EU Bat­te­rie­ver­ord­nung: Neue Pflich­ten für Her­stel­ler

EU Bat­te­rie­ver­ord­nung: Neue Pflich­ten für Her­stel­ler

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Aktua­li­sie­rung der Bat­te­rie­ver­ord­nung

Die neue euro­päi­sche Bat­te­rie­ver­ord­nung (Batt­VO) ist bereits am 18. Febru­ar 2024 in Kraft getre­ten. Inner­halb der Ver­ord­nung sind jedoch eige­ne Fris­ten für ein­zel­ne Vor­schrif­ten fest­ge­legt, sodass die­se erst schritt­wei­se Gel­tung erlan­gen. In Kür­ze nähert sich mit dem 18. August 2025 ein wich­ti­ges Datum, an dem ver­schie­de­ne Vor­ga­ben ver­pflich­tend wer­den. Wir geben einen Über­blick über die zen­tra­len Ände­run­gen für Her­stel­ler, Impor­teu­re und Händ­ler und erklä­ren, wo Hand­lungs­be­darf besteht.

Neue Bat­te­riekate­go­rien in der Batt­VO

Ein zen­tra­les Update der Bat­te­rie­ver­ord­nung ist die über­ar­bei­te­te Klas­si­fi­zie­rung der Bat­te­rien. Statt bis­lang drei Bat­te­rie­ra­ten gibt es künf­tig fünf Bat­te­rie­ka­te­go­rien. Bei den bei­den neu­en Kate­go­rien han­delt es sich um Elek­tro­fahr­zeug­bat­te­rien und Bat­te­rien für leich­te Ver­kehrs­mit­tel bzw. LV-Bat­te­rien 

  • Der Kate­go­rie­na­me für Gerä­te­bat­te­rien bleibt unver­än­dert 
  • Anstel­le von Indus­trie­bat­te­rien gibt es künf­tig drei Bat­te­rie­ka­te­go­rien 
  • Fahr­zeug­bat­te­rien wer­den in Star­ter­bat­te­rien umbe­nannt 
Grafik neue Batteriekategorien in der BattVO

Die­se Umstel­lung bringt Hand­lungs­be­darf für alle Her­stel­ler mit sich. Denn im Por­tal der stif­tung ear müs­sen Her­stel­ler ihre Regis­trie­rung so anpas­sen, dass sie den aktua­li­sier­ten Vor­ga­ben ent­spricht. Wer dem nicht inner­halb der vor­ge­ge­be­nen Frist (18.08.2025 – 15.01.2026) nach­kommt, ris­kiert die Löschung der bis­he­ri­gen Regis­trie­run­gen. 

Betei­li­gungs­pflicht für jede Bat­te­rie­ka­te­go­rie 

Nach der neu­en Bat­te­rie­ver­ord­nung gibt es im Rah­men der erwei­ter­ten Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung die Pflicht zur Betei­li­gung an einer Orga­ni­sa­ti­on für Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung, kurz OfH. Die­se muss für jede ein­zel­ne Bat­te­rie­ka­te­go­rie fest­ge­legt und im Por­tal der stif­tung ear hin­ter­legt wer­den. 

ear-Por­tal: Wei­te­re Mel­de­pflich­ten 

Neben der Über­füh­rung der bis­her gemel­de­ten Bat­te­rie­ar­ten in die neu­en Bat­te­rie­ka­te­go­rien und der Hin­ter­le­gung einer OfH müs­sen im ear-Por­tal auch Anga­ben zur che­mi­schen Zusam­men­set­zung der Bat­te­rien gemacht wer­den. Zusätz­lich wird die Umsatz­steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zwin­gend abge­fragt. 

Bevoll­mäch­tig­te für Her­stel­ler mit Sitz im Aus­land ver­pflich­tend 

Laut Bat­te­rie­ver­ord­nung benö­ti­gen Her­stel­ler, die ihren Unter­neh­mens­sitz nicht in Deutsch­land haben, ab dem 18.08.2025 zwin­gend einen Bevoll­mäch­tig­ten, wenn sie Bat­te­rien in Deutsch­land in Ver­kehr brin­gen. Die­ser Bevoll­mäch­tig­te über­nimmt dann sämt­li­che Pflich­ten des Her­stel­lers, dar­un­ter die Regis­trie­rung im Por­tal der stif­tung ear. 

Neue EU-Bat­te­rie­ver­ord­nung: Was müs­sen Her­stel­ler jetzt tun?

Unter­neh­men mit Sitz in Deutsch­land 

Für Unter­neh­men mit Sitz in Deutsch­land gibt es zwi­schen dem 18.08.2025 und dem 15.01.2026 eine Über­gangs­pha­se, in der sie ihre Regis­trie­run­gen im ear-Por­tal anpas­sen müs­sen. Fol­gen­des muss dort erle­digt wer­den: 

  • Wäh­len Sie gemäß der neu­en Klas­si­fi­zie­rung die pas­sen­den Bat­te­rie­ka­te­go­rien aus. 
  • Geben Sie pro Bat­te­rie­ka­te­go­rie eine Orga­ni­sa­ti­on für Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung (OfH) an. 
  • Hin­ter­le­gen Sie Infor­ma­tio­nen zur tech­ni­schen Zusam­men­set­zung der Bat­te­rien. 
  • Tra­gen Sie Ihre Steu­er-ID ein. 

Unter­neh­men mit Sitz im Aus­land 

Unter­neh­men, die ihren Sitz im Aus­land haben, aber den­noch Bat­te­rien in Deutsch­land in Ver­kehr brin­gen, benö­ti­gen nach Aktua­li­sie­rung der Bat­te­rie­ver­ord­nung zwin­gend einen Bevoll­mäch­tig­ten. Zwi­schen dem 01.04. und 18.08.2025 kön­nen sie einen Bevoll­mäch­tig­ten suchen und Beauf­tra­gung. Bis zum 18.08.2025 muss die Regis­trie­rung des aus­län­di­schen Unter­neh­mens im Por­tal der stif­tung ear durch den Bevoll­mäch­tig­ten beauf­tragt wer­den. Wenn dies nicht erfolgt, wird die Ein­tra­gung im Por­tal gelöscht. Ab dem 18.08.2025 ist eine Regis­trie­rung aus­schließ­lich durch einen Bevoll­mäch­tig­ten mög­lich. 

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