VerpackDG und PPWR: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit dem 12. August 2026 hat sich das Verpackungsrecht grundlegend verändert: Das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde durch die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Die neuen Regelungen schaffen einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und erweitern den Blick von der Entsorgung auf den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung. Diese Ablösung wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ausdrücklich beschrieben.
Für viele Unternehmen bleiben zentrale Pflichten zunächst bestehen. Gleichzeitig führen PPWR und VerpackDG neue Begrifflichkeiten, Verantwortlichkeiten und Anforderungen ein, die langfristig erhebliche Auswirkungen auf Verpackungsdesign, Compliance-Prozesse und Lieferketten haben können.
Was bleibt für Unternehmen unverändert?
Unternehmen, die bereits Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz erfüllen mussten, werden vieles wiedererkennen.
Zu den weiterhin bestehenden Kernpflichten gehören:
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Beteiligung an einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen
- Daten- und Mengenmeldungen
- Vollständigkeitserklärungen für verpflichtete Unternehmen
Die Grundstruktur der erweiterten Herstellerverantwortung bleibt damit erhalten. Unternehmen müssen weiterhin die Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sicherstellen.
Die größte Änderung: Neue Rollen im Verpackungsrecht
Mit der PPWR wird erstmals europaweit zwischen zwei unterschiedlichen Rollen unterschieden:
Erzeuger (manufacturer)
Der Erzeuger ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich. Er muss nachweisen können, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Dazu gehören künftig insbesondere die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung.
Hersteller (producer)
Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Zu seinen Pflichten gehören insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldungen.
In vielen Fällen sind Erzeuger und Hersteller identisch. Bei internationalen Lieferketten oder Importkonstellationen können die Rollen jedoch auseinanderfallen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Rolle sie künftig für ihre Verpackungen einnehmen.
Verpackungen selbst rücken stärker in den Fokus
Das bisherige Verpackungsgesetz konzentrierte sich vor allem auf Registrierung, Lizenzierung und Entsorgung.
Die PPWR geht deutlich weiter. Künftig stehen unter anderem folgende Themen im Fokus:
- Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Einsatz von Rezyklaten
- Verpackungsvermeidung
- Wiederverwendung
- Technische Dokumentation
- Konformitätsanforderungen
Die Verpackung wird damit stärker als eigenständiges Produkt betrachtet, das bestimmte europäische Anforderungen erfüllen muss. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit ihrer Verpackungslandschaft auseinandersetzen.
Neue Anforderungen für internationale Lieferketten
Auch für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ergeben sich Änderungen.
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland vertreibt und keine Niederlassung im Bundesgebiet hat, muss künftig einen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt die Erfüllung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland. Die Registrierung in LUCID bleibt jedoch weiterhin eine persönliche Pflicht des Herstellers.
Jetzt handeln statt später reagieren
Auch wenn viele Verpflichtungen auf den ersten Blick vertraut erscheinen, sollten Unternehmen die Umstellung nicht unterschätzen.
Insbesondere folgende Fragen gewinnen an Bedeutung:
- Welche Rolle nimmt mein Unternehmen künftig ein?
- Bin ich Erzeuger, Hersteller oder beides?
- Welche Anforderungen gelten künftig für meine Verpackungen?
- Welche Nachweise müssen künftig vorliegen?
- Wo bestehen Risiken hinsichtlich Recyclingfähigkeit und PPWR-Konformität?
Je früher Unternehmen diese Fragen beantworten, desto leichter lassen sich spätere Anpassungen vermeiden.
VerpackDG und PPWR richtig einordnen
Mit PPWR und VerpackDG beginnt eine neue Phase des europäischen Verpackungsrechts. Die verpflichtende Registrierung und Lizenzierung bleiben bestehen. Gleichzeitig rücken jedoch Themen wie Recyclingfähigkeit, Verpackungsdesign und technische Nachweispflichten stärker in den Fokus.
Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Verpackungsstrukturen zu analysieren und mögliche Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren.
Mehr Wissen zu PPWR und VerpackDG
In unserer Wissenwelt finden Sie Hintergründe, Praxisbeispiele, FAQs und Handlungsempfehlungen rund um das neue Verpackungsrecht.
Zwei Webinare (Aufzeichnung & Präsentation):
- PPWR‑Grundlagen‑Webinar
- Abgrenzung Hersteller & Erzeuger
+ zusätzliches PPWR Kompakt PDF
Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
Auf dem Laufenden bleiben mit Noventiz
Bei Noventiz unterstützen wir Unternehmen Deutschland- und europaweit in allen Fragen zur Umwelt-Compliance. Haben Sie Fragen zu unseren EPR-Leistungen?





