Ver­packDG und PPWR: Was Unter­neh­men jetzt wis­sen müs­sen

Ver­packDG und PPWR: Was Unter­neh­men jetzt wis­sen müs­sen

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Mit dem 12. August 2026 hat sich das Ver­pa­ckungs­recht grund­le­gend ver­än­dert: Das bis­he­ri­ge Ver­pa­ckungs­ge­setz (Ver­packG) wur­de durch die euro­päi­sche Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung (PPWR) und das deut­sche Ver­pa­ckungs­recht-Durch­füh­rungs­ge­setz (Ver­packDG) abge­löst. Die neu­en Rege­lun­gen schaf­fen einen euro­pa­weit ein­heit­li­chen Rechts­rah­men für Ver­pa­ckun­gen und Ver­pa­ckungs­ab­fäl­le und erwei­tern den Blick von der Ent­sor­gung auf den gesam­ten Lebens­zy­klus einer Ver­pa­ckung. Die­se Ablö­sung wird von der Zen­tra­len Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter (ZSVR) aus­drück­lich beschrie­ben.

Für vie­le Unter­neh­men blei­ben zen­tra­le Pflich­ten zunächst bestehen. Gleich­zei­tig füh­ren PPWR und Ver­packDG neue Begriff­lich­kei­ten, Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Anfor­de­run­gen ein, die lang­fris­tig erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Ver­pa­ckungs­de­sign, Com­pli­ance-Pro­zes­se und Lie­fer­ket­ten haben kön­nen.

Was bleibt für Unter­neh­men unver­än­dert?

Unter­neh­men, die bereits Ver­pflich­tun­gen nach dem Ver­pa­ckungs­ge­setz erfül­len muss­ten, wer­den vie­les wie­der­erken­nen.

Zu den wei­ter­hin bestehen­den Kern­pflich­ten gehö­ren:

  • Regis­trie­rung im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID
  • Betei­li­gung an einem dua­len Sys­tem für sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen
  • Daten- und Men­gen­mel­dun­gen
  • Voll­stän­dig­keits­er­klä­run­gen für ver­pflich­te­te Unter­neh­men


Die Grund­struk­tur der erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung bleibt damit erhal­ten. Unter­neh­men müs­sen wei­ter­hin die Finan­zie­rung der Samm­lung, Sor­tie­rung und Ver­wer­tung ihrer Ver­pa­ckun­gen sicher­stel­len.

Die größ­te Ände­rung: Neue Rol­len im Ver­pa­ckungs­recht

Mit der PPWR wird erst­mals euro­pa­weit zwi­schen zwei unter­schied­li­chen Rol­len unter­schie­den:

Ver­pa­ckun­gen selbst rücken stär­ker in den Fokus 

Das bis­he­ri­ge Ver­pa­ckungs­ge­setz kon­zen­trier­te sich vor allem auf Regis­trie­rung, Lizen­zie­rung und Ent­sor­gung. 

Die PPWR geht deut­lich wei­ter. Künf­tig ste­hen unter ande­rem fol­gen­de The­men im Fokus: 

  • Recy­cling­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen 
  • Ein­satz von Rezy­kla­ten 
  • Ver­pa­ckungs­ver­mei­dung 
  • Wie­der­ver­wen­dung 
  • Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on 
  • Kon­for­mi­täts­an­for­de­run­gen 


Die Ver­pa­ckung wird damit stär­ker als eigen­stän­di­ges Pro­dukt betrach­tet, das bestimm­te euro­päi­sche Anfor­de­run­gen erfül­len muss. Unter­neh­men soll­ten sich daher früh­zei­tig mit ihrer Ver­pa­ckungs­land­schaft aus­ein­an­der­set­zen. 

Neue Anfor­de­run­gen für inter­na­tio­na­le Lie­fer­ket­ten 

Auch für Unter­neh­men ohne Sitz in Deutsch­land erge­ben sich Ände­run­gen. 

Wer Ver­pa­ckun­gen oder ver­pack­te Pro­duk­te direkt an End­ab­neh­mer in Deutsch­land ver­treibt und kei­ne Nie­der­las­sung im Bun­des­ge­biet hat, muss künf­tig einen Bevoll­mäch­tig­ten benen­nen. Die­ser über­nimmt die Erfül­lung der Pflich­ten der erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung in Deutsch­land. Die Regis­trie­rung in LUCID bleibt jedoch wei­ter­hin eine per­sön­li­che Pflicht des Her­stel­lers. 

Jetzt han­deln statt spä­ter reagie­ren 

Auch wenn vie­le Ver­pflich­tun­gen auf den ers­ten Blick ver­traut erschei­nen, soll­ten Unter­neh­men die Umstel­lung nicht unter­schät­zen. 

Ins­be­son­de­re fol­gen­de Fra­gen gewin­nen an Bedeu­tung: 

  • Wel­che Rol­le nimmt mein Unter­neh­men künf­tig ein? 
  • Bin ich Erzeu­ger, Her­stel­ler oder bei­des? 
  • Wel­che Anfor­de­run­gen gel­ten künf­tig für mei­ne Ver­pa­ckun­gen? 
  • Wel­che Nach­wei­se müs­sen künf­tig vor­lie­gen? 
  • Wo bestehen Risi­ken hin­sicht­lich Recy­cling­fä­hig­keit und PPWR-Kon­for­mi­tät? 


Je frü­her Unter­neh­men die­se Fra­gen beant­wor­ten, des­to leich­ter las­sen sich spä­te­re Anpas­sun­gen ver­mei­den. 

Ver­packDG und PPWR rich­tig ein­ord­nen 

Mit PPWR und Ver­packDG beginnt eine neue Pha­se des euro­päi­schen Ver­pa­ckungs­rechts. Die ver­pflich­ten­de Regis­trie­rung und Lizen­zie­rung blei­ben bestehen. Gleich­zei­tig rücken jedoch The­men wie Recy­cling­fä­hig­keit, Ver­pa­ckungs­de­sign und tech­ni­sche Nach­weis­pflich­ten stär­ker in den Fokus. 

Unter­neh­men soll­ten die Zeit nut­zen, um ihre Ver­pa­ckungs­struk­tu­ren zu ana­ly­sie­ren und mög­li­che Aus­wir­kun­gen früh­zei­tig zu iden­ti­fi­zie­ren. 

Mehr Wis­sen zu PPWR und Ver­packDG

In unse­rer Wis­sen­welt fin­den Sie Hin­ter­grün­de, Pra­xis­bei­spie­le, FAQs und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen rund um das neue Ver­pa­ckungs­recht.

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Zwei Webinare (Aufzeichnung & Präsentation):

  1. PPWR‑Grundlagen‑Webinar
  2. Abgrenzung Hersteller & Erzeuger

 

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Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit

Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Weitere Informationen:

Überprüfung Recyclingfähigkeit - rotate

Überblick und Zusammenfassung zur PPWR Verordnung

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