PPWR Arti­kel 12: Har­mo­ni­sier­te Ver­pa­ckungs­kenn­zeich­nung in der EU

PPWR Arti­kel 12: Har­mo­ni­sier­te Ver­pa­ckungs­kenn­zeich­nung in der EU

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Verpackungen im Hintergrund, Text PPWR Update Art. 12 Harmonisierte Verpackungskennzeichnung

Seit dem 12. August 2026 gel­ten zen­tra­le Ver­pflich­tun­gen der neu­en EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung PPWR ver­bind­lich. Kurz nach die­sem Stich­tag rückt bereits die nächs­te gro­ße PPWR-Anfor­de­rung näher: die har­mo­ni­sier­te EU-Kenn­zeich­nung von Ver­pa­ckun­gen gemäß Art. 12 PPWR. Die­se Vor­ga­be wird vor­aus­sicht­lich ab dem 12. August 2028 oder 24 Mona­te nach Inkraft­tre­ten der rele­van­ten Durch­füh­rungs­rechts­ak­te in Kraft tre­ten.  

Was ist das Ziel der har­mo­ni­sier­ten Kenn­zeich­nung? 

Bis­lang gel­ten in den EU-Mit­glied­staa­ten unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen und Sys­te­me zur Ver­pa­ckungs­kenn­zeich­nung. Die PPWR zielt hier auf mehr Ein­heit­lich­keit ab. Durch die har­mo­ni­sier­te Kenn­zeich­nung sol­len Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern kla­re Infor­ma­tio­nen zur Mate­ri­al­zu­sam­men­set­zung einer Ver­pa­ckung erhal­ten. Dies soll dann die kor­rek­te Sor­tie­rung von Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len unter­stüt­zen, sich dadurch posi­tiv auf das Recy­cling von Ver­pa­ckun­gen aus­üben und schließ­lich die Kreis­lauf­wirt­schaft stär­ken. Gleich­zei­tig zielt die Vor­ga­be dar­auf ab, die Kenn­zeich­nun­gen inner­halb der EU ver­ständ­li­cher und bes­ser ver­gleich­bar wer­den 

Wel­che Anfor­de­run­gen sind genau vor­ge­se­hen? 

Nach aktu­el­lem Stand soll die zukünf­ti­ge Kenn­zeich­nung ins­be­son­de­re: 

  • Infor­ma­tio­nen zur Mate­ri­al­zu­sam­men­set­zung ent­hal­ten 
  •  auf EU-weit ein­heit­li­chen, har­mo­ni­sier­ten Pik­to­gram­men beru­hen 
  •  leicht ver­ständ­lich sein 
  •  auch für Men­schen mit Behin­de­run­gen zugäng­lich sein 
  •  die rich­ti­ge Sor­tie­rung von Ver­pa­ckungs­ab­fäl­len erleich­tern 
  •  durch QR-Codes oder ande­re digi­ta­le Daten­trä­ger ergänzt wer­den kön­nen 

 

Damit geht die geplan­te Kenn­zeich­nung deut­lich über rei­ne Mate­ri­al­sym­bo­le hin­aus und wird künf­tig ein wich­ti­ger Bestand­teil der Ver­brau­cher­infor­ma­ti­on sein. 

Beson­de­re Vor­ga­ben für bestimm­te Ver­pa­ckun­gen 

Für eini­ge Ver­pa­ckungs­ar­ten sieht die PPWR zusätz­li­che Kenn­zeich­nungs­pflich­ten vor. So sol­len kom­pos­tier­ba­re und auch wie­der­ver­wend­ba­re Ver­pa­ckun­gen ent­spre­chend gekenn­zeich­net wer­den, damit sie auf den ers­ten Blick als sol­che erkenn­bar sind. Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen, bei­spiels­wei­se zu Rück­ga­be- oder Wie­der­ver­wen­dungs­sys­te­men, kön­nen über QR-Codes oder ande­re digi­ta­le Daten­trä­ger bereit­ge­stellt wer­den.  

