EU Batterieverordnung: Neue Pflichten für Hersteller
Aktualisierung der Batterieverordnung
Die neue europäische Batterieverordnung (BattVO) ist bereits am 18. Februar 2024 in Kraft getreten. Innerhalb der Verordnung sind jedoch eigene Fristen für einzelne Vorschriften festgelegt, sodass diese erst schrittweise Geltung erlangen. In Kürze nähert sich mit dem 18. August 2025 ein wichtiges Datum, an dem verschiedene Vorgaben verpflichtend werden. Wir geben einen Überblick über die zentralen Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler und erklären, wo Handlungsbedarf besteht.
Neue Batteriekategorien in der BattVO
Ein zentrales Update der Batterieverordnung ist die überarbeitete Klassifizierung der Batterien. Statt bislang drei Batterieraten gibt es künftig fünf Batteriekategorien. Bei den beiden neuen Kategorien handelt es sich um Elektrofahrzeugbatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel bzw. LV-Batterien.
- Der Kategoriename für Gerätebatterien bleibt unverändert
- Anstelle von Industriebatterien gibt es künftig drei Batteriekategorien
- Fahrzeugbatterien werden in Starterbatterien umbenannt

Diese Umstellung bringt Handlungsbedarf für alle Hersteller mit sich. Denn im Portal der stiftung ear müssen Hersteller ihre Registrierung so anpassen, dass sie den aktualisierten Vorgaben entspricht. Wer dem nicht innerhalb der vorgegebenen Frist (18.08.2025 – 15.01.2026) nachkommt, riskiert die Löschung der bisherigen Registrierungen.
Beteiligungspflicht für jede Batteriekategorie
Nach der neuen Batterieverordnung gibt es im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung die Pflicht zur Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung, kurz OfH. Diese muss für jede einzelne Batteriekategorie festgelegt und im Portal der stiftung ear hinterlegt werden.
ear-Portal: Weitere Meldepflichten
Neben der Überführung der bisher gemeldeten Batteriearten in die neuen Batteriekategorien und der Hinterlegung einer OfH müssen im ear-Portal auch Angaben zur chemischen Zusammensetzung der Batterien gemacht werden. Zusätzlich wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend abgefragt.
Bevollmächtigte für Hersteller mit Sitz im Ausland verpflichtend
Laut Batterieverordnung benötigen Hersteller, die ihren Unternehmenssitz nicht in Deutschland haben, ab dem 18.08.2025 zwingend einen Bevollmächtigten, wenn sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt dann sämtliche Pflichten des Herstellers, darunter die Registrierung im Portal der stiftung ear.
Neue EU-Batterieverordnung: Was müssen Hersteller jetzt tun?
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gibt es zwischen dem 18.08.2025 und dem 15.01.2026 eine Übergangsphase, in der sie ihre Registrierungen im ear-Portal anpassen müssen. Folgendes muss dort erledigt werden:
- Wählen Sie gemäß der neuen Klassifizierung die passenden Batteriekategorien aus.
- Geben Sie pro Batteriekategorie eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) an.
- Hinterlegen Sie Informationen zur technischen Zusammensetzung der Batterien.
- Tragen Sie Ihre Steuer-ID ein.
Bitte beachten Sie:
Registrierungen, die bis zum 15.01.2026 nicht aktualisiert wurden, entsprechen nicht den Vorgaben der europäischen Batterieverordnung. Sie werden ab dem 16.01.2026 gelöscht. Eine gültige Registrierung ist allerdings zwingend notwendig, wenn Sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen.
Unternehmen mit Sitz im Ausland
Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber dennoch Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, benötigen nach Aktualisierung der Batterieverordnung zwingend einen Bevollmächtigten. Zwischen dem 01.04. und 18.08.2025 können sie einen Bevollmächtigten suchen und Beauftragung. Bis zum 18.08.2025 muss die Registrierung des ausländischen Unternehmens im Portal der stiftung ear durch den Bevollmächtigten beauftragt werden. Wenn dies nicht erfolgt, wird die Eintragung im Portal gelöscht. Ab dem 18.08.2025 ist eine Registrierung ausschließlich durch einen Bevollmächtigten möglich.
Bitte beachten Sie:
Registrierungen ausländischer Unternehmen im ear-Portal werden ab dem 18.08.2025 gelöscht. Sie müssen durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
EU Batterieverordnung: So unterstützen wir Sie
- Wir beraten Sie zu Ihren Verpflichtungen gemäß Batteriegesetz und EU-Batterie-Verordnung
- Wir übernehmen die Registrierung bei der zuständigen Behörde für Sie
- Wir beteiligen Ihre Batterien an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
- Wir unterstützen Sie bei den Kennzeichnungs- und Informationspflichten
- Wir übernehmen bei Bedarf die Aufgaben des Bevollmächtigten für WEEE und Batterie gegenüber der stiftung ear
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