PPWR Kon­for­mi­täts­er­klä­rung: Was Unter­neh­men jetzt wis­sen müs­sen

PPWR Kon­for­mi­täts­er­klä­rung: Was Unter­neh­men jetzt wis­sen müs­sen

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Konformitätserklärung - Verpackungen mit EU Sternen

Der PPWR Count­down läuft – ab 12. August 2026 gilt die Pflicht zur Kon­for­mi­täts­er­klä­rung für alle Ver­pa­ckun­gen.

Was ist die PPWR Kon­for­mi­täts­er­klä­rung?

Die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung nach Arti­kel 39 der PPWR ist eine schrift­li­che Selbst­er­klä­rung, mit der Erzeu­ger nach­wei­sen, dass ihre Ver­pa­ckun­gen alle Anfor­de­run­gen der neu­en EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung erfül­len. Sie ist ab dem 12. August 2026 für jede Ver­pa­ckung ver­pflich­tend.

Was muss die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung ent­hal­ten?

Muss die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung ein­ge­reicht wer­den?

Nein, sie muss nicht ein­ge­reicht, aber jeder­zeit auf Anfra­ge (z. B. durch Behör­den) zusam­men mit der tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on vor­ge­legt wer­den kön­nen. Die Auf­be­wah­rungs­fris­ten: 5 Jah­re (Ein­weg), 10 Jah­re (Mehr­weg).

Was ist der Unter­schied zwi­schen Kon­for­mi­täts­er­klä­rung und Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren?

  • Das Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren ist der tech­ni­sche Prüf­pro­zess, mit dem nach­ge­wie­sen wird, dass die Ver­pa­ckung den PPWR-Anfor­de­run­gen ent­spricht (z. B. Recy­cling­fä­hig­keit, Kenn­zeich­nung, Rück­ver­folg­bar­keit).
  • Die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung wird nach Abschluss des Bewer­tungs­ver­fah­rens erstellt und bestä­tigt offi­zi­ell die Kon­for­mi­tät.

 

Wer ist bei Eigen­mar­ken für die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung ver­ant­wort­lich?

Der Kun­de, der das Pro­dukt unter eige­ner Mar­ke ver­trei­ben lässt, trägt die Erzeu­ger­pflich­ten. Der Pro­du­zent muss alle nöti­gen Ver­pa­ckungs­in­for­ma­tio­nen bereit­stel­len.

Noch

Tage – die PPWR kommt!

Pra­xis-Tipp: Eco-Check Work­shop

Peter El-Gazzar im Workshop

Sie fra­gen sich, wel­che Anfor­de­run­gen kon­kret für Sie gel­ten? Oder haben Sie ganz indi­vi­du­el­le Fra­gen auf die Sie kei­ne Ant­wor­ten fin­den? Genau dafür haben wir den Bera­tungs­work­shop Eco-Check ent­wi­ckelt: In die­sem Work­shop klä­ren wir Anfor­de­run­gen, gehen z.B. das Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren im Detail durch, ana­ly­sie­ren ggf. Ihre Ver­pa­ckun­gen und erstel­len einen kon­kre­ten indi­vi­du­ell auf Ihr Unter­neh­men abge­stimm­ten Maß­nah­men­plan. 

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Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit

Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Weitere Informationen:

Überprüfung Recyclingfähigkeit - rotate

Überblick und Zusammenfassung zur PPWR Verordnung

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