PPWR Artikel 12: Harmonisierte Verpackungskennzeichnung in der EU
Seit dem 12. August 2026 gelten zentrale Verpflichtungen der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Kurz nach diesem Stichtag rückt bereits die nächste große PPWR-Anforderung näher: die harmonisierte EU-Kennzeichnung von Verpackungen gemäß Art. 12 PPWR. Diese Vorgabe wird voraussichtlich ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der relevanten Durchführungsrechtsakte in Kraft treten.
Was ist das Ziel der harmonisierten Kennzeichnung?
Bislang gelten in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen und Systeme zur Verpackungskennzeichnung. Die PPWR zielt hier auf mehr Einheitlichkeit ab. Durch die harmonisierte Kennzeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Informationen zur Materialzusammensetzung einer Verpackung erhalten. Dies soll dann die korrekte Sortierung von Verpackungsabfällen unterstützen, sich dadurch positiv auf das Recycling von Verpackungen ausüben und schließlich die Kreislaufwirtschaft stärken. Gleichzeitig zielt die Vorgabe darauf ab, die Kennzeichnungen innerhalb der EU verständlicher und besser vergleichbar werden
Welche Anforderungen sind genau vorgesehen?
Nach aktuellem Stand soll die zukünftige Kennzeichnung insbesondere:
- Informationen zur Materialzusammensetzung enthalten
- auf EU-weit einheitlichen, harmonisierten Piktogrammen beruhen
- leicht verständlich sein
- auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein
- die richtige Sortierung von Verpackungsabfällen erleichtern
- durch QR-Codes oder andere digitale Datenträger ergänzt werden können
Damit geht die geplante Kennzeichnung deutlich über reine Materialsymbole hinaus und wird künftig ein wichtiger Bestandteil der Verbraucherinformation sein.
Besondere Vorgaben für bestimmte Verpackungen
Für einige Verpackungsarten sieht die PPWR zusätzliche Kennzeichnungspflichten vor. So sollen kompostierbare und auch wiederverwendbare Verpackungen entsprechend gekennzeichnet werden, damit sie auf den ersten Blick als solche erkennbar sind. Ergänzende Informationen, beispielsweise zu Rückgabe- oder Wiederverwendungssystemen, können über QR-Codes oder andere digitale Datenträger bereitgestellt werden.
PPWR Artikel 12 und die Beteiligungslogos der dualen Systeme
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Beteiligungslogos der dualen Systeme. Nach den Vorgaben des Artikels 12 der PPWR sollen Verbraucher vor irreführenden Informationen geschützt werden. Daher sollen Beteiligungslogos, die lediglich die Erfüllung von Herstellerpflichten dokumentieren, künftig nicht mehr auf Verpackungen aufgedruckt werden dürfen. Denn diese sagen nichts über das Material der Verpackung oder dessen Recyclingfähigkeit aus, werden aber unter Umständen derart missverstanden. Die Bereitstellung entsprechender Informationen über digitale Lösungen bleibt jedoch möglich.
Was bedeutet die PPWR für bestehende, nationale Kennzeichnungen?
Bis zur Einführung der harmonisierten EU-Kennzeichnung gelten nationale Kennzeichnungsvorgaben weiterhin fort. Unternehmen sollten deshalb bestehende nationale Anforderungen in den jeweiligen Zielmärkten weiterhin prüfen und berücksichtigen.
Das finale Design steht noch nicht fest
Trotz der klaren Zielrichtung sind wesentliche Details derzeit noch offen. Die Europäische Kommission muss die konkrete Ausgestaltung der harmonisierten Kennzeichnung erst durch entsprechende Durchführungsrechtsakte festlegen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Symbolen, Format, digitalen Kennzeichnungsmöglichkeiten und technischen Spezifikationen.
Wie sollten sich Unternehmen vorbereiten?
Auch wenn die konkreten Kennzeichnungsanforderungen noch finalisiert werden müssen, können Unternehmen bereits heute wichtige Vorbereitungen treffen. Dazu gehören insbesondere:
- Aufbau einer strukturierten Verpackungsdatengrundlage
- Prüfung der Materialzusammensetzungen einzelner Verpackungen
- Analyse von Mehrkomponentenverpackungen
- Überprüfung bestehender Verpackungsdesigns und Druckprozesse
- Berücksichtigung nationaler Kennzeichnungspflichten
- Klärung von Verantwortlichkeiten zwischen Marketing, Einkauf, Qualitätsmanagement, Recht und Lieferanten
- Frühzeitige Planung möglicher Design- und Artwork-Anpassungen
Denn die neue Kennzeichnung betrifft nicht nur die Gestaltung eines Labels. Sie kann Auswirkungen auf Verpackungsdaten, Drucklayouts, Lieferanteninformationen, interne Freigabeprozesse und internationale Verpackungsstrategien haben.
Fazit
Die harmonisierte Verpackungskennzeichnung nach Artikel 12 PPWR wird die Art und Weise verändern, wie Verpackungen innerhalb der Europäischen Union gekennzeichnet werden. Unternehmen profitieren künftig von einheitlicheren Vorgaben, müssen jedoch gleichzeitig ihre Daten‑, Design- und Kennzeichnungsprozesse auf die neuen Anforderungen ausrichten. Wer bereits heute die notwendigen Grundlagen schafft und regulatorische Entwicklungen aufmerksam verfolgt, kann die zukünftige Umstellung effizient gestalten und Aufwände reduzieren.
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Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
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