PPWR Konformitätserklärung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der PPWR Countdown läuft – ab 12. August 2026 gilt für Unternehmen die Pflicht zur Erstellung einer Konformitätserklärung für jede einzelne Verpackung. In diesem Artikel fassen wir die wesentlichen Punkte zur PPWR Konformitätserklärung für Sie zusammen.
Was ist die PPWR Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung nach Artikel 39 der PPWR ist eine schriftliche Selbsterklärung, mit der Erzeuger nachweisen, dass ihre Verpackungen alle Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung erfüllen. Sie ist ab dem 12. August 2026 für jede Verpackung verpflichtend.
Andere EU-Verordnungen schreiben ebenfalls die Erstellung von Konformitätserklärungen vor. Doch dabei geht es beispielsweise um die Produktsicherheit oder Vorgaben, die ausschließlich Medizinprodukte oder Elektrogeräte betreffen. Die PPWR Konformitätserklärung gilt hingegen spezifisch für Verpackungen.
Wer muss die Konformitätserklärung erstellen?
Verpflichtet sind alle Erzeuger im Sinne der PPWR, die Verpackungen in Verkehr bringen – unabhängig von der Verpackungsart. Die Pflicht gilt ohne Übergangsfrist für jede Verpackung ab dem Stichtag 12.08.2026. Die Rolle des Erzeugers wurde durch die PPWR neu geschaffen und ist unabhängig vom Hersteller zu betrachten. Mehr zu der Unterscheidung zwischen Hersteller und Erzeuger finden Sie hier: Erzeuger vs. Hersteller
Wie sieht eine Konformitätserklärung aus?
- Eindeutige Identifikation der Verpackung (z. B. Typen‑, Serien- oder Chargennummer)
- Kontaktdaten des Erzeugers
- Beschreibung und Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit
- Diesen Satz: Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger
- Erklärung der Einhaltung aller relevanten PPWR-Vorschriften
- u.s.w.
Die europäische Verpackungsverordnung gibt selbst im Gesetzestext ein Muster für den Aufbau der Selbsterklärung vor. Hier können Sie dies abrufen: Muster Konformitätserklärung
Wofür wird eine PPWR Konformitätserklärung eigentlich benötigt?
Die Selbsterklärung dient als Nachweis dafür, dass Unternehmen ihre Verpackungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft haben und dass sie den Vorgaben der PPWR entsprechen. Der Erzeuger bestätigt also rechtsverbindlich auf diese Weise seine Compliance und kann diesen Nachweis sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern vorlegen.
Muss die Konformitätserklärung eingereicht werden?
Nein, sie muss nicht eingereicht, aber jederzeit auf Anfrage (z. B. durch Behörden) zusammen mit der technischen Dokumentation vorgelegt werden können. Außerdem besteht die Verpflichtung, die Erklärung aktuell zu halten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre für Einwegverpackungen und 10 Jahre für Mehrwegverpackungen.
Was ist der Unterschied zwischen der PPWR Konformitätserklärung und dem Konformitätsbewertungsverfahren?
- Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der technische Prüfprozess, mit dem nachgewiesen wird, dass die Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht (z. B. Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit).
- Die Konformitätserklärung wird nach Abschluss des Bewertungsverfahrens erstellt und bestätigt offiziell die Konformität, sofern diese gegeben ist.
Wer ist bei Eigenmarken für die Konformitätserklärung verantwortlich?
Das Unternehmen, das ein Produkt unter eigener Marke vertreiben lässt, trägt die Erzeugerpflichten. Davon abzugrenzen ist der Produzent, der hingegen die nötigen Verpackungsinformationen bereitstellen muss.
Welche Unternehmen bieten Unterstützung bei der Erstellung einer PPWR Konformitätserklärung an?
Noventiz unterstützt Unternehmen bei der Erstellung ihrer Konformitätserklärungen gemäß PPWR. Wir haben speziell für diese neue Verpflichtung ein Online-Tool entwickelt, das die manuelle und einzelne Erstellung jeder Erklärung unnötig macht.
Noch
Tage – die PPWR kommt!
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- Rechtssichere Struktur nach PPWR-Vorgaben
- Geführte Eingabe aller PPWR‑relevanten Verpackungsdaten
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- Versionssichere Ablage alter und neuer Erklärungen
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Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
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