einen Aufpreis von 20 Prozent oder mehr zu bezahlen.

Investitionen lohnen vor allem bei Lebensmitteln

Während Verbraucher vor allem bei verarbeiteten Lebensmitteln (43 Prozent), frischen Lebensmitteln (31 Prozent) und Getränken (22 Prozent) auf die Verpackung achten, spielt diese bei Elektronik, Haushaltsgeräten und Onlineshopping (jeweils 11 Prozent) nur eine untergeordnete Rolle.

Mit rotate zur nachhaltigen Verpackung

Noventiz hat unter dem Eigenlabel rotate eine Prüfmethode entwickelt, um die Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Die anerkannte Prüfmethode rotate basiert auf dem jeweils aktuell geltenden Mindeststandard der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und führt Unternehmen zur recyclingfähigen Verpackung.

Wir unterstützen Sie gern bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen. Hier Kontakt aufnehmen.

Quelle:

Studie Simon-Kucher & Partners

*Über die Studie: Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Umfrage von Simon-Kucher & Partners im Juli 2022 unter insgesamt 1.003 Teilnehmern in Deutschland, die zu nachhaltigen Verpackungen, Kaufmotivation und Zahlungsbereitschaft befragt wurden.

 

Gesammelte Plastikflaschen zum Recycling
Branchennews, Noventiz informiert

„Verfälschende Darstellung der Kreislaufwirtschaft“ im ARD-Dokumentarfilm “Die Recyclinglüge”

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft äußert sich zum ARD-Dokumentarfilm Die Recyclinglüge als „verfälschende Darstellung der Kreislaufwirtschaft“.

„Die Zusammenhänge, die der Film konstruiert, sind unzutreffend und lenken von den eigentlichen Problemen ab. Die Erfolge des Recycling lassen die Filmemacher unter den Tisch fallen, Fortschritte werden negiert und der Bevölkerung wird eingeredet, Getrenntsammlung sei bei Kunststoffen weitgehend sinnlos, weil eh kaum recycelt werde. Mit solcher Medienarbeit erweist man Umwelt- und Klimaschutz leider einen Bärendienst“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth laut Pressemitteilung.

Aus Sicht der Noventiz zeigt die Dokumentation in eindringlicher Weise die sich ergebenden Probleme dramatischer Umweltverschmutzung in Ländern, in denen es keine geordnete Erfassung und Verwertung von Abfallströmen – insbesondere von Kunststoffverpackungen -gibt. Bei aller berechtigten Kritik, dass auch die deutsche Lösung der Produzentenverantwortung über privatrechtlich organisierte duale System nicht perfekt ist, bleibt es doch dabei, dass dieses Modell einer getrennten Erfassung von Verpackungen mittlerweile nicht nur in Europa völlig selbstverständlich ist.

Laut BDE-Präsident Peter Kurth gelte grundsätzlich: „Recycling ist bei vielen Stoffströmen wie Metalle, Glas und Papier erwiesenermaßen ausgezeichnet und schon heute der wichtigste Rohstofflieferant. Es ist richtig, dass im Bereich Kunststoffrecycling noch Hausaufgaben zu tun sind. Dies gilt insbesondere für das Design der Produkte und für den Ausbau des Rezyklateinsatzes in neuen Produkten. Die in der Fernseh-Doku hergestellte Verbindung der Plastikvermüllung der Meere mit einem unzureichenden Plastikrecycling in Deutschland grenzt – freundlich ausgedrückt- an Täuschung. Eine solche Darstellung leugnet nämlich die tatsächlichen Ursachen, denn es ist bekannt, dass 90 Prozent des weltweit in die Weltmeere eingetragenen Plastikabfalls aus zehn Flüsse stammen, von denen acht in Asien und zwei in Afrika sind. Ursache ist, dass es dort Kunststoffverbrauch fast wie bei uns gibt, aber eben keine Kreislaufwirtschaft, die Verpackungsabfälle aus der Natur heraushält“, so

Noventiz Geschäftsführer Dirk Boxhammer erklärt: „Solange es keine Techniken gibt, die aus einem sehr heterogenen Materialstrom den Anforderungen an Primärware vergleichbare Rezyklate herstellen können, ist der Recyclingerfolg der getrennten Erfassung von Verpackungen weiterhin in hohem Maße davon abhängig, wie recyclingfähig Hersteller ihre Produkte herstellen und wie sauber die Endverbraucher als wichtige Schnittstelle in diesem System Restabfall und verwertbare Verpackungen trennen.“

Gute Recyclingergebnisse sind also abhängig von recyclingfähigen Verpackungen und dem Entsorgungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Noventiz Dual GmbH trägt als Akteur einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ihren Teil zu Ressourcen- und Klimaschutz bei.

