Kenn­zeich­nungs­pflicht mit Grü­nem Punkt in Spa­ni­en ent­fällt

Kenn­zeich­nungs­pflicht mit Grü­nem Punkt in Spa­ni­en ent­fällt

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Seit dem 01.01.2023 ist die gesetz­li­che Kenn­zeich­nungs­pflicht mit dem Sym­bol „Grü­ner Punkt“ nun auch in Spa­ni­en, dem letz­ten Land in dem die Pflicht bestand, nicht mehr ver­pflich­tend. Damit sind Expor­teu­re nach Spa­ni­en von den Lizenz­kos­ten und dem Ver­wal­tungs­auf­wand befreit.

Die Ver­wen­dung des “Grü­nen Punkts” wird von einer Pflicht zu einer frei­wil­li­gen Ange­le­gen­heit. Unter­neh­men, die sich dafür ent­schei­den, kön­nen das Sym­bol wei­ter­hin auf ihren Ver­pa­ckun­gen anbrin­gen, wäh­rend die­je­ni­gen, die es von ihren Ver­pa­ckun­gen ent­fer­nen möch­ten, dies eben­falls tun dür­fen.

Die Pflicht ent­fällt

Der Hin­ter­grund war, dass bis­her bei Export nach Spa­ni­en die gesetz­li­che Ver­pflich­tung bestand, das Sym­bol „Grü­ner Punkt“ auf den Ver­pa­ckun­gen anzu­brin­gen und die Ver­pa­ckun­gen bei einem loka­len Lizenz­ge­ber zu lizen­zie­ren.

Dies gehört nun der Ver­gan­gen­heit an. Das Sym­bol hat nichts über die Recy­cling­fä­hig­keit einer Ver­pa­ckung aus­ge­sagt und war höchs­tens ein Zer­ti­fi­kat dafür, dass der Her­stel­ler oder Händ­ler einen finan­zi­el­len Bei­trag zum Recy­cling ent­rich­tet. Dies ist durch die Regis­trie­rung im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter der Zen­tra­len Stel­le mitt­ler­wei­le ohne­hin gege­ben.

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