EPR für Textilien: EU-Beschlüsse setzen neue Pflichten in Gang – Deutschland vor der Umsetzung
Die Europäische Union treibt den Umbau hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft weiter voran. Mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie hat das Europäische Parlament im September 2025 verbindliche EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien beschlossen. Ziel ist es, Textilabfälle deutlich zu reduzieren und Hersteller stärker in die Verantwortung für Sammlung, Wiederverwendung und Recycling zu nehmen.
Beschlüsse auf EU-Ebene: Einheitliche Vorgaben für Textil-EPR
Mit der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie / Waste Framework Directive (WFD) verpflichtet die EU alle Mitgliedstaaten, nationale EPR-Systeme für Textilien einzuführen. Künftig sollen Unternehmen, die Textilien erstmals in einem EU-Land in Verkehr bringen, finanziell an den Kosten rund um ihre Entsorgung beteiligt werden. Das umfasst die getrennte Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien.
Die EU-Vorgaben definieren dabei den Rahmen, lassen den Mitgliedstaaten jedoch Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.
Aktuelle Situation in Deutschland: Regelung in Vorbereitung
Im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden verfügt Deutschland bislang noch über kein eigenes Textil-EPR-System. Allerdings ist klar: Die Bundesrepublik ist verpflichtet, die EU-Vorgaben fristgerecht umzusetzen.
Das bedeutet konkret:
- Spätestens bis zum 17. Juni 2027 muss Deutschland nationales Recht schaffen.
- Spätestens bis zum 17. April 2028 muss Deutschland ein funktionierendes Textil-EPR-System (oder Systeme) etabliert haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr Zeit.
Aktuell wird in Fachkreisen, Verbänden und der Politik intensiv über ein nationales EPR-System für Textilien diskutiert. Erwartet wird ein Modell, das sich an etablierten EPR-Mechanismen (z. B. Finanzierung über Hersteller, PRO-Strukturen, Reporting/Register) orientiert. Für Deutschland liegen konkrete, finale nationale Gesetzes- und Registerdetails derzeit noch nicht abschließend vor.
Neue Pflichten: Das kommt auf Hersteller zu
Mit der nationalen Umsetzung der EPR-Richtlinie werden in Deutschland voraussichtlich folgende Pflichten eingeführt:
Registrierungspflicht für Hersteller und Erstinverkehrbringer von Textilien
Beteiligung an einem EPR-System (z. B. über eine Producer Responsibility Organisation, kurz PRO)
Regelmäßige Mengenmeldungen zu in Verkehr gebrachten Textilien
Zahlung von EPR-Gebühren, abhängig von Produktart, Menge und Nachhaltigkeit der in Verkehr gebrachten Textilien
Betroffen sind nicht nur klassische Hersteller, sondern auch Importeure, Markeninhaber und Online-Händler, einschließlich Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die Textilien in Deutschland in Verkehr bringen und an Endkunden verkaufen.
Die konkreten Fristen werden erst mit der nationalen Gesetzgebung festgelegt – erfahrungsgemäß bleiben Unternehmen jedoch nur kurze Umsetzungszeiträume.
Darum sollten Unternehmen jetzt handeln
Auch wenn Details zur deutschen Umsetzung noch offen sind, ist Abwarten keine Lösung. Die Erfahrung aus anderen EPR-Bereichen zeigt: Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, vermeiden spätere Hektik, Compliance-Risiken und unnötige Kosten.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Textil-EPR hilft dabei,
- eigene Produktportfolios (inklusive deren Nachhaltigkeit) korrekt einzuordnen,
- betroffene Länder und Rollen (Hersteller vs. Händler) zu identifizieren,
- interne Prozesse für Daten- und Mengenmeldungen vorzubereiten,
- internationale Verpflichtungen im Blick zu behalten.
Gerade für international tätige Unternehmen wird die Koordination unterschiedlicher nationaler EPR-Systeme zu einer zentralen Herausforderung.
Fazit: Textil-EPR kommt – auch in Deutschland
Die Einführung eines EPR-Systems für Textilien ist keine Frage des Ob, sondern des Wann. Mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie hat die EU klare Leitplanken gesetzt. Deutschland steht nun vor der Aufgabe, diese Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Für Hersteller und Händler bedeutet das: Die Zeit der freiwilligen Lösungen endet. Wer Textilien in Verkehr bringt, wird künftig Verantwortung übernehmen müssen – finanziell, organisatorisch und rechtlich.
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