Quelle: Pressemitteilung BDE

Mülltrennung wirkt: Duale Systeme fördern Klimaschutz
Branchennews

Aktuelle Studie belegt: Duale Systeme fördern Klimaschutz

Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts im Auftrag der dualen Systeme zeigt, dass Mülltrennung und Verpackungsrecycling einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Allein in 2019 konnten so 1,72 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden. 2020 war die Einsparung mit 1,95 Millionen Tonnen sogar noch höher. Zudem können durch die dualen Systeme pro Jahr etwa vier Millionen Tonnen Sekundärrohstoffe für die Wirtschaft aufbereitet werden.

Wie kann durch Mülltrennung und Recycling CO₂ eingespart werden?

Die aktuelle Studie „Mülltrennung wirkt – Ökologischer Nutzen und Potenziale durch die korrekte Trennung und das Recycling von Verpackungen“ zeigt deutlich, dass das Recycling von Verpackungen der energetischen Verwendung ökologisch überlegen ist. Über die dualen Systeme werden pro Jahr mehr als 6 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle gesammelt. Aus diesen Abfällen können wertvolle Sekundärrohstoffe gewonnen werden, die wiederum eine wichtige Rohstoffquelle für die Wirtschaft in Deutschland und Europa darstellen. Zudem können indirekt Emissionen eingespart werden: Denn je höher der Anteil der Verpackungen, die verwertet werden können, desto weniger Abfälle werden verbrannt.

Klimaschutzpotentiale durch die dualen Systeme

Geht man von der heutigen Zusammensetzung des Abfalls, so wird in den nächsten Jahren von einer Steigerung des Klimaschutzbeitrags durch die dualen Systeme ausgegangen. Darüber hinaus können die Klimaschutzpotentiale insbesondere in drei Bereichen noch weiter optimiert werden:

  1. Quote der richtigen Mülltrennung durch den Verbraucher weiterhin steigern
    Die richtige Mülltrennung durch den Endverbraucher ist eine zentrale Grundlage für den Erfolg der dualen Systeme. Wenn Privathaushalte ihre Abfälle noch konsequenter trennen und so die Sammelmengen der Gelben Säcke und Tonnen optimiert werden, fällt der Beitrag zum Klimaschutz noch größer aus. Daher haben die dualen Systeme, darunter auch Noventiz, eine Initiative ins Leben gerufen, um Endverbraucher aufzuklären. Im Rahmen von „Mülltrennung wirkt“ werden Informationen zur richtigen Mülltrennung aufgearbeitet und verbreitet.
  2. Öffnung des dualen Systems für stoffgleiche Materialien
    Stoffgleiche Nichtverpackungen, wie etwa Kochtöpfe aus Aluminium, müssen zurzeit über den Restmüll entsorgt werden. Eine Öffnung des dualen Systems für stoffgleiche Materialien, bei denen es sich nicht um Verpackungen handelt, würde die Menge recyclefähiger Abfälle erhöhen.
  3. Optimierung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
    Je größer der Anteil der voll recyclebaren Verpackungen, desto mehr Sekundärrohstoffe können der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden. Dadurch werden weniger Verpackungsmaterialien verbrannt. Mit rotate bietet Noventiz Herstellern die Möglichkeit, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen prüfen und bei Bedarf optimieren zu lassen.

Werden die genannten Potentiale ausgenutzt, so können im Jahr 2030 bis zu 2,77 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.

  • Quelle: Studie „Ökobilanz zu den Leistungen der dualen Systeme im Bereich des Verpackungsrecyclings“ des Öko-Instituts im Auftrag der dualen Systeme
  • Hier finden Sie die Pressemitteilung zur Studie.
Branchennews

EPR der Onlinehändler auf Online Marktplätzen. Was Sie wissen müssen.

Wenn Sie als Onlinehändler auf Marktplätzen wie z.B. Amazon verkaufen, sind Sie von der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) betroffen. Amazon und co. sind verpflichtet, zu bestätigen, dass Sie in Deutschland und in Frankreich EPR-konform sind. Daher muss Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) erfasst werden. Wer die vorgenannten Angaben nicht leistet, dessen Angebote werden auf dem elektronischen Marktplatz zu folgenden Terminen ausgesetzt: bei Verpackungen alle Angebote ab dem 1. Juli 2022, bei Elektro- und Elektronikgeräten alle Angebote ab dem 1. Januar 2023.

Was ist die erweiterte Herstellerverantwortung?

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine Umweltrichtlinie, die Hersteller, die ein Produkt zum allerersten Mal auf den Markt bringen für den gesamten Lebenszyklus (Sammeln und Rücknahme von Abfallprodukten) verantwortlich macht.

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie bereits für deutsche Verpackungen registriert sind (ausgestellt von ZSVR über LUCID), werden Sie von dem Online Marktplatz aufgefordert die Nummer dort einzugeben.

Für elektrische und elektronische Geräte die WEEE Nummer (über die Stiftung ear) und für Batterien die Registrierungsnummer.

Wen betrifft die EPR?

  1. Wenn Sie ein Hersteller von Produkten sind, die den EPR-Vorschriften unterliegen, sind Sie verpflichtet, entsprechende EPR-Registrierungsnummern zu haben.
  2. Wenn Sie ein Hersteller sind und keine EPR-Registrierungsnummer(n) haben, müssen Sie sich registrieren lassen, um sie zu erhalten. Dafür registrieren Sie sich beim ZSVR über das LUCID Register. Und schließen im zweiten Schritt online eine Systembeteiligungsvereinbarung mit unserem dualen System Noventiz Dual
  3. Wenn Sie kein Hersteller, sondern ein Verkäufer von Produkten sind, die den EPR-Vorschriften unterliegen, müssen Sie die entsprechenden EPR-Registrierungsnummern von Ihrem Vorlieferanten erhalten.
  4. Wenn Sie kein Hersteller sind und die entsprechenden EPR-Registrierungsnummern nicht von Ihrem Vorlieferanten erhalten können, müssen Sie sich registrieren lassen, um sie vor dem Verkauf zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht verkaufen dürfen, bevor Sie die EPR-Nummern erhalten haben.

Was müssen Sie über das VerpackG in Deutschland wissen?

Das VerpackG hat weitreichende Auswirkungen für Onlinehändler aus dem In- und Ausland, die Amazon, ebay und andere elektronische Marktplätze für den Vertrieb in Deutschland nutzen. Wenn der Onlinehändler seine Waren selbst verpackt oder verpackte Ware importiert und an den privaten Endverbraucher über elektronische Marktplätze in Deutschland vertreibt, greift das VerpackG. Dabei unterliegen sowohl die eigentlichen Verpackungen der Produkte selbst als auch die zusätzlich eingesetzten Versandverpackungen wie Kartonagen oder Kunststoffbeutel einschließlich Füllmaterial den Bestimmungen des VerpackG.

Welche Informationen fordert speziell Amazon?

Wenn Sie Ihre Produkte in Frankreich und/oder Deutschland verkaufen, ist Amazon ab 2022 gesetzlich verpflichtet zu bestätigen, dass Sie für das entsprechende Land die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) einhalten. In diesem Zusammenhang erfragt und validiert Amazon Ihre EPR-Registrierungsnummer(n).

Dies gilt für Amazon-Angebote in Deutschland für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Bei Elektrogeräten mit Batterien verlangt Amazon aktuell nur die Registernummer für Elektro- und Elektronikgeräte.

Wer nach Frankreich verkauft, hat weitere Registrierungspflichten für die Rücknahme und Entsorgung von Druckpapier, Möbel, Textilien und Reifen zu beachten.

Erfüllen Sie mithilfe von Noventiz Ihre Pflichten gem. dem VerpackG. Unser duales System Noventiz Dual ermöglicht Ihnen die rechtssichere Beteiligung Ihrer Verpackungen. Unkompliziert und online auf unserem Lizenzrechner.

Zur Amazon-Verkäuferinfo:

Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – Amazon Seller Central

Branchennews

ZSVR startet digitales Portal für den Vollzug des Verpackungsgesetzes

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) treibt die strategische Digitalisierung mit dem neuen ‘Lucid Behördenportal’ voran. Es macht den Austausch zwischen den Behörden der Bundesländer und der ZSVR schneller und zielorientierter- und somit das Ahnden bei möglichen Ordnungswidrigkeiten einfacher.

Das neue Lucid Behördenportal

Seit dem 12. April 2021 steht das neue Lucid Behördenportal zur Verfügung. Das Portal stellt für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit. Die große Mehrheit der Mitarbeiter*innen der Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden verfügt jeweils über personalisierte Zugänge zum Portal. Diese können dort dokumentierte Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten. So wird der Vollzug beschleunigt. Gleichzeitig erhöht LUCID die Datensicherheit im Vergleich zur klassischen Übermittlung von Verdachtsfällen per E-Mail durch Verschlüsselungstechnologien signifikant.

Die Zentrale Stelle hat zwei übergeordnete Ziele: Der Markt für Recycling muss funktionieren und das Verpackungsgesetz soll wirken. „Dazu müssen sich Verpflichtete rechtskonform nach dem Gesetz verhalten und für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Anders ist die notwendige Umweltentlastung nicht zu erreichen. Als schlanke Behörde nutzen wir dazu konsequent die Chancen der Digitalisierung und reduzieren damit Komplexitäten“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.

Stärkerer Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR

Das LUCID Behördenportal funktioniert in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR wird deutlich gestärkt: Die ZSVR stellt Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst haben die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiter*innen können auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden. Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig ist geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen. Compliance und Vollzug sind von hoher Bedeutung für die Wirkung des Verpackungsgesetzes.

Seit 2019 hat die ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Die Durchsetzung des Vollzugs obliegt nach Abgabe der eAkten den zuständigen Landesbehörden. Gestartet ist das Projekt „Behördenportal“ im Jahr 2020. Bedienung, Inhalt und Prozesse des Behördenportals wurden in einer intensiven Testphase mit den Landesvollzugsbehörden geprüft und optimiert. Mit dem IT-Projekt stellt die ZSVR erneut ihre hohe Innovationskraft im Bereich E-Government unter Beweis. Rachut: „Das Behördenportal LUCID und die enge Kooperation mit den Landesbehörden zeigen beispielhaft, wie digitale Transformation in der Verwaltung aussehen kann. Auf dieser Basis kann das Verpackungsgesetz seine volle Wirkung entfalten.“

Mehr Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: ZSVR

 

 

Branchennews

Das Triman Logo: Pflichten für Online Händler beim Versand nach Frankreich

Für Onlinehändler, die nach Frankreich exportieren, gibt es jetzt einige entscheidende Änderungen, die sowohl für Elektrogeräte gelten als auch für das Anbringen des Triman-Logos auf den Produkten.

Schon seit dem 01.01.2015 gibt es in Frankreich das Triman-Logo, welches recyclebare Produkte kennzeichnet. Es soll den Verbraucher darüber informieren, dass das Produkt entweder in der Wertstoff- oder in der Altpapiertonne entsorgt wird. Ist das Logo nicht auf dem Produkt bzw. seiner Verpackung abgebildet, kann dies in den Restmüll. Auf diese Weise soll dem französischen Endverbraucher das richtige Mülltrennen vereinfacht werden.

Kennzeichnungspflicht mit „Triman“-Logo auf Verkaufsverpackungen

Aktuell ist es nicht verpflichtend, das französische „Triman“-Logo und die französischen Sortierhinweise, die angeben, wie eine Verpackung zu entsorgen und zu recyclen ist, auf eine Verpackung, die in Frankreich in Verkehr gebracht wird, zu drucken. Dies wird sich jedoch zum 01.01.2022 ändern!

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Bestimmungen für das in Verkehr bringen von Verpackungen in Frankreich. Das französische „Triman“-Logo sowie die neuen – noch zu erstellenden – Sortieranweisungen müssen zwingend auf den jeweiligen Verpackungen aufgedruckt werden.

Triman-Logo auf Elektrogeräten und Batterien

Ab dem 01. Januar 2022 muss das Triman-Logo nun auch auf Elektrogeräten bzw. deren Verpackungen sowie Batterien abgebildet sein. Darüber hinaus muss bei Elektrogeräten die bereits bekannte „durchgestrichene Mülltonne“ nach wie vor abgebildet sein.

Für die Anbringung des Triman-Logos gilt grundsätzlich: Es muss in Verbindung mit einer Recycling- oder Sortieranleitung aufgedruckt werden. Diese unterliegt keinen genauen Vorgaben, muss aber eindeutig verständlich und fehlerfrei sein. Das Triman-Logo selbst darf nicht farbig aufgedruckt sein. Es muss mindestens 0,6 Zentimeter breit sein, nicht kleiner als das daneben aufgedruckte Zeichen und es darf nicht von anderen visuellen Elementen überlagert werden.

Kennzeichnung “Grüner Punkt”

Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnung Kennzeichnung „Grüner Punkt“ . So sollte ab dem 1. April 2021 das Symbol  „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr wäre für Verpackungen angefallen, die weiterhin mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Aufgrund einer Klage mehrerer französischer Verbände vor dem französischen Verwaltungsgericht wurde dieser Gebührenaufschlag jedoch ausgesetzt, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat.

Für mehr Informationen, auch zu EU-Lizenzierungen, kontaktieren Sie uns gern hier.

Verkaufsverpackungen
Branchennews

Duale Systeme vor starker Verteuerung

Industrie und Handel müssen ab 2021 mit deutlich höheren Lizenzpreisen für Konsumgüterverpackungen rechnen. Grund sind zum einen die massiv steigenden Kosten nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes und die Veränderungen der kommunalen Gegebenheiten.

Die Dualen Systeme der abpackenden Wirtschaft avisieren für das kommende Jahr Verteuerungen für Leichtverpackungen um bis zu 30 Prozent. Die Preise für papierbasierte Verpackungen könnten sich sogar verdoppeln.

So werde laut Lebensmittelzeitung Inverkehrbringern für Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall sowie Verbundmaterialien eine prozentual zweistellige Verteuerung zwischen 10 und 30 Prozent avisiert. Besonders massive Preissprünge stünden bei Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) an. Deren Lizenzierung könnte doppelt so viel kosten wie bisher.

Seit Anfang 2019 muss die Branche nicht mehr 36 Prozent, sondern 58,5 Prozent aller von Kunden lizenzierten Kunststoffverpackungen stofflich recyclen. Bereits 2022 stünde eine weitere Eskalation auf 63 Prozent an. Die geforderte zusätzliche Ausbeute aus der haushaltsnahen Sammlung sei nur mittels weiterer Investitionen in die technische Sortierkapazität wie auch die Sortiertiefe im Materialstrom möglich, heißt es. Zudem sei für die Systeme ein erheblicher Mehraufwand für die Verwertung von Sortierresten sowie nicht recyclebaren Mischkunststoffen zu erwarten. Große Sorgen schüre, dass die Erlösseite keine Entlastung biete. In den gelben Sammelbehältern und der Papiersammlung falle zwar immer mehr kostspielig zu entsorgendes Material an, jedoch nehme die Lizenzeinnahmen bei weitem nicht im Gleichschritt zu. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister schreibe dies großteils Trittbrettfahrern aus dem Online-Handel zu.

Der höchste Kostendruck gehe zurzeit nicht vom Markt, sondern von den Kommunen aus. So können öffentliche Entsorgung laut VerpackG von Systemen fordern, ihre Sammelsysteme für PPK mitzubenutzen- zu einseitig festgelegten Tarifen.

Für massiven Unmut sorge, dass öffentliche Entsorger die Entgelte für PKK-Abholung bisher auf Gewichtsbasis berechneten, jetzt auch auf das deutlich höhere Abfallvolumen beziehen dürften.

Weiterhin könnten Kommunen DSD&Co. nicht nur Abholrhythmen für Verpackungsabfall vorschreiben, sondern auch verlangen, dass Systembetreiber die Infrastruktur- auf eigene Kosten- etwa von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen umstellen. In Tonnen werde bis zu 20 Prozent mehr Restmüll entsorgt, der aufwendig aussortiert werden müsse.

Quelle Lebensmittelzeitung lz 36-20

https://www.lebensmittelzeitung.net/industrie/Preisanstieg-Duales-System-vor-starker-Verteuerung-148117