Recy­cling­fä­hi­ge Ver­pa­ckun­gen – Min­dest­stan­dard 2025 ver­öf­fent­licht

Recy­cling­fä­hi­ge Ver­pa­ckun­gen – Min­dest­stan­dard 2025 ver­öf­fent­licht

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Frau prüft Verpackung auf Recyclingfähigkeit im Supermarkt

Die Zen­tra­le Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter (ZSVR) hat im Ein­ver­neh­men mit dem Umwelt­bun­des­amt (UBA) den neu­en Min­dest­stan­dard für recy­cling­fä­hi­ge Ver­pa­ckun­gen für das Jahr 2026 ver­öf­fent­licht – ein ent­schei­den­der Schritt zur Vor­be­rei­tung auf die kom­men­de EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung (PPWR) 

Was ist der Min­dest­stan­dard? 

Der Min­dest­stan­dard defi­niert die Anfor­de­run­gen an die Recy­cling­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen gemäß § 21 Ver­pa­ckungs­ge­setz. Er dient als Bewer­tungs­grund­la­ge für die stoff­li­che Ver­wert­bar­keit von Ver­pa­ckun­gen. Ziel des Min­dest­stan­dards ist es, ein mög­lichst hoch­wer­ti­ges Recy­cling gebrauch­ter Ver­pa­ckun­gen zu gewähr­leis­ten, indem Indus­trie und Han­del, die Wert­stoff­an­tei­le ihrer Ver­pa­ckun­gen kla­rer und prä­zi­ser bestim­men.   

Die drei wich­tigs­ten Neue­run­gen im Min­dest­stan­dard 2025 

  1. Sys­te­ma­ti­sche Glie­de­rung nach Ver­pa­ckungs­ka­te­go­rien 
    Die neue Aus­ga­be ist PPWR-kon­form struk­tu­riert: Alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen sind in Anhang 2 nach Haupt­ma­te­ria­li­en sor­tiert und erleich­tern die Anwen­dung für Unter­neh­men erheb­lich. 

  2. Trans­pa­ren­te Prüf­schrit­te und Berech­nungs­for­mel 
    Der über­ar­bei­te­te Min­dest­stan­dard bie­tet eine kla­re Über­sicht der ein­zel­nen Prüf­schrit­te sowie eine nach­voll­zieh­ba­re For­mel zur Ermitt­lung der Recy­cling­fä­hig­keit anhand defi­nier­ter Gestal­tungs­merk­ma­le. 

  3. Pra­xis­na­he Aus­ge­stal­tung durch brei­ten Exper­ten­kreis 
    Auf Wunsch der Wirt­schaft wur­de der Exper­ten­kreis erwei­tert – unter ande­rem um mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – um eine mög­lichst brei­te Per­spek­ti­ve in die Aus­ar­bei­tung ein­flie­ßen zu las­sen. 

Ziel der PPWR: 70 % stoff­lich ver­wert­ba­re Ver­pa­ckun­gen bis 2030 

Die PPWR sieht vor, dass ab 2030 nur noch Ver­pa­ckun­gen mit min­des­tens 70 % stoff­lich ver­wert­ba­rem Anteil auf den euro­päi­schen Markt gelan­gen dür­fen. Der Min­dest­stan­dard 2025 bie­tet Unter­neh­men somit eine früh­zei­ti­ge Ori­en­tie­rung, um ihre Ver­pa­ckun­gen recht­zei­tig an die neu­en Anfor­de­run­gen anzu­pas­sen. Mehr Infor­ma­tio­nen zur PPWR erhal­ten Sie hier. 

War­um jetzt han­deln? 

Die Metho­dik zur Ermitt­lung der Recy­cling­fä­hig­keit bleibt gegen­über der Vor­jah­res­ver­si­on unver­än­dert: Bewer­tet wird, wel­cher Anteil einer Ver­pa­ckung nach Gebrauch für hoch­wer­ti­ges werk­stoff­li­ches Recy­cling zur Ver­fü­gung steht. Unter­neh­men soll­ten jetzt prü­fen, ob ihre Ver­pa­ckun­gen den neu­en Anfor­de­run­gen ent­spre­chen – und gege­be­nen­falls Anpas­sun­gen vor­neh­men. 

Fazit:

Der Min­dest­stan­dard 2025 ist mehr als ein tech­ni­sches Regel­werk – er ist ein stra­te­gi­sches Instru­ment für Unter­neh­men, die ihre Ver­pa­ckun­gen zukunfts­si­cher gestal­ten wol­len. Wer früh­zei­tig han­delt, sichert sich Wett­be­werbs­vor­tei­le und erfüllt die Anfor­de­run­gen der PPWR recht­zei­tig. 

📘Jetzt heißt es:  Infor­mie­ren, bewer­ten, anpas­sen. 
♻️Noch Fra­gen? Wir unter­stüt­zen Sie gern! 

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Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit

Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Weitere Informationen:

Überprüfung Recyclingfähigkeit - rotate

Überblick und Zusammenfassung zur PPWR Verordnung

Noch Fragen zum neuen Mindeststandard?

Kontaktieren Sie unseren Projektmanager Recyclingfähigkeit/rotate

Profilbild Peter El-Gazzar Noventiz