In 5 Schritten durch das Konformitätsbewertungsverfahren: So meistern Sie die PPWR
Ab August 2026 wird das Konformitätsbewertungsverfahren für Verpackungen in der EU Pflicht. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen alle Anforderungen der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen. Was bedeutet das konkret? Wie läuft das Verfahren ab? Und wie wirkt sich das VerpackDG auf die PPWR aus? Hier finden Sie alle Antworten – kompakt und praxisnah.
Was ist das Konformitätsbewertungsverfahren?
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist ein dokumentierter Prüfprozess, mit dem Unternehmen nachweisen, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Es ist für jede Verpackung verpflichtend, die ab dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wird – egal ob Einweg- oder Mehrwegverpackung.
Ziel:
Sicherstellung der Einhaltung von Vorgaben zu Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und weiteren Aspekten.
Anforderungen kennen:
Prüfen Sie, welche PPWR-Vorgaben für Ihre Verpackungen gelten (insbesondere Art. 5 bis 12).
Technische Dokumentation anlegen:
Für jede Verpackung muss eine verständliche und nachvollziehbare Dokumentation erstellt werden. Diese enthält:
- Beschreibung der Verpackung und ihres Zwecks
- Verwendete Materialien
- Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
- Prüfungen, Tests, angewandte Normen und Methoden
- Ergebnisse und ggf. Korrekturmaßnahmen
Interne Kontrolle durchführen:
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Verpackungen die Anforderungen erfüllen.
- Dokumentieren Sie alle Prüfungen, Tests und Änderungen.
- Halten Sie die Dokumentation immer aktuell.
Konformitätserklärung erstellen:
Nach Abschluss des Verfahrens wird für jede Verpackung eine schriftliche Konformitätserklärung erstellt. Diese bestätigt offiziell, dass Ihre Verpackung den PPWR-Vorgaben entspricht.
Aufbewahrung & Vorlage:
Dokumentation und Konformitätserklärung müssen aufbewahrt werden:
- 5 Jahre für Einwegverpackungen
- 10 Jahre für Mehrwegverpackungen
Bei Kontrollen durch Behörden müssen die Unterlagen vorgelegt werden können.
FAQ: Häufige Fragen zum Konformitätsbewertungsverfahren
Müssen alle Verpackungen durch das Verfahren?
Ja – jede ab dem 12.08.2026 in Verkehr gebrachte Verpackung muss die Konformität über die interne Fertigungskontrolle und die Technische Dokumentation absichern.
Brauche ich eine externe Prüfstelle?
Nein – grundsätzlich nicht. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist eine interne Kontrolle.
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Konformitätsbewertungsverfahren?
Das Verfahren ist der technische und dokumentierte Prüfprozess. Die Konformitätserklärung ist das Ergebnis und bestätigt offiziell die Einhaltung der Vorgaben.
Was bedeutet das VerpackDG für die PPWR?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt aktuell weiterhin in Deutschland. Auch wenn die neue EU-Verordnung zur Verpackung und Verpackungsabfällen (PPWR) unmittelbare Wirkung auch in Deutschland entfaltet, muss das nationale Recht dennoch angepasst werden. Dafür wurde das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) als Entwurf vorgelegt.
Die Stellungnahmefrist für diesen Entwurf endete am 5. Dezember 2025. Bis dahin konnten u.a. die dualen Systeme aber auch andere Stakeholder, wie z.B. Verbände, ihre Stellungnahmen einreichen. Nach Ablauf der Frist beginnt die Auswertung und die finale Gesetzgebung.
Wichtig: Der aktuelle Gesetzesentwurf des VerpackDG ist noch nicht endgültig und auch nach dessen Inkrafttreten müssen sich Unternehmen weiterhin darauf einstellen, dass zukünftig ebenfalls noch weitere Anpassungen der deutschen Verpackungsgesetzgebung auf sie zukommen werden. Das heißt: Es können dadurch auch noch weitere neue Vorgaben und Verpflichtungen erlassen werden – auch wenn diese derzeit noch nicht im Gesetz oder im Gesetzesentwurf stehen.
Praxistipps für Unternehmen
- Nutzen Sie Vorlagen und Checklisten, um die Dokumentation zu strukturieren.
- Schulen Sie Ihr Team frühzeitig zu den neuen Anforderungen.
- Bleiben Sie über nationale Anpassungen (z. B. VerpackG, VerpackDG) informiert – diese können zusätzliche Pflichten mit sich bringen.
- Holen Sie sich bei Unsicherheiten Unterstützung, z. B. im Eco-Check-Workshop von Noventiz:
PPWR Consulting: Workshop Eco-Check – Noventiz
Fazit: Jetzt handeln und PPWR-ready werden!
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der Schlüssel zur PPWR-Compliance. Wer frühzeitig startet, sichert sich Rechtssicherheit und vermeidet Risiken bei Kontrollen. Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie unser PPWR-Team – wir machen Sie PPWR-ready! PPWR Consulting: Workshop Eco-Check – Noventiz
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Erfüllen Sie auch die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Weitere Informationen:
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