PPWR Konformitätserklärung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der PPWR Countdown läuft – ab 12. August 2026 gilt die Pflicht zur Konformitätserklärung für alle Verpackungen.
Was ist die PPWR Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung nach Artikel 39 der PPWR ist eine schriftliche Selbsterklärung, mit der Erzeuger nachweisen, dass ihre Verpackungen alle Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung erfüllen. Sie ist ab dem 12. August 2026 für jede Verpackung verpflichtend.
Wer muss die Konformitätserklärung erstellen?
Verpflichtet sind alle Erzeuger, die Verpackungen in Verkehr bringen – unabhängig von der Verpackungsart. Die Pflicht gilt ohne Übergangsfrist für jede Verpackung ab dem Stichtag.
Was muss die Konformitätserklärung enthalten?
- Eindeutige Identifikation der Verpackung (z. B. Typen‑, Serien- oder Chargennummer)
- Kontaktdaten des Erzeugers
- Beschreibung und Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit
- Diesen Satz: Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger
- Erklärung der Einhaltung aller relevanten PPWR-Vorschriften
- u.s.w.
Muss die Konformitätserklärung eingereicht werden?
Nein, sie muss nicht eingereicht, aber jederzeit auf Anfrage (z. B. durch Behörden) zusammen mit der technischen Dokumentation vorgelegt werden können. Die Aufbewahrungsfristen: 5 Jahre (Einweg), 10 Jahre (Mehrweg).
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Konformitätsbewertungsverfahren?
- Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der technische Prüfprozess, mit dem nachgewiesen wird, dass die Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht (z. B. Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit).
- Die Konformitätserklärung wird nach Abschluss des Bewertungsverfahrens erstellt und bestätigt offiziell die Konformität.
Wer ist bei Eigenmarken für die Konformitätserklärung verantwortlich?
Der Kunde, der das Produkt unter eigener Marke vertreiben lässt, trägt die Erzeugerpflichten. Der Produzent muss alle nötigen Verpackungsinformationen bereitstellen.
Noch
Tage – die PPWR kommt!
Praxis-Tipp: Eco-Check Workshop
Sie fragen sich, welche Anforderungen konkret für Sie gelten? Oder haben Sie ganz individuelle Fragen auf die Sie keine Antworten finden? Genau dafür haben wir den Beratungsworkshop Eco-Check entwickelt: In diesem Workshop klären wir Anforderungen, gehen z.B. das Konformitätsbewertungsverfahren im Detail durch, analysieren ggf. Ihre Verpackungen und erstellen einen konkreten individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Maßnahmenplan.
Neues PPWR Info-Paket
Webinar-Aufzeichnung vom 27.03.2025
+ Präsentationsunterlagen
+ PPWR Kompakt PDF
Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
Auf dem Laufenden bleiben mit Noventiz
Bei Noventiz unterstützen wir Unternehmen Deutschland- und europaweit in allen Fragen zur Umwelt-Compliance. Haben Sie Fragen zu unseren EPR-Leistungen?





