ZSVR star­tet digi­ta­les Por­tal für den Voll­zug des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes

ZSVR star­tet digi­ta­les Por­tal für den Voll­zug des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes

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Die Zen­tra­le Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter (ZSVR) treibt die stra­te­gi­sche Digi­ta­li­sie­rung mit dem neu­en ‘Lucid Behör­den­por­tal’ vor­an. Es macht den Aus­tausch zwi­schen den Behör­den der Bun­des­län­der und der ZSVR schnel­ler und ziel­ori­en­tier­ter- und somit das Ahn­den bei mög­li­chen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ein­fa­cher.

Das neue Lucid Behör­den­por­tal

Seit dem 12. April 2021 steht das neue Lucid Behör­den­por­tal zur Ver­fü­gung. Das Por­tal stellt für die zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den ermit­tel­te Ord­nungs­wid­rig­keits-Ver­dachts­fäl­le auto­ma­ti­siert in digi­ta­ler Form bereit. Die gro­ße Mehr­heit der Mitarbeiter*innen der Lan­des­voll­zugs­be­hör­den und ihrer Auf­sichts­be­hör­den ver­fügt jeweils über per­so­na­li­sier­te Zugän­ge zum Por­tal. Die­se kön­nen dort doku­men­tier­te Ver­dachts­fäl­le her­un­ter­la­den und bear­bei­ten. So wird der Voll­zug beschleu­nigt. Gleich­zei­tig erhöht LUCID die Daten­si­cher­heit im Ver­gleich zur klas­si­schen Über­mitt­lung von Ver­dachts­fäl­len per E‑Mail durch Ver­schlüs­se­lungs­tech­no­lo­gien signi­fi­kant.

Die Zen­tra­le Stel­le hat zwei über­ge­ord­ne­te Zie­le: Der Markt für Recy­cling muss funk­tio­nie­ren und das Ver­pa­ckungs­ge­setz soll wir­ken. „Dazu müs­sen sich Ver­pflich­te­te rechts­kon­form nach dem Gesetz ver­hal­ten und für das Recy­cling ihrer Ver­pa­ckun­gen bezah­len. Anders ist die not­wen­di­ge Umwelt­ent­las­tung nicht zu errei­chen. Als schlan­ke Behör­de nut­zen wir dazu kon­se­quent die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung und redu­zie­ren damit Kom­ple­xi­tä­ten“, erläu­tert Gun­da Rach­ut, Vor­stand der ZSVR.

Stär­ke­rer Aus­tausch zwi­schen den Voll­zugs­be­hör­den und der ZSVR

Das LUCID Behör­den­por­tal funk­tio­niert in zwei Rich­tun­gen. Der Aus­tausch zwi­schen den Voll­zugs­be­hör­den und der ZSVR wird deut­lich gestärkt: Die ZSVR stellt Daten­sät­ze zur Ver­fü­gung und die Voll­zugs­be­hör­den selbst haben die Mög­lich­keit, bei der ZSVR aktiv Infor­ma­tio­nen abzu­ru­fen. Die Bearbeiter*innen kön­nen auch soge­nann­te Ein­sichts­vor­la­gen anfor­dern, wenn der begrün­de­te Ver­dacht besteht, dass ein Unter­neh­men sei­nen Pflich­ten nach dem Ver­pa­ckungs­ge­setz nicht oder nicht adäquat nach­kommt. Zudem kann die His­to­rie der Fall­be­ar­bei­tun­gen dem Por­tal künf­tig direkt ent­nom­men wer­den. Die ange­bun­de­nen Behör­den kön­nen indi­vi­du­el­le Aus­wer­tun­gen anle­gen und dazu Daten abfra­gen, um den Voll­zug im jewei­li­gen Bun­des­land ziel­ge­rich­tet durch­zu­füh­ren. Mit­tel­fris­tig ist geplant, dass die Voll­zugs­be­hör­den auch Infor­ma­tio­nen zu den Erfas­sungs­men­gen der Ver­pa­ckun­gen und die Men­gen­strom­nach­weis­be­rich­te der Sys­te­me bekom­men. Com­pli­ance und Voll­zug sind von hoher Bedeu­tung für die Wir­kung des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes.

Seit 2019 hat die ZSVR rund 6.000 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten iden­ti­fi­ziert. Die Durch­set­zung des Voll­zugs obliegt nach Abga­be der eAk­ten den zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den. Gestar­tet ist das Pro­jekt „Behör­den­por­tal“ im Jahr 2020. Bedie­nung, Inhalt und Pro­zes­se des Behör­den­por­tals wur­den in einer inten­si­ven Test­pha­se mit den Lan­des­voll­zugs­be­hör­den geprüft und opti­miert. Mit dem IT-Pro­jekt stellt die ZSVR erneut ihre hohe Inno­va­ti­ons­kraft im Bereich E‑Government unter Beweis. Rach­ut: „Das Behör­den­por­tal LUCID und die enge Koope­ra­ti­on mit den Lan­des­be­hör­den zei­gen bei­spiel­haft, wie digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on in der Ver­wal­tung aus­se­hen kann. Auf die­ser Basis kann das Ver­pa­ckungs­ge­setz sei­ne vol­le Wir­kung ent­fal­ten.“

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Ver­pa­ckungs­ge­setz fin­den Sie hier.

Quel­le: ZSVR

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