Rück­nah­me­pflicht für E‑Zigaretten seit 1. Juli 2026: Das müs­sen Händ­ler jetzt wis­sen

Rück­nah­me­pflicht für E‑Zigaretten seit 1. Juli 2026: Das müs­sen Händ­ler jetzt wis­sen

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Frau hält E-Zigarette

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine flä­chen­de­cken­de Rück­nah­me­pflicht für E‑Zigaretten. Jede Ver­kaufs­stel­le, die Ein­weg-Vapes anbie­tet, muss nun gebrauch­te Gerä­te kos­ten­los zurück­neh­men. Das Wich­tigs­te für den Han­del im Über­blick.

Kurz und knapp: Das ändert sich

Grund­la­ge ist das novel­lier­te Elek­tro­ge­setz (ElektroG4), das die Ent­sor­gung von Elek­tro­ge­rä­ten regelt. Nach einer sechs­mo­na­ti­gen Über­gangs­frist grei­fen die neu­en Pflich­ten seit dem 1. Juli 2026. Bis­her hin­gen Rück­nah­me- und Hin­weis­pflich­ten stark von der Ver­kaufs­flä­che ab – künf­tig gilt die Rück­nah­me­pflicht für E‑Zigaretten („Vapes“) unab­hän­gig von der Grö­ße der Ver­kaufs­stel­le.

Das Wich­tigs­te auf einen Blick:

  • Kos­ten­lo­se Rück­nah­me – für alle Ver­kaufs­stel­len, unab­hän­gig von Ver­kaufs- oder Lager­flä­che, und immer auch ohne Neu­kauf.
  • Gilt für alle Ver­kaufs­stel­len, die Ein­weg-Vapes anbie­ten: Vape-Shops, Kios­ke, Tank­stel­len, Super­märk­te und Online-Shops.
  • Betrof­fe­ne Gerä­te: Ein­weg-Vapes („Dis­posables“) bzw. elek­tro­ni­sche Ein­weg-Tabak­er­hit­zer sowie Mehr­weg-Gerä­te und ‑Pod­sys­te­me
  • Rück­nah­me unab­hän­gig vom Kauf­ort: Jedes Geschäft, das Ein­weg-Vapes neu ver­kauft oder in den ver­gan­ge­nen sechs Mona­ten ver­kauft hat, muss die Alt­ge­rä­te anneh­men – egal, wo sie gekauft wur­den.
  • Neue, bun­des­weit ein­heit­li­che Kenn­zeich­nungs­pflicht für Sam­mel- und Rück­ga­be­stel­len.

 

War­um gibt es die Rück­nah­me­pflicht für E‑Zigaretten?

Ein­weg-E-Ziga­ret­ten ent­hal­ten Lithi­um-Ionen-Bat­te­rien und müs­sen folg­lich als Elek­tro­ge­rä­te ent­sorgt wer­den. Vie­len Ver­brau­chern ist das nicht bewusst, wes­halb Alt­ge­rä­te oft im Rest­müll lan­den. Wert­vol­le Roh­stof­fe gehen so ver­lo­ren. Die neue Rege­lung soll das Recy­cling stär­ken – und außer­dem das Brand­ri­si­ko ver­rin­gern. Denn beschä­dig­te Gerä­te kön­nen sich bei fal­scher Ent­sor­gung selbst ent­zün­den und damit eine Gefahr für Men­schen, Sam­mel­fahr­zeu­ge und Ent­sor­gungs­an­la­gen dar­stel­len.

Das soll­ten Händ­ler jetzt tun

Wer E‑Vapes im Sor­ti­ment hat, muss den neu­en Rück­nah­me­pflich­ten jetzt nach­kom­men:

  • Rück­nah­me ermög­li­chen: Alt­ge­rä­te kos­ten­los und ohne Neu­kauf anneh­men – vor Ort oder in unmit­tel­ba­rer Nähe und in Sicht­wei­te der Kund­schaft. Ein Ver­weis an ande­re Rück­ga­be­stel­len ist nicht zuläs­sig.
  • Logo anbrin­gen: Das Logo „Elek­tro­ge­rä­te Rück­nah­me“ gut sicht­bar (min­des­tens DIN-A4-groß) an der Rück­ga­be­stel­le plat­zie­ren. Grö­ße­re Händ­ler (ab 400 qm, Lebens­mit­tel­märk­te ab 800 qm) haben eine erwei­ter­te Hin­weis­pflicht – sie müs­sen zusätz­lich das Sam­mel­stel­len­lo­go im Kun­den­strom und die durch­ge­stri­che­ne Müll­ton­ne „in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Ver­kaufs­stand­ort” (etwa am Regal) anbrin­gen. Online-Shops jeder Grö­ße müs­sen die Infor­ma­ti­ons­pflicht unab­hän­gig von ihren Lager­flä­chen erfül­len, indem sie das Logo bei den Pro­duk­ten oder im Check­out zei­gen und auf der Web­site über die Rück­nah­me­mög­lich­kei­ten in zumut­ba­rer Ent­fer­nung zum Ver­brau­cher auf­klä­ren.
Symbol für Sammel- und Rücknahmestellen für Elektrogeräte
  •  Ver­brau­cher infor­mie­ren: Aktiv auf die kos­ten­lo­se Rück­ga­be von E‑Zigaretten und die neu­en Regeln hin­wei­sen.
  • Sicher lagern: Zurück­ge­nom­me­ne Elek­tro­ge­rä­te wegen der Lithi­um-Ionen-Bat­te­rien in geeig­ne­ten Sam­mel­be­häl­tern zwi­schen­la­gern.
  • Ent­sor­gung orga­ni­sie­ren: Drei Wege sind mög­lich – Rück­ga­be an den Lie­fe­ran­ten (Hersteller/Großhändler), Abga­be am kom­mu­na­len Recy­cling­hof oder Beauf­tra­gung eines Ent­sor­gungs­un­ter­neh­mens.
  • Mit­ar­bei­ten­de schu­len: Auf Annah­me, Umgang mit den Sam­mel­be­häl­tern und siche­re Zwi­schen­la­ge­rung vor­be­rei­ten.

 

Kos­ten­lo­se Unter­stüt­zung bie­tet die Stif­tung Elek­tro-Alt­ge­rä­te Regis­ter (stif­tung ear): Sie stellt Info­ma­te­ri­al – etwa ein Info­pla­kat für Kios­ke – und das vor­ge­schrie­be­ne Rück­nah­me-Logo bereit unter e‑schrott-entsorgen.org.

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