PPWR Arti­kel 12 und die Betei­li­gungs­lo­gos der dua­len Sys­te­me 

Eine wei­te­re wich­ti­ge Ände­rung betrifft Betei­li­gungs­lo­gos der dua­len Sys­te­me. Nach den Vor­ga­ben des Arti­kels 12 der PPWR sol­len Ver­brau­cher vor irre­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen geschützt wer­den. Daher sol­len Betei­li­gungs­lo­gos, die ledig­lich die Erfül­lung von Her­stel­ler­pflich­ten doku­men­tie­ren, künf­tig nicht mehr auf Ver­pa­ckun­gen auf­ge­druckt wer­den dür­fen. Denn die­se sagen nichts über das Mate­ri­al der Ver­pa­ckung oder des­sen Recy­cling­fä­hig­keit aus, wer­den aber unter Umstän­den der­art miss­ver­stan­den. Die Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Infor­ma­tio­nen über digi­ta­le Lösun­gen bleibt jedoch mög­lich. 

Was bedeu­tet die PPWR für bestehen­de, natio­na­le Kenn­zeich­nun­gen? 

Bis zur Ein­füh­rung der har­mo­ni­sier­ten EU-Kenn­zeich­nung gel­ten natio­na­le Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben wei­ter­hin fort. Unter­neh­men soll­ten des­halb bestehen­de natio­na­le Anfor­de­run­gen in den jewei­li­gen Ziel­märk­ten wei­ter­hin prü­fen und berück­sich­ti­gen.  

Das fina­le Design steht noch nicht fest 

Trotz der kla­ren Ziel­rich­tung sind wesent­li­che Details der­zeit noch offen. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on muss die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der har­mo­ni­sier­ten Kenn­zeich­nung erst durch ent­spre­chen­de Durch­füh­rungs­rechts­ak­te fest­le­gen. Dazu gehö­ren unter ande­rem Vor­ga­ben zu Sym­bo­len, For­mat, digi­ta­len Kenn­zeich­nungs­mög­lich­kei­ten und tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen.  

Wie soll­ten sich Unter­neh­men vor­be­rei­ten? 

Auch wenn die kon­kre­ten Kenn­zeich­nungs­an­for­de­run­gen noch fina­li­siert wer­den müs­sen, kön­nen Unter­neh­men bereits heu­te wich­ti­ge Vor­be­rei­tun­gen tref­fen. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re: 

  • Auf­bau einer struk­tu­rier­ten Ver­pa­ckungs­da­ten­grund­la­ge 
  • Prü­fung der Mate­ri­al­zu­sam­men­set­zun­gen ein­zel­ner Ver­pa­ckun­gen 
  • Ana­ly­se von Mehr­kom­po­nen­ten­ver­pa­ckun­gen 
  • Über­prü­fung bestehen­der Ver­pa­ckungs­de­signs und Druck­pro­zes­se 
  • Berück­sich­ti­gung natio­na­ler Kenn­zeich­nungs­pflich­ten 
  • Klä­rung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten zwi­schen Mar­ke­ting, Ein­kauf, Qua­li­täts­ma­nage­ment, Recht und Lie­fe­ran­ten 
  • Früh­zei­ti­ge Pla­nung mög­li­cher Design- und Art­work-Anpas­sun­gen  

 

Denn die neue Kenn­zeich­nung betrifft nicht nur die Gestal­tung eines Labels. Sie kann Aus­wir­kun­gen auf Ver­pa­ckungs­da­ten, Druck­lay­outs, Lie­fe­ran­ten­in­for­ma­tio­nen, inter­ne Frei­ga­be­pro­zes­se und inter­na­tio­na­le Ver­pa­ckungs­stra­te­gien haben.  

Fazit 

Die har­mo­ni­sier­te Ver­pa­ckungs­kenn­zeich­nung nach Arti­kel 12 PPWR wird die Art und Wei­se ver­än­dern, wie Ver­pa­ckun­gen inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gekenn­zeich­net wer­den. Unter­neh­men pro­fi­tie­ren künf­tig von ein­heit­li­che­ren Vor­ga­ben, müs­sen jedoch gleich­zei­tig ihre Daten‑, Design- und Kenn­zeich­nungs­pro­zes­se auf die neu­en Anfor­de­run­gen aus­rich­ten. Wer bereits heu­te die not­wen­di­gen Grund­la­gen schafft und regu­la­to­ri­sche Ent­wick­lun­gen auf­merk­sam ver­folgt, kann die zukünf­ti­ge Umstel­lung effi­zi­ent gestal­ten und Auf­wän­de redu­zie­ren. 

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  1. PPWR‑Grundlagen‑Webinar
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Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Weitere Informationen:

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