Recyclingfähige Verpackungen – Mindeststandard 2025 veröffentlicht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) den neuen Mindeststandard für recyclingfähige Verpackungen für das Jahr 2026 veröffentlicht – ein entscheidender Schritt zur Vorbereitung auf die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Was ist der Mindeststandard?
Der Mindeststandard definiert die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gemäß § 21 Verpackungsgesetz. Er dient als Bewertungsgrundlage für die stoffliche Verwertbarkeit von Verpackungen. Ziel des Mindeststandards ist es, ein möglichst hochwertiges Recycling gebrauchter Verpackungen zu gewährleisten, indem Industrie und Handel, die Wertstoffanteile ihrer Verpackungen klarer und präziser bestimmen.
Die drei wichtigsten Neuerungen im Mindeststandard 2025
- Systematische Gliederung nach Verpackungskategorien
Die neue Ausgabe ist PPWR-konform strukturiert: Alle relevanten Informationen sind in Anhang 2 nach Hauptmaterialien sortiert und erleichtern die Anwendung für Unternehmen erheblich. - Transparente Prüfschritte und Berechnungsformel
Der überarbeitete Mindeststandard bietet eine klare Übersicht der einzelnen Prüfschritte sowie eine nachvollziehbare Formel zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit anhand definierter Gestaltungsmerkmale. - Praxisnahe Ausgestaltung durch breiten Expertenkreis
Auf Wunsch der Wirtschaft wurde der Expertenkreis erweitert – unter anderem um mittelständische Unternehmen – um eine möglichst breite Perspektive in die Ausarbeitung einfließen zu lassen.
Ziel der PPWR: 70 % stofflich verwertbare Verpackungen bis 2030
Die PPWR sieht vor, dass ab 2030 nur noch Verpackungen mit mindestens 70 % stofflich verwertbarem Anteil auf den europäischen Markt gelangen dürfen. Der Mindeststandard 2025 bietet Unternehmen somit eine frühzeitige Orientierung, um ihre Verpackungen rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen. Mehr Informationen zur PPWR erhalten Sie hier.
Warum jetzt handeln?
Die Methodik zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit bleibt gegenüber der Vorjahresversion unverändert: Bewertet wird, welcher Anteil einer Verpackung nach Gebrauch für hochwertiges werkstoffliches Recycling zur Verfügung steht. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen – und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Fazit:
Der Mindeststandard 2025 ist mehr als ein technisches Regelwerk – er ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, die ihre Verpackungen zukunftssicher gestalten wollen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und erfüllt die Anforderungen der PPWR rechtzeitig.
📘 Jetzt heißt es: Informieren, bewerten, anpassen.
♻️ Noch Fragen? Wir unterstützen Sie gern!
Wie recyclebar ist Ihre Verpackung?
Mit unserer Prüfmethode „rotate“ analysieren und bewerten wir Verpackungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit und entwickeln Verbesserungsvorschläge für ein zukunftsorientiertes Verpackungsdesign. Wollen auch Sie ihre Verpackungen auf den neusten Mindeststandard prüfen lassen, wenden Sie sich an unseren Experten Peter El-Gazzar.
Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
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