PPWR Erzeuger vs. Hersteller: Pflichten, Definitionen und Praxisfälle im Überblick
Der Countdown läuft: Bis zum 12. August 2026 müssen Unternehmen ihre Verpackungen an die Anforderungen der PPWR anpassen. Ein zentraler Punkt dabei ist die klare Unterscheidung zwischen Erzeuger und Hersteller im Sinne der PPWR. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen und welche Pflichten sich daraus ergeben.
Erzeuger vs. Hersteller in der PPWR: Was bedeutet das konkret?
Die PPWR unterscheidet erstmals eindeutig zwischen zwei eigenständigen Wirtschaftsakteuren:
Erzeuger (manufacturer)
Hersteller (producer)
Beide Rollen sind mit klar definierten Verantwortlichkeiten verbunden.
Der Erzeuger nach PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13)
Als Erzeuger im Sinne der PPWR gilt ein Unternehmen:
- dessen Name oder Marke auf der Verpackung steht, oder
- das Verpackungen bzw. verpackte Produkte unter eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt (z. B. Eigenmarken).
Wichtig: Innerhalb einer Lieferkette gibt es immer nur einen Erzeuger.
Wer ist Erzeuger? – Zwei zentrale Praxisfälle
Die Zuordnung hängt davon ab, ob eine Auftragsproduktion vorliegt und wann eine Verpackung ihre endgültige Form erhält.
Fall 1 – Auftragsproduktion
Beauftragt ein Unternehmen einen Lohnabfüller mit der Entwicklung oder Herstellung von Verpackungen oder verpackten Produkten unter eigener Marke:
👉 Das beauftragende Unternehmen ist Erzeuger.
Wichtige Kriterien
- Markeninhaberschaft ist nicht entscheidend
- Auch Konzernunternehmen oder Lizenznehmer können Erzeuger sein
- Ausschlaggebend ist die Verbindung zwischen Marke und Verpackungsgestaltung
- Die Angabe des Lohnabfüllers verändert die Verantwortlichkeit nicht
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Unternehmen mit:
- weniger als 10 Mitarbeitenden
- maximal 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
gilt:
- Lieferant im selben EU-Staat → Lieferant ist Erzeuger
- Bezug aus dem EU-Ausland → Unternehmen selbst wird Erzeuger
Grundsatz: Entscheidend ist, wer die Konformität der Verpackung bewerten kann.
Fall 2 – Keine Auftragsproduktion
Hier kommt es darauf an, wann eine Verpackung ihre endgültige Form erreicht.
Verkaufs- und Umverpackungen
Werden erst durch Befüllung zur Verpackung
👉 Erzeuger ist das befüllende Unternehmen
Transport‑, Service- und Primärverpackungen
Formstabile Verpackungen
(z. B. Paletten, Kisten, Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons)
Bereits bei Herstellung vollständig
👉 Erzeuger ist der Hersteller der leeren Verpackung
Flexible Verpackungen
(z. B. Folien, Umreifungsbänder)
Endgültige Form erst bei Anwendung
👉 Erzeuger ist das zusammenführende Unternehmen
Pflichten des Erzeugers nach PPWR
Erzeuger sind verantwortlich für die Konformität der Verpackung:
- Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 38 PPWR)
- Technische Dokumentation
- EU-Konformitätserklärung
- Einhaltung Art. 5–12 PPWR
- Kennzeichnung (Erzeuger + Identifikation)
Fazit: Der Erzeuger trägt die zentrale Verantwortung für die technische Compliance.
Der Hersteller nach PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 15)
Der Hersteller im Sinne der PPWR ist das Unternehmen, das:
- die Lieferkette in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem die Verpackung später zu Abfall wird.
Bei Verkaufs- und Umverpackungen ist dies meist das Unternehmen, das das Produkt erstmals im jeweiligen Land bereitstellt.
Herstellerrolle ist länderspezifisch
- Für jeden EU-Mitgliedstaat separat zu betrachten
- Ziel: ein Hersteller pro Verpackungseinheit
👉 Ein Unternehmen kann verschiedene Rollen in verschiedenen Ländern einnehmen.
Grundprinzip – Inlandsvorrang
Entscheidend ist: Wer die Lieferkette im Land startet, in dem die Verpackung zu Abfall wird.
Beispiel Deutschland:
- Erste Bereitstellung in Deutschland → Hersteller im Sinne der PPWR
Wichtig:
- Hersteller ist nicht automatisch Produzent
- Maßgeblich ist die erste Bereitstellung
Wenn kein Inlandsvorrang greift
Importeur
Import von Verpackungen oder Produkten aus einem Drittland
Wichtig: Innerhalb der EU gilt dies nicht als Import
Vertreiber
- Bereitstellung von Verpackungen oder Produkten aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland
👉 Bei Re-Import zählt die letzte nationale Lieferkette
Wann ist ein Unternehmen Erzeuger und Hersteller gleichzeitig?
Wenn:
- der Erzeuger im selben Mitgliedstaat sitzt, in dem die Verpackung zu Abfall wird
👉 Dann übernimmt er automatisch beide Rollen.
Pflichten des Herstellers
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Systembeteiligung (z. B. duales System)
- Meldung der Verpackungsmengen
PPWR 2026 – Verschiebung der Herstellerverantwortung
Mit der PPWR verschiebt sich die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) deutlich.
👉 Die Systembeteiligungspflicht liegt künftig stärker beim Handel.
Eigenmarken – Neue Rolle für den Handel
Handelsunternehmen mit Eigenmarken sind künftig:
- Erzeuger
- und Hersteller
Konkret bedeutet das
- Systembeteiligungspflicht liegt beim Handel
- Keine Übertragung auf Lieferanten möglich
- Pflicht greift vor Inverkehrbringen
Importe ohne Zwischenhändler
Unternehmen, die direkt importieren:
- gelten als Hersteller
- sind systembeteiligungspflichtig
Praxis-Tipps zur Vorbereitung auf die PPWR
- Rollen entlang der Lieferkette prüfen
- Verantwortlichkeiten klar definieren
- Daten und Prozesse rechtzeitig vorbereiten
Häufige Fragen zur PPWR (FAQ)
Was ändert sich für Eigenmarken?
Unternehmen mit Eigenmarken sind gleichzeitig Erzeuger und Hersteller.
Eine Verlagerung der Systembeteiligung auf Lieferanten ist nicht möglich.
Praxisfall – Eigenmarke mit Lohnabfüller
Das Handelsunternehmen:
- ist Erzeuger
- ist Hersteller
👉 Trägt die vollständige Verantwortung.
Kann sich die Erzeugerrolle ändern?
Ja. Importeure oder Vertreiber können Erzeuger werden, wenn sie:
- unter eigener Marke vertreiben oder
- Verpackungen verändern
(Ausnahme: Kleinstunternehmen)
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Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